Die heimliche Macht

Die Realität überholt die Fantasie. Es gab eine Zeit, da die Bürger Bankkaufleuten und Investmentbankern ohne Not vertrauten. Inzwischen ist das Verhältnis geprägt von tiefem Misstrauen. Denn mit der Weltfinanzkrise 2008 sind Verhaltensmuster der Finanzindustrie sichtbar geworden, die vorher kaum möglich erschienen.

Inzwischen hat Europa seine ganz eigene Schulden- und Finanzkrise. Deswegen soll mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) die weltweit größte Finanzbehörde geschaffen werden, mächtiger noch als die Zentralbank der USA. Wer vor diesem Hintergrund die Genese der Rettungspolitik hin bis zum ESM-Vertrag einmal genauer anschaut, legt ein enge Verbindung zwischen der Finanzindustrie, internationalen Wirtschaftskanzleien und der Politik offen.

Der ESM dürfte Europa verändern. Aus diesem Grund sind inzwischen über 35.000 Klagen gegen die von Bundestag und Bundesrat bereits abgesegnete europäische Finanzbehörde vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Am 12. September will das Gericht entscheiden, wie es mit diesen Klagen, sprich mit der Sorge der Bürger umgeht, sie könnten zugunsten dieser weltweit kapitalkräftigsten Finanzbehörde faktisch enteignet werden, weil der ESM dann mit ihrem Geld Milliardenzahlungen gegen die Schulden- und Finanzkrise vergibt.

„Widerwärtiges ESM-Monster“

In diesem Gerichtsverfahren kämpfen die Bürger für den Erhalt nationaler Haushaltssouveränität und damit um nichts geringeres als das vornehmeste demokratische Recht des Nationalstaates. Und sie fragen sich, wer hat diesen ESM eigentlich zu verantworten, sprich wer hat seinen Vertrag formuliert? Nicht wenige hegen den Verdacht, die Finanzindustrie sei selbst daran beteiligt gewesen.

„Der ESM-Vertrag wurde von interationalen Wirtschaftskanzleien geschrieben“, sagt etwa Stefan Homburg. Er lehrt öffentliche Finanzen an der Leibnitz-Universität Hannover und berät einige jener Bürger, die in Karlsruhe gegen den ESM klagen. „Das Kleingedruckte des Vertrages erinnert an Finanzprodukte“, sagt er.

So liest auch der Chef des Steuerzahlerbundes Bayern, Rolf von Hohenhau, den ESM-Vertrag. „Nach bislang vorliegenden Informationen wurde das juristisch widerwärtige ESM-Monster hauptsächlich von der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer erstellt“, schreibt er.

Finanzministerium verschlossen

Das Bundesfinanzministerium müsste es genau wissen. Doch auf die Frage, inwieweit Wirtschaftskanzleien an den Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der europäischen Finanz- und Schuldenkrise beteiligt werden, gibt sich das Ministerium verschlossen. Zur Behauptung des bayerischen Steuerzahlerbundes, die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer habe am ESM-Vertrag mitgearbeitet, antwortete das Ministerium: „Der Entwurf des ESM-Vertrags wurde nach hiesigem Kenntnisstand von den Rechtsdiensten der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Rechtsdiensten des Rats und der Mitgliedsstaaten, wie auch zum Teil mit Beratung durch die EFSF formuliert. Dieser Vertragsentwurf wurde dann zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone zu Ende verhandelt – das bedeutet auch Textarbeit und inhaltliche Gestaltung des Vertrags.“

Und weiter: Die Bundesregierung habe „keine Kenntnisse über geschäftliche Verbindungen der Kanzlei Freshfields – weder in diesem Zusammenhang noch in anderen Zusammenhängen“.

Tatsächlich? Oder sollen da wenige Tage vor der ESM-Entscheidung des Verfassungsgerichts bestimmte Vorgänge vernebelt werden?

Drucksachen des Bundestages

Drucksachen des Deutschen Bundestages und Antworten der Bundesregierung auf Anfragen einzelner Abgeordneter belegen jedenfalls das Gegenteil. Sie zeigen auf, wie weit die Wirtschaftskanzleien in die politischen Prozesse der europäischen Schulden- und Finanzkrise eingebunden sind. Danach haben die Kanzleien ihre Expertise ausdrücklich auch in den Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eingebracht.

So bestätigte der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Steffen Kampeter, am 18. Juni 2012 auf Anfrage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, die Regierung habe in der Euro-Krise sowohl den „Sachverstand“ von Freshfields Bruckhaus Deringer als auch von der Kanzlei Hengeler Mueller eingeholt. Zu den Details äußerte sich allerdings auch Kampeter schwammig.

Freshfields sei wegen der europaweiten „Einführung von Klauseln in die allgemeinen Bedingungen für Staatsanleihen, die eine Änderung der vereinbarten Leistung sowie der Rechte und Pflichten des Schuldners und der Gläubiger (Anleihebedingungen) durch Mehrheitsentscheidungen ermöglicht“, schrieb er.

Vertragsarbeit für die Politik

Hengeler Mueller sei wegen des ESM konsultiert worden. Die Regierung habe bei der Kanzlei „Sachverstand in Form von Gutachten, Studien oder sonstigen Beratungsleistungen bezüglich der Erstellung der Dokumentation und Vorbereitung der Einsatzfähigkeit des Euro-Rettungsschirms sowie im Zusammenhang mit der Einrichtung eines permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus und der Änderungen des Rahmenvertrages für die temporäre Finanzstabilisierungsfazilität eingeholt (Laufzeit April bis Juni 2011 bzw. Mai bis Oktober 2011).“

Immerhin ist damit klargestellt, dass Freshfield und Hengeler Mueller in der Euro-Krise Regierungsaufträge übernahmen. Was genau sie im Auftrag des Staates getan haben, könnten sie selbst sicherlich am besten erläutern. Doch die Kanzleien mochten sich trotz wiederholter Nachfragen der „Welt“ zu ihren Tätigkeiten im Rahmen der Schulden- und Finanzkrise nicht äußern.

Agenturen verweisen auf Schweigepflicht

Bei Freshfields führte einzig die Frage, ob die Kanzlei ebenfalls am ESM-Vertrag beratend mitgewirkt oder sogar mitgeschrieben habe, zu folgender E-Mail-Antwort: „Danke für Ihre heutige Anfrage. Zu Ihren Fragen weise ich darauf hin, dass Ihre Wiedergabe vermeintlicher Sachverhalte ebenso wie die daraus abgeleiteten Annahmen in beiden Fällen nicht den Tatsachen entsprechen. Im Übrigen respektiert unsere Sozietät die anwaltliche Schweigepflicht und wird ohne ausdrücklich Freigabe durch Mandanten weder zur Tatsache einer Mandatierung noch zu konkreten Mandatsinhalten öffentlich Stellung nehmen.“

Mit dem ESM-Vertrag will Freshfields also nichts zu tun haben. Zu allen anderen Tätigkeiten schweigen die hochbezahlten Anwälte.

Freilich haben sie in der einen oder anderen Form an Rettungsmaßnahmen der Regierung mitgearbeitet. Auch hier liefern Unterlagen der politischen Bürokratie hinreichende Belege. In der Bundestagsdrucksache 16/10733 aus dem Jahr 2008 bestätigt der parlamentarische Staatssekretär Karl Diller die Mitarbeit der Kanzlei Freshfields an der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung. „Die Beratungstätigkeit von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erstreckte sich auf die juristische Prüfung von Einzelfragen und den Entwurf einzelner Formulierungsvorschläge“, schrieb Diller.

Ein Jahr später bestätigte das Finanzministerium auf Nachfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler weitere Einsätze großer Wirtschaftskanzleien. Demnach war Freshfields auch am Finanzmarkstabilisierungsgesetz sowie am Finanzmarktstabilisierungs-Ergänzungsgesetz beteiligt. Die Kanzlei White & Case LLP beriet die Politik beim Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes „und anderer Gesetze“. Auch Linklater LLP wurden engagiert. Sie halfen, ein Restrukturierungsverwaltungsmodell zu erstellen. Alle Aufträge wurden „freihändig“ vergeben, geht aus den Unterlagen hervor. Es gab also keine offizielle Ausschreibung.

Lobbyismus?

Wer etwas über die enge Bindung der Kanzleien an die Finanzindustrie erfahren will, erhält Auskunft bei „Lobbycontrol“. Die Organisation, die sich unter anderem aus Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen von Stiftungen finanziert, listet alle genannten Wirtschaftskanzleien als Partner der „True Sale International GmbH“ auf. Dabei handele es sich um ein Lobbyunternehmen, das sich vor allem für die Verbreitung von Verbriefungsgeschäften, sogenannten Asset-Backed-Securities (ABS) einsetze. Laut Lobbycontrol gehören unter anderen die Citigroup Global Markets Deutschland AG & Co. KGaA, die Deutsche Bank, die Commerzbank oder auch die Eurohypo AG zu den Gesellschaftern.

In diesem Jahr beriet Freshfields Bruckhaus Deringer  als sogenannter „Dealer Manager“ ein Konsortium bestehend aus Citigroup, Commerzbank, der US-Großbank Goldman Sachs und HSBC bei der weiteren Stärkung der Kapitalstruktur der Commerzbank AG. Die Energieriesen E.on, RWE, EnBW und Vattenfall engagierten Freshfields im Kampf um die Atomenergie. Der Branchendienst „JUVE“ lobte daraufhin, die Kanzlei stelle „wieder einmal ihre Fähigkeit als Beraterin auf dem schwierigen politischen Parkett unter Beweis“.

Wirtschaftsanwälte vertreten den Bundestag

Und dann vertraten die „Anwälte mit direktem Draht zu den Großgläubigern Europas“, wie Rolf von Hohenhau vom Steuerzahlerbund sie nennt, ausgerechnet den Bundestag vor dem Verfassungsgericht, als es darum ging, die Rechte des Parlamentes gegenüber dem ESM zu wahren. So jedenfalls schreibt es der CSU-Politiker Gauweiler. Auch dazu möchte Freshfields mit Rücksicht auf seine Mandantenbeziehung nichts sagen. In dem Verfahren musste das Gericht über die Einsetzung eines Geheimgremiums entscheiden, das für den Bundestag mit dem ESM kooperieren sollte.  Letztlich ließ das Gericht die „Geheimpolitik“ in Teilen doch zu.

Freshfields-Mitarbeiter kamen laut Gauweiler auch in den Haushaltsauschuss des Bundestages und berieten die Abgeordneten zum Fiskalpakt und dem ESM. „Sie gestalten die Gesetze mit, auf deren Grundlagen sie später ihre Mandanten – meist Konzerne und große Unternehmen – beraten“, schreibt „Focus Money“. Oder um es mit Prof. Homburg zu sagen: „Die Finanzindustrie kann die Gesetze mit Hilfe der Wirtschaftskanzleien nach ihren Bedürfnissen ausgestalten.“

Einen Interessenkonflikt sieht die Politik darin nicht. Als der FDP-Abgeordnete Schäffler die Regierung fragte, welche Maßnahmen diese getroffen habe, „um mögliche oder reale Interessenkonflikte der mandatierten Beratungsinstitutionen im Rahmen der Finanzmarktgesetzgebung auszuschließen, antwortete ihm das Finanzministerium: „Es ist die Verpflichtung der Auftragnehmer, die Einhaltung standesrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.“ Das heißt, Kontrolle gibt es nicht. Nur blindes Vertrauen.

Geschrieben am 31. August 2012 für Die Welt

 

 

 

Über Günther Lachmann

Der Publizist Günther Lachmann befasst sich in seinen Beiträgen unter anderem mit dem Wandel des demokratischen Kapitalismus. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter gemeinsam mit Ralf Georg Reuth die Biografie über Angela Merkels Zeit in der DDR: "Das erste Leben der Angela M." Kontakt: Webseite | Twitter | Weitere Artikel