AfD über TTIP heftig zerstritten

Der AfD-Abgeordnete Starbatty wirbt für das Freihandelsabkommen TTIP und löst eine Welle des Protests aus. Nun soll der wissenschaftliche Beirat Grundsätze erarbeiten.

Es gibt so einiges, über das in der AfD leidenschaftlich gestritten wird, und nicht selten zeigen sich diese Richtungskämpfe auch in der Parteispitze. Das war bei den von AfD-Vize Alexander Gauland aufgestellten Thesen zur Russlandpolitik so. Und nun ist es die Haltung des Europa-Abgeordneten und Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesvorstand, Joachim Starbatty, zum geplanten Freihandelsabkommen (TTIP) mit den USA.

Starbatty verteidigt das Abkommen und wirbt für eine vorurteilsfreie Beurteilung. Damit zog er den Zorn der Basis auf sich. In den sozialen Netzwerken wurde er heftig angegangen. Ihren Unmut machen die Mitglieder auch in Mails an die Parteispitze Luft. „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der Partei ,Alternative für Deutschland’. Grund: Die für mich völlig inakzeptable Haltung der Partei zum Mindestlohn und vor Allem zum TTIP und ähnlichen geheimen Knebelabkommen mit den USA“, schreibt einer. Ein anderer erwartet von seiner Partei „nun rechtzeitig, d.h. umgehend, eine kritische Stellungnahme“ zum Freihandelsabkommen, das „Europa in den Zustand einer nordamerikanische Kolonie versetzen würde“.

Starbatty und die Exportquote

Es gibt aber auch Mails wie diese, in denen Mitglieder ihrer Ablehnung umfassend begründen: „Mit sehr unangenehmen Gefühl habe ich gelesen, daß die wichtigsten Vertreter unserer Partei für das CETA- und TTIP-Abkommen eintreten“, schreibt ein Mittelständler. Für Ökonomen sei das zwar zunächst einmal „kein zu verurteilender Standpunkt“. Doch könne er über „zwei Tatsachen“ nicht hinwegsehen: „Erstens ist die USA ein Land, in dem die Bürgerrechte ausgesetzt sind, merkwürdigerweise deswegen, weil das Land von fremden Mächten angegriffen wurde. Ich als Mittelständler würde also die durch TTIP erlangte Möglichkeit in den USA Geschäfte zu machen, nicht wahrnehmen wollen, obwohl ich da früher studiert hatte.“ Und weiter: „Zweitens ist die USA ein Land, die für sich das Recht in Anspruch nimmt, andere Länder auszuspionieren. Insofern betrachte ich damit den freien Handel schon als ,ausgesetzt’. Verträge schließt man mit Partnern auf Augenhöhe.“

All diese Reaktionen waren für Starbatty nun Grund genug, seinen Standpunkt in einem offenen Brief an die Partei nochmals zu erklären. Gleichzeitig kündigt er an, am 30. Oktober eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirates vorzubereiten, die als „Grundlage für einen innerparteilichen Klärungsprozess“ dienen solle. In dem GEOLITICO vorliegenden Brief schreibt Starbatty: „Ich rufe noch einmal in Erinnerung, dass gerade Deutschland einer der größten Nutznießer des weltweiten Freihandels ist.“ Dabei verweist er auf die hohe Exportquote der deutschen Wirtschaft. Immerhin sei der Anteil der Ausfuhren am Bruttoinlandsprodukt von 37 Prozent im Jahr 2000 auf heute über 50 Prozent gestiegen. Es sei wichtig, sich dessen immer bewusst zu sein.

„Für einen Ökonomen ist das verständlich.“

Im Übrigen werde bei der Beurteilung von TTIP mit zweierlei Maß gemessen. Während die TTIP-Kritiker etwa lauthals über die drohende Einfuhr von Chlor-Hühnchen lamentierten, werde in Deutschland „Farmlachs ohne Beanstandung verkauft und verzehrt, obwohl die Belastungen für Umwelt und Konsum aufgrund der Aufzuchtmethoden erheblich sind“.

Zur Kritik an den geplanten Schiedsgerichten erinnerte er an den Erfolg der Hanse, die aufblühte, weil die Handelsherren gewusst hätten, dass sie „überall gleich behandelt“ würden. „Wenn aber Unternehmer erhebliche Summen investieren und somit Arbeitsplätze schaffen, wollen sie die Risiken ihres Engagements überschaubar halten. Für einen Ökonomen ist das verständlich. Rechtsunsicherheit ist ein ernsthaftes Investitionshemmnis“, schreibt Starbatty. Er betonte, dass nicht Sonderrechte für Unternehmen gesichert werden sollten, „sondern faire und gerechte Bedingungen für Investoren bei uns und für deutsche Unternehmen in den USA“. „Unternehmen brauchen diese Schiedsgerichte, die sie vor unberechenbaren Regierungsentscheidungen schützen“, sagte er. Und auf die Frage, warum sie sich nicht, wie die Bürger auch, deutschem, französischem oder italienischem Recht unterwerfen könnten, antwortete der AfD-Politiker: „Es gibt eben nicht in jedem europäischen Land eine Rechtsstaatlichkeit wie in Deutschland. In manchen Mitgliedstaaten ist der Rechtsstaat noch entwicklungsfähig.“

Geheimniskrämerei der Verhandlungsparteien

Für Ökonomen sei entscheidend, „dass auch Regierungen unter dem Recht stehen und ihre Politik so gestalten, dass Unternehmer auf lange Sicht planen können; denn nur dann werden Investitionen getätigt, die dauerhaft Arbeitsplätze schaffen und sichern“, schreibt er in seinem offenen Brief.

Mit dem Verweis auf den „Primat der Politik“ seien „zu oft politische Entscheidungen gerechtfertigt worden, denen die ökonomische Basis gefehlt habe. „Ich habe mir das anhören müssen, als Helmut Kohl und François Mitterand die Schaffung der Währungsunion, in Wirklichkeit die Abschaffung der D-Mark, beschlossen haben, ohne dass sichergestellt war, dass die beteiligten Regierungen sich an eine gemeinsame Marschroute hielten“, so Starbatty. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Wolfgang Schäuble hätten die No-bail-out-Klausel, mit der ausdrücklich die nationale Verantwortung für finanzielle Verpflichtungen vertraglich festgeschrieben gewesen sei, „vom Tisch gewischt“.

Bei aller Zustimmung für TTIP, verstehe er jedoch die Geheimniskrämerei der Verhandlungsparteien nicht. Transparenz sei schließlich die Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die „Entscheidungen in der Währungsunion (…) die Einrichtung einer ,Zweckgesellschaft nach Luxemburger Recht’ zur Abwicklung der finanziellen Hilfen, die Etablierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die Entscheidungen der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen und Schrottpapieren“ sämtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen worden seien.

Unverhohlene Verachtung

„Die zugrundeliegenden Gesetzestexte sind nicht von nationalen Administrationen und Parlamenten im Benehmen mit der Bevölkerung entwickelt und initiiert worden, sondern in angelsächsischen Kanzleien erdacht und ausformuliert worden. Es ist erstaunlich, dass unsere Regierungen und Abgeordneten das finanzielle Schicksal der Bürger Europas ausländischen Anwälten und Experten überlassen haben, weil sie mit dieser Materie überfordert waren. Das ist für mich der eigentliche Skandal. Unsere Nachfahren werden nur mit dem Kopf schütteln“, schreibt Starbatty.

In den zuletzt genannten Punkten kann er sich der Zustimmung aller AfD-Mitglieder sicher sein. Schließlich führte diese Kritik überhaupt erst zur Gründung der AfD. Sie wird auch von Hans-Olaf Henkel geteilt, der aber davor warnt, TTIP in Bausch und Bogen zu verdammen. „Man sollte nicht für das Freihandelsabkommen sein, wenn man es nicht kennt. Aber man sollte nicht dagegen sein, wenn man es nicht kennt“, ermahnte er die AfD-Mitglieder und fügte mit unverhohlener Verachtung hinzu: „Das wird völlig unterschätzt bei denjenigen von unserer Partei, die von Wirtschaft relativ wenig Ahnung haben. Je weniger Ahnung man von Wirtschaft hat, desto lauter ist man wohl bei der Kritik“, sagte Henkel im September.[1]

Parteichef Bernd Lucke änderte seine Haltung zu TTIP in Laufe des Jahres grundlegend. Zunächst trat er offen für das Freihandelsabkommen ein. „Das Freihandelsabkommen ist ein positives, konstruktives Ziel und liegt sehr im deutschen Interesse“, sagte er noch im März auf dem Erfurter Parteitag. Damals verwies er auf die Arbeitsplätze deutscher Autozulieferer, die bislang ihre Produkte nur unter Schwierigkeiten auf dem amerikanischen Markt verkaufen könnten. Doch schon dort bekam er heftigen Gegenwind. „Dieses Abkommen ist nicht fair, und es geht zu unseren Lasten“, hielt ihm die heutige Europa-Abgeordnete Beatrix von Storch unter dem Beifall der Mitglieder entgegen.

Frage der demokratischen Selbstbestimmung

In den sozialen Medien legte sie nach und stellte kurzerhand klar[2]: „Das sog. Freihandelsabkommen TTIP allerdings lehnt die AfD ab, weil wir nicht darüber verhandeln, ausländischen Konzernen einen Schadensersatzanspruch und ein Klagerecht zur Durchsetzung desselben vor ausländischen Gerichten gegen Deutschland und seine Steuerzahler einzuräumen, nur weil demokratisch verabschiedete deutsche Gesetze die Produkte der ausländischen Konzerne bei uns verbieten“, schrieb von Storch. „Das ist eine Frage der demokratischen Selbstbestimmung.“

Möglicherweise waren es die Argumente seiner Berliner Mitstreiterin von Storch, die Lucke schon bald umstimmten, oder die eindeutige Haltung der Mitglieder auf dem Parteitag. Jedenfalls hielt er bereits im Mai bei einem Wahlkampfauftritt in Dresden eine leidenschaftliche Rede gegen TTIP[3]. Das Freihandelsabkommen enthalte Regelungen über den sogenannten Investorenschutz, „so dass amerikanische Unternehmen, die in Deutschland investieren, bei Rechtsstreitigkeiten nicht mehr der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen sind“, sagte Lucke. Es würden Schiedsgerichte eingesetzt, „die eine Art ‚Sonderrecht für amerikanische Investoren schaffen“. Das sei „nicht richtig und nicht angemessen“.

Die Souveränität Deutschlands

Amerikanische Investoren seien in Deutschland sehr willkommen, aber sie sollten demselben Recht unterworfen sein wie deutsche Unternehmen auch. „Sie sollen nach derselben Rechtsprechung beurteilt werden wie deutsche Unternehmen auch. Das erfordert sozusagen der faire Wettbewerb“, sagte Lucke. Es gehe nicht, dass amerikanische Investoren die deutsche Regierung verklagen könnten, weil die deutsche Regierung bestimmte Gesetze erlasse.

Als Beispiel nannte er die Regierung Uruguays, die vom Zigarettenkonzern Philipp Morris „vor diesen Schiedsgerichten“ auf zwei Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt worden sei, „nur weil die Regierung von Uruguay ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen hat“. Solche Schiedsgerichte schränkten die Souveränität Deutschlands ein. „Das geht nicht“, so Lucke. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass in Deutschland auch deutsches Recht gesprochen wird. Und deshalb sind wir gegen dieses Freihandelsabkommen.“

Starbatty indes will sich nicht beirren lassen. Schließlich sage er seit 50 Jahren: „Freihandel ist wohlfahrtssteigernd, und internationale Schiedsgerichte können nationale Regierungen von Entscheidungen abhalten, die nationale wie internationale Investitionstätigkeit belasten oder sogar zum Erliegen bringen.“ Immer habe er dafür Zustimmung bekommen. Doch die Zeiten haben sich geändert. Er hat sich politisch neu orientiert. Und dort, wo er jetzt zu Hause ist, werden seine Aussagen anders aufgenommen. Dort provozieren sie einen eisigen Sturm der Entrüstung und heftigen Widerspruch. Auf Rückhalt darf er in dieser Frage wohl kaum hoffen.

 

Anmerkungen

[1] „Henkel: Die AfD hat keinen Beschluss zu TTIP“, Eur.Activ.de: http://www.euractiv.de/sections/europawahlen-2014/henkel-die-afd-hat-keinen-beschluss-zu-ttip-308479

[2] Facebook: https://www.facebook.com/BeatrixVonStorch/posts/691206490920799

[3] Dokumentation auf YouTube: http://www.youtube.com/watch?v=xi9GdqsNsdI

Über Günther Lachmann

Der Publizist Günther Lachmann befasst sich in seinen Beiträgen unter anderem mit dem Wandel des demokratischen Kapitalismus. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter gemeinsam mit Ralf Georg Reuth die Biografie über Angela Merkels Zeit in der DDR: "Das erste Leben der Angela M." Kontakt: Webseite | Twitter | Weitere Artikel