Europa läuft Gefahr, die Demokratie zu verspielen

Hier geht's zum ESM-VertragsentwurfDiese Ruhe ist gespenstisch, mit der die Gefahr einer weiteren Entdemokratisierung Europas hingenommen wird.  Zum einen gibt es frei nach dem Motto „Keine Macht dem Volke“ offenbar die Vorstellung, Griechenland einem autoritären Brüsseler Haushaltsdiktat zu unterwerfen, zum anderen wollen die Staats- und Regierungschefs der Eurozone heute den aus demokratischer Perspektive überaus problematischen neuen Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) billigen. Dabei handelt es sich um einen der bedeutendsten und auch folgenschwersten Beschlüsse seit dem Bestehen der Europäischen Union.


Diese Stille, ja dieses Phlegma der Parlamentarier in einer für die Europäische Union so bedeutenden Angelegenheit muss einen doch schon wundern. Immerhin mangelt es der neuen Finanzbehörde in Teilen der Bevölkerung ganz erheblich an Akzeptanz. Als der erste Vertragsentwurf im Spätsommer 2011 bekannt wurde, gab es Vorbehalte gegenüber der darin dargestellten rechtlichen und finanziellen Ausgestaltung des ESM. Besonders problematisch schien damals die am Beispiel der EFSF diskutierte Möglichkeit, ein geheim tagendes neunköpfiges Gremium des Bundestags-Haushaltsausschusses könne die Entscheidungen „kontrollieren“. Zwar stoppte das Bundesverfassungsgericht diese Praxis vorerst auf eine Klage von zwei SPD-Abgeordneten hin, doch steht der Beschluss im Hauptverfahren noch aus. Darüber will das Gericht im Frühjahr entscheiden.
Möglicherweise wollen sich auch die Parlamente so viel Zeit damit lassen. Vielleicht wollen auch sie erst im April oder Mai überprüfen, ob die im Sommer und Herbst 2011 festgestellten Mängel behoben sind. Nicht einmal der Appell des neuen italienischen Ministerpräsidenten Mario Monti, das Volumen der Finanzbehörde auf eine Billion Euro zu erhöhen, kann das derzeit ihr Interesse am ESM beleben.
Dabei ist das, was Monti ausspricht, keineswegs eine schlichte politische Forderung. Wer den aktuellen ESM-Text liest, erkennt schnell, dass Monti über das künftig Machbare spricht.  Der neue Vertragsentwurf ermöglicht eine solche Erhöhung – notfalls sogar ohne Beteiligung der nationalen Parlamente.
Die Details hierzu sind in Kapitel 3, Artikel 10 geregelt. Unter der Überschrift „Veränderung des genehmigten Stammkapitals“ heißt es dort: „Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern.“ Zum Verständnis: In Artikel 8 wird das Stammkapital mit 700 Milliarden Euro angegeben, Artikel 10 regelt, dass das nicht das letzte Wort sein muss.
Ziel einer Erhöhung des Stammkapitals ist es, mehr Kredite vergeben zu können. Bei einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ist das maximale Darlehensvolumen auf 500 Milliarden Euro begrenzt. Wer den Vertrag genau liest, wird neben der bereits beschriebenen Möglichkeit des Gouverneursrates, das Stammkapital zu erhöhen, einen weiteren Hinweis auf eine Ausweitung der Kreditvergabe über die genannten 500 Milliarden Euro hinaus finden. In den dem Vertragstext vorangestellten „Erwägungsgründen“ heißt es: „Das anfängliche maximale Darlehensvolumen des ESM wird einschließlich der ausstehenden EFSF-Stabilitätshilfen auf 500.000 Mio. Euro festgesetzt. Vor dem Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages wird jedoch überprüft, ob das konsolidierte maximale Kreditvergabevolumen von ESM und EFSF angemessen ist. Bei Inkrafttreten dieses Vertrages erhöht der Gouverneursrat des ESM das Volumen gegebenenfalls gemäß Artikel 10.“
Einer der wenigen deutschen Parlamentarier, die sich mit dem neuen ESM-Vertrag beschäftigt haben, ist der FDP-Politiker Frank Schäffler. In einem Brief an seinen Fraktionsvorsitzenden Rainer Brüderle, der in Kopie an alle FDP-Parlamentarier ging, wies er  am 26. Januar unter anderem auf diese Möglichkeiten hin und warnte: „Aus alledem folgt: Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass das im ESM-Vertrag genannte Kreditvergabevolumen zu klein ist. Das beruhigt zwar die Öffentlichkeit. Spätere Erhöhungen des Kreditvergabevolumens nach der Ratefizierung des ESM durch den Bundestag sind allerdings absehbar.“
Schäffler warnt auch eindringlich vor dem Verlust jeglicher parlamentarischen Kontrolle. Der Grund hierfür ist die im Vertrag ausdrücklich vorgesehene „Eilabstimmung“. Wenn Not am Mann ist, darf nämlich das Direktorium über die Köpfe der im Gouverneursrat sitzenden Finanzminister der Mitgliedsländer hinweg Milliardenhilfen verteilen. Das Direktorium kann  darüber in einfacher Mehrheit entscheiden und nimmt, weil es besonders schnell gehen muss,  nicht etwa Geld bei den Banken auf, sondern bedient sich bei dem von den Mitgliedstaaten eingezahlten Kapital. Ungefragt müssen die Geberländer den Betrag in der ESM-Kasse wieder auffüllen. Die Parlamente haben kein Mitspracherecht.
Daher ermahnt Schäffler seinen Fraktionschef Brüderle: „Die noch zu verhandelnde Parlamentsbeteiligung muss diesen Umstand berücksichtigen. Erforderlich ist daher ein Parlamentsvorbehalt auch für die Entscheidungen des deutschen Vertreters im Direktorium.“ Einen solchen Vorbehalt gibt es, wenn der Gouverneursrat über Hilfszahlungen entscheidet, dann müssen die nationalen Parlamente dazu gehört werden. Einer Eilentscheidung durch das Direktorium aber werde entweder bestenfalls der Haushaltsausschuss befasst. „Das bedeutet, dass – in Bezug auf die mit dem ESM eingerichtete dauerhafte Transferunion – das Parlament als Ganzes nur noch ein einziges mal eine haushaltsrelevante Entscheidung treffen könnte, nämlich die über die Einrichtung des ESM“, schreibt Schäffler.
Weiter beklagt er, dass der ESM, anders als von der FDP versprochen, keine Insolvenzordnung für Staaten enthalte und die zwingende Beteiligung für Privatgläubiger, sprich der Banken, „praktisch tot“ sei.
Ein vernichtendes Urteil über den Vertrag fällt auch der Berliner Wirtschaftsjurist Markus Kerber. „Ich habe noch nie eine so weitgehende Ermächtigung gesehen“ sagt er im Gespräch mit „Welt Online“. Mit dem vorliegenden Vertragstext habe der ESM alle Möglichkeiten zur Kreditvergabe und von Anleihenkäufen. „Jetzt kann der ESM all das legal machen, was die EZB nicht machen konnte und dennoch gegenwärtig macht, denn sie betreibt Fiskalpolitik mit geldpolitischen Mitteln“, sagt Kerber. Gemeint ist der Ankauf von Staatsanleihen hochverschuldeter Euroländer durch die Europäische Zentralbank.
In seinen Augen ist das Vertragsergebnis der Bundesregierung anzulasten, die dem Drängen und Fordern Frankreichs nachgegeben habe. „Die Bundesregierung löst eine gegenwärtige Gefahrensituation mit einer noch größeren Gefahrensituation, um den Totalkollaps zeitlich zu verschieben“, sagt Kerber.
Möglicherweise wird die Regierung in den kommenden Monaten noch ein weiteres Mal nachgeben. Bislang war vorgesehen, dass Deutschland über einen Zeitraum von fünf Jahren 22,4 Milliarden in bar an den ESM überweist. Nun heißt es in Berlin, es sei durchaus denkbar, diesen Betrag bereits zum Start des ESM auf einen Schlag zu überweisen. Denkbar sei auch, dass der ESM, sobald er einsatzbereit sei, schon bald Millairdenhilfen im Eilverfahren an Frankreich, Spanien und Italien überweisen werde. Warum diskutiert die Politik all das nicht? Diese Ruhe ist gespenstisch.

Günther Lachmann am 30. Januar 2012 für Welt Online

Über Günther Lachmann

Der Publizist Günther Lachmann befasst sich in seinen Beiträgen unter anderem mit dem Wandel des demokratischen Kapitalismus. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter gemeinsam mit Ralf Georg Reuth die Biografie über Angela Merkels Zeit in der DDR: "Das erste Leben der Angela M." Kontakt: Webseite | Twitter | Weitere Artikel