75 Jahre Grundgesetz – und (fast) niemanden interessiert es

Bundespraesident Steinmeier / Grundgesetz / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: Rabenspiegel; https://pixabay.com/de/photos/bundespr%C3%A4sident-2391748/ Bundespraesident Steinmeier / Grundgesetz / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: Rabenspiegel; https://pixabay.com/de/photos/bundespr%C3%A4sident-2391748/

Staatsakt, Bürgerfest, Politiker zum Anfassen. Das deutsche Grundgesetz lässt sich feiern. Doch feiern die Bürger mit?

Hier am Reichstag habe Philipp Scheidemann 1918 die Republik ausgerufen, begeistert sich Bundespräsident Steinmeier zu Beginn seiner Festrede zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes (GG). Ein Sozialdemokrat zieht einen historischen Bogen zu einem anderen Sozialdemokraten, der am 9.November 1918 eigenmächtig die Republik ausgerufen hatte. Sehr zum Verdruss des SPD-Chefs Friedrich Ebert, dem, als er davon erfuhr, der Löffel in die kriegsbedingte Brennnesselsuppe fiel und der Appetit verging. Schließlich hatte der neue Reichskanzler immer noch vor, die Monarchie parlamentarisch-demokratisch eingehegt in die neue Zeit zu retten.

Die Weimarer Republik startete als sozialdemokratischer Betriebsunfall und sollte sich davon nicht mehr erholen. Das aktuelle Staatsoberhaupt sieht in diesem Startschuss den Vorlauf für die zweite deutsche Demokratie, die mit dem GG ihre Krönung erfuhr. Soweit die offizielle Lesart, die längst nicht alle teilen.

Trauma der NS-Zeit

Steinmeier erklärt die bundesrepublikanische Verfassung zur besten aller Zeiten, was nicht sonderlich schwierig ist. Letztlich gibt es mit der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 nur diese als sachlichen Vergleich. Alle verfassungsähnlichen Dokumente davor wie die Goldene Bulle oder der Westfälische Frieden stammen aus vormodernen Zeiten. Die Verfassung der Frankfurter Paulskirche trat nie in Kraft, geriet jedoch zur Blaupause für die erste Republik.

Aus dem Weimarer Text ist wiederum vieles übernommen worden für das GG: Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit oder Minderheitenrechte für Volksgruppen, die damals zum Deutschen Reich gehörten wie Litauer, Polen und Sorben.Im Vergleich zu damaligen Verfassungen weltweit entpuppte sich die WRV als fortschrittlich bis hin zu festgeschriebenen sozialen Rechten. Der in Artikel 20 des GG formulierte Passus „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer und demokratischer Bundesstaat“ geht darauf zurück und gilt ewig.

Zwei ganz entscheidende Unterschiede gibt es zwischen WRV und GG: Die unveräußerliche Menschenwürde und die direkte Demokratie. Für Weimar spielte eine Betonung der Menschenrechte noch keine Rolle, weil sie in der nationalen und internationalen Rechtsauffassung nur am Rande diskutiert wurden. Die Zeit dafür war noch nicht reif.

1949 sah es nach den Abgründen des Zweiten Weltkriegs anders aus. Menschenwürde und Menschenrechte waren fortan das Leitthema. Volksabstimmungen allerdings nicht mehr, da die Väter und vier Mütter des GG ängstlich waren, sie aus Weimar zu übernehmen. Sie trauten den Deutschen nach den Erfahrungen in der NS-Zeit nicht und wollten keine Risiken für unwägbare politische Experimente eingehen. Das galt auch für die Wahl des Staatsoberhaupts.

Das Volk bleibt auf Distanz

In der Bundesrepublik wählt nicht das Staatsvolk den obersten Repräsentanten. Ihn wählt die Bundesversammlung bestehend aus Delegierten aus allen Bundestagsabgeordneten, Landtagsabgeordneten und verdienten Bürgern, die von den Fraktionen aus Bund und Ländern ausgewählt werden. Darunter immer wieder Paradiesvögel aus Funk, Film und Fernsehen wie Roland Kaiser für die SPD oder Drag-Queen Olivia Jones für die Grünen.

Anders in der WRV, die eine Direktwahl des Reichspräsidenten vorsah, der neben zeremoniellen Aufgaben reale politische Macht besaß. Im GG ist für den Bundespräsidenten politisch die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung und die Auflösung des Bundestages unter hohen Hürden vorgesehen. Ansonsten wirkt der Bundespräsident mit der Kraft des Wortes.

Ein hehre Anforderung, die nur wenige Amtsinhaber erfüllten, darunter Richard von Weizsäcker und Roman Herzog. Der derzeitige Stelleninhaber scheitert regelmäßig daran, wie seine Rede zum GG-Jubiläum erneut demonstrierte.  Steinmeiers zentrale Botschaften kreisten um die Anfeindungen gegen die Demokratie. Er appellierte an alle Deutsche, sie zu verteidigen und mahnte, dass wir in einer Zeit der Bewährung lebten. Das heißt doch, dass Steinmeier den Bürgern nicht ganz über den Weg traut, wenn er sie auf Bewährung setzt.

Vielleicht stammt der Gedanke von seiner Frau Elke Büdenbender, die Richterin am Verwaltungsgericht Berlin ist. Für Steinmeier und das Juste Milieu der Berliner Republik steht der Feind ganz klar rechts, was er in Sätze fasste wie: „Gerade jetzt erstarken auch bei uns Kräfte, die sie schwächen und aushöhlen wollen, die ihre Institutionen verachten und ihre Repräsentanten beschimpfen und verunglimpfen.“ Er lobte die Demonstrationen für Demokratie und Mitmenschlichkeit der vergangenen Monate und meinte niemand anderes als die AfD. Sie ist aus Sicht Steinmeiers die große Bedrohung für das in die Jahre gekommene GG.

Jedoch ist nicht so sehr die AfD eine finstere Drohung gegen Verfassung und Demokratie – sie ist spätestens nach den aktuellen Turbulenzen vor allem eine Bedrohung für sich selbst. Hat der Bundespräsident also die falsche Seite adressiert?

Alles hängt am Asyl

Die Abgesandten im Parlamentarischen Rat, die das GG ausarbeiteten, standen unter dem Eindruck der zwölf Jahre NS-Diktatur. Sie wollten möglichst viele Freiheiten für die Bürger und eine internationale Dimension, indem sie das Recht auf Asyl festschrieben. Es ging den GG-Autoren im Kern um politisches Asyl, sollten die Zustände in anderen Ländern ähnlich unfrei sein wie im NS-Staat.

Doch hätten sie sich damals vorstellen können, dass es zu so massiven Asylzuwanderungen kommt wie in den 1990er Jahren und mehr ab 2015? Wahrscheinlich nicht. Und wahrscheinlich hätten sie sich es mit der großzügigen Asylregelung im GG anders überlegt. Denn die Mitglieder des Parlamentarischen Rats waren jenseits der Parteigrenzen deutsch-national gesinnt. Nach ihrer Vorstellung sollte das Recht auf Asyl kein Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik begründen.Heutige Phänomene wie Staatszerfall, Bürgerkriege oder Klima-Krisen führten 1948/49 nicht unsichtbar die Hand der GG-Schöpfer. Hinzu kam, dass es Ende der 1940er Jahre noch zahlreiche Kolonien gab und an Flucht gen Europa nicht zu denken war.

Führende Köpfe der Weimarer Republik wie Gustav Stresemann hätten, wenn sie nach 1945 noch lebten, eine entscheidende Rolle für die neue Verfassung gespielt. Für eine so weitreichende Asylregelung wie im GG hätten sie ihr Veto eingelegt. Politiker wie Stresemann, der die Integration von Deutschen nach dem Ersten Weltkrieg aus den verlorenen Gebieten des Deutschen Reichs mit organisieren musste, erlebten, wie schwierig das ist. Und sie wussten, dass eine Gesellschaft nicht mit einem massiven Zuzug von Menschen, zudem aus außereuropäischen Regionen, destabilisiert werden darf.

Der Feind steht rechts

Bundespräsident Steinmeier rief in seiner Jubiläums-Rede zum Kampf auf. Zum Kampf gegen die Feinde von außen, die er ausdrücklich in Russland sieht und gegen die inneren Zerstörer des GG, die er ausschließlich rechts verortet. Für die GG-Begründer war rechts weder ein Kampfbegriff, noch mussten die Bürger ermahnt werden dagegen vorzugehen. Steinmeiers Ansprache durchzog insgesamt das Kämpferische und gipfelte in dem Satz: „Wer heute die Demokratie bekämpft, muss wissen, dass er es dieses Mal mit einer kämpferischen Demokratie zu tun hat.“

Den Bundespräsidenten leiteten natürlich die Menschenrechte, die in ihrer Betonung charakteristisch für die jüngere deutsche Politik sind. Deutschland strebt längst nicht mehr nach der Weltmacht. Es strebt nach Höherem: Großmacht der Menschenrechte will es sein. Vielleicht sollten die Bürger sich an dem bitter-bösen Satz des Physikers und Aphoristikers Georg Christoph Lichtenberg orientieren: Wer die Menschenrechte im Munde führt, der lügt!

Alles soll so bleiben, wie es ist

Für den Parlamentarischen Rat war das GG ein Provisorium. Viele hofften auf eine schnelle Vereinigung mit der sowjetischen Besatzungszone, die dann aber vierzig Jahre auf sich warten ließ. Im Zuge der Verhandlungen über die Deutsche Einheit wurde über einen Konvent für eine neue Verfassung diskutiert. Die Ostdeutschen hätten die Chance erhalten, ihre Vorstellungen für eine neue Konstitution vorzulegen. Jedoch brach die Debatte darüber schnell ab, da die westdeutsche Elite das GG als Meisterstück ansah. Wie sollte das noch verbessert werden? So sah es auch der Bundespräsident, der in seiner Rede vom GG als Meisterwerk sprach, das sogar für andere Länder als Vorbild diente.

Für die Deutschen im Osten ist der 75. Geburtstag erst ein 34. Umfragen in den östlichen Bundesländern zeigen, dass viele ein distanziertes Verhältnis zum Dauerprovisorium haben. Woran das liegt? Dass sie erst seit 1990 dazugehören – zum Geltungsbereich des GG, wie es juristisch heißt? Nein, die Nachkriegsverfassung lässt keine Emotionen zu. Sie ist rein sachlich und kühl formuliert, sieht man von Artikel 1 mit der Würde des Menschen ab.

Der Heidelberger Staatsrechtler Dolf Sternberger hatte eine Idee, wie er den Westdeutschen ihre abhandengekommene Vaterlandsliebe abmildern wollte:  Verfassungspatriotismus sollte das neue Narrativ sein. Sein Versuch mag gut gemeint gewesen sein, aber er lief ins Leere. Das GG kennt im Artikel 126 doch eine Möglichkeit, eine neue Verfassung zu schreiben:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Vielleicht hätte der Bundespräsident genau diesen Artikel in seiner Rede würdigen und die Politik in die Pflicht nehmen sollen.

5
6
votes
Article Rating

Unser Newsletter – Ihr Beitrag zur politischen Kultur!

Abonnieren
Benachrichtige mich zu:
guest
7 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
fufu
fufu
21 Tage her

„niemanden interessierts“

Sicher ist die AfD nicht der groesste Feind der Demokratie oder der Verfassung da sie die letzten 20 Jahre nicht an der Macht war sondern die jeweils regierungstragenden Parteien selbst. Wozu braucht man noch eine deutsche Verfassung wenn man den Eindruck gewinnen muss, dass der Staat mittlerweile von fremden Interessen geleitet wird ?

Janus
Janus
21 Tage her

Hätte man das Grundgesetz ach der Wiedervereinigung zur Disposition gestellt, man wäre bis heute nicht fertig, da über jedes Plaisierchen eine Tierchens diskutiert hätte und es heute noch würde. Demokratie ist eine Staatsform und kein Wunschkonzert oder gar nur dann gegeben, wenn einem die Entscheidung passt. Gewaltenteilung, Kontrolle der Macht und Teilung der Ressourcen zwischen Regierung und gewählter Opposition. Keine Veranstaltung der Moral und guter Gesinnung wie es gerade die Linken gerne hätten. Demokratie ist nicht nur, wenn rot regiert. Und Moral kann leicht diskreditiert werden. Über die Art der Erreichung von Frieden darf diskutiert werden und der moralische Anspruch… Read more »

Janus
Janus
21 Tage her

Grundgesetz oder Verfassung? Wer pathetisch mag soll für letztere werben. Was soll das Grundgesetz anlässlich der Kriege, der Gewalt und der Unterdrückung. Bringt es was? Eine Antwort war in einer AG Anfang der 1970iger: was wäre in Deutschland und…. gäbe es das Grundgesetz nicht.

Janus
Janus
21 Tage her

Antijüdische und rechtsdiktatorische Aussagen kenne ich mein Leben lang. Von rechts und links, aus allen Gesellschaftsschichten. Jetzt wundert man sich und macht aus Sylter Gegröle einen Staatsakt. So als würde man jedem Wildpinkler Exhibitionismus unterstellen und den Willen, unser Sexualwesen umzukrempeln.

Peter Schrein
Peter Schrein
20 Tage her

Es wäre schön und sinnvoll wenn der BP und Regierende das GG Beachten würden bevor sie es scheinheilig feiern

Voltaire
Voltaire
18 Tage her

Nachdem im s. g. Einigungsvertrag Art. 23 GG in der Fassung vom 23. Mai 1949 gestrichen wurde hat das GG keinen räumlichen Geltungsbereich mehr – und ist somit faktisch außer Kraft gesetzt!
Weitere Infos bzgl. Streichung von Art. 23 GG sind im Bundesanzeiger unter “Gesetz zum Vertrag vom 31. August 1990” auf Seite 6/361 im Artikel 4 (2) zu finden.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl290s0885_gross.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl290s0885_gross.pdf%27%5D__1716970517523
Der Art. 23 GG in der aktuellen Fassung – wird auch “Europaartikel” bezeichnet – ist im Nachgang zur “Lückenfüllung hineingeschrieben bzw. überblended” worden.

fufu
fufu
Reply to  Voltaire
16 Tage her

Vergessen Sie die juristischen Spitzfindigkeiten. Wir sind im Krieg, Krieg gegen Innen und Aussen und da zaehlt nur das Recht des Staerkeren.

7
0
Wie denken Sie darüber? Beteiligen Sie sich an der Diskussion!x
×