Streit ums Wahlrecht

Mit einer Sperrklausel sichern sich die im Bundestag vertretenen Parteien künftige Mehrheiten. Da hat ihnen das Verfassungsgericht einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Aufseiten der Politiker, vor allem bei der CDU/CSU, ist das Bundesverfassungsgericht derzeit ziemlich unbeliebt. Der Grund sind die Entscheidungen des Gerichts zum Wahlrecht. Erst im Februar hatte das höchste deutsche Gericht die Parteien des deutschen Bundestages ganz schön blamiert, als es die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärte. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Wieder einmal hatte das Gericht eine Entscheidung der Politik vom Tisch gewischt und präsentierte sich als Hüterin der Demokratie.

Wirklich überraschend war das Urteil indes nicht, denn bereits in seiner Entscheidung vom 9. November 2011 hatte das Gericht die ursprünglich vom Bundestag festgelegte Fünf-Prozent-Klausel für verfassungswidrig erklärt. Mit seiner ausführlich begründeten Entscheidung hatte es sich argumentativ so weit festgelegt, dass ein anderes Urteil nur unter der Prämisse einer grundlegenden Revision der bisherigen Sichtweise begründbar gewesen wäre.

Ein Alibi-Parlament

Als der Bundestag das Gesetz beschlossen hatte, begründeten die Fraktionen ihren Schritt vor allem mit der Gefahr negativer Auswirkungen auf die Arbeit des EU-Parlaments, wenn zu viele kleine Parteien einzögen. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Schwierige Verhältnisse seien nicht zu erwarten, weil die Arbeit des Europaparlaments nicht mit der des Bundestages vergleichbar sei. Der Bundestag beschließe Gesetze und kontrolliere die Regierung. Die Einflussmöglichkeiten des Europäischen Parlaments hingegen seien nach wie vor gering.

Das weiß eigentlich jedes Kind. Europa hat zwar ein Parlament, aber es ist ein reines Alibi-Parlament. Es soll den Anschein erwecken, die politische Struktur sei demokratisch. Die Kommissare sind Beauftragte der EU-Staaten und keinem Parlament für das, was sie tun, Rechenschaft schuldig. Sie arbeiten Hand in Hand mit den Staats- und Regierungschefs. Und auch wenn jetzt die Parteien Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten nominieren, macht das aus Europa noch lange keine Demokratie.

Kritik von Isensee

Die im Bundestag vertretenen Parteien sind trotzdem beleidigt. „Ich beobachte mit Sorge, ob das Bundesverfassungsgericht dem Grundsatz der richterlichen Selbstbeschränkung noch den genügenden Stellenwert beimisst“, sagte der Fraktionsvorsitzende von CDU und CSU, Volker Kauder, gegenüber der „Welt am Sonntag“. Der Bundestag „als unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan muss seinen politischen Gestaltungsspielraum behalten“. Er bitte um mehr Rücksichtnahme. In einigen Urteilen, auch in der jüngsten Entscheidung zur Europawahl, habe Karlsruhe der Politik nicht mehr genügend Raum zur freien politischen Gestaltung gelassen.

Ins gleiche Horn stieß der Staatsrechtler Josef Isensee. Die letzten vier Wahlrechts-Urteile seien sämtlich überflüssig, sagte er. „Das Verfassungsgericht hat nicht nur in den beiden Entscheidungen zum Europawahlrecht, sondern auch in den beiden Entscheidungen zum Bundestagswahlrecht seine Zuständigkeiten deutlich überschritten.“ Das Gericht setze seine vertretbare Auslegung des Grundgesetzes an die Stelle der vertretbaren Auslegung durch das Parlament. Das Parlament aber habe den ersten Zugriff auf die Entscheidung und das Recht zur politischen Gestaltung. „Der erste Zugriff des Parlaments kann vom Bundesverfassungsgericht nur korrigiert werden, wenn das Parlament gegen Vorschriften der Verfassung verstößt. Ein solcher Verstoß liegt nicht vor“, sagte der Staatsrechtler. Das Urteil zur Drei-Prozent-Hürde sei eine Geringschätzung des europäischen Parlaments und damit „ein unfreundlicher Akt“ gegen Europa.

Gespanntes Verhältnis zu Voßkuhle

Nun muss man wissen, dass Isensee ein Konservativer ist und folglich der Union nahesteht. Und man muss auch wissen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der für diese Urteile verantwortlich ist, der SPD nahesteht. Voßkuhle war am 25. April 2008 auf Vorschlag der SPD im Bundesrat als Richter an das Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Zwar ist die SPD auch nicht glücklich über den Wegfall der Drei-Prozent-Sperrklausel, aber die Union hat schon länger ein gespanntes Verhältnis zu Voßkuhle.

Zusätzlich geschürt aber hat ihren jetzigen Unmut das zweite Argument, das Voßkuhle gegen eine Sperrklausel bei der Europawahl vorbrachte: Nicht ohne Grund unterliege das Wahlrecht einer strengen Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht, sagte der Gerichtspräsident. Gerade bei der Wahlgesetzgebung bestehe nämlich die Gefahr, „dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt“. Will heißen: Mit einer Sperrklausel sichern sich die im Bundestag vertretenen Parteien künftige Mehrheiten, indem sie die kleineren Parteien draußen halten. Da hat ihnen das Gericht einen Strich durch die Rechnung gemacht. Und jetzt plärren die düpierten Politiker herum wie Kinder, denen man das Spielzeug weggenommen hat.

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Über Günther Lachmann

Der Publizist Günther Lachmann befasst sich in seinen Beiträgen unter anderem mit dem Wandel des demokratischen Kapitalismus. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter gemeinsam mit Ralf Georg Reuth die Biografie über Angela Merkels Zeit in der DDR: "Das erste Leben der Angela M." Kontakt: Webseite | Twitter | Weitere Artikel

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