So verhindern die Grünen die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
In elf Bundesländern sind die Grünen an der Regierung beteiligt. Sie nutzen diese Macht zur Verhinderung einer restriktiveren Abschiebepolitik im Bundesrat.
Masseneinwanderung – Asylbetrug – Kriminalität“ ist auf einem der Plakate zu lesen, die derzeit in zahlreichen Städten zu sehen sind. Das politmediale Establishment von Union bis Linke schäumt entsprechend und spricht von einer „Schmutzkampagne“ gegen die Grünen, mit denen man nach der Bundestagswahl doch so gern regieren möchte.
Aber so ganz falsch scheinen die Initiatoren mit ihren plakativen Vorwürfen doch nicht zu liegen, wie das nachstehende Beispiel zum Thema Asylmissbrauch und Zuwandererkriminalität zeigt: So lehnte der Bundesrat bereits im März 2017 aufgrund der Verweigerungshaltung der Grünen die Einstufung von Marokko, Algerien, Tunesien sowie Georgien als „sichere Herkunftsstaaten“ ab und sorgte damit für den weiteren ungehinderten Zustrom von Asylsuchenden, darunter auch zahlreichen Kriminellen, aus den genannten Staaten in die Bundesrepublik Deutschland.
Die Grünen argumentieren mit moralisierenden Phrasen
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Ein weiterer Versuch, eine Neufassung des Gesetzes im Bundesrat zur Abstimmung zu bringen, scheitere im Februar 2019, als der entsprechende Tagesordnungspunkt bereits im Vorfeld abgesetzt wurde:
„Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates gilt aufgrund der Ablehnung der in vielen Bundesländern an der Regierung beteiligten Partei Bündnis90/Die Grünen als nicht wahrscheinlich. Die Abstimmung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.“
Das Vorhaben der Union, das Gesetz so anzupassen, dass die Zustimmungspflicht im Bundesrat entfällt, wurde – offenbar auf Betreiben des Kanzleramtes – bis heute nicht umgesetzt. Zur Begründung ihrer Verweigerungshaltung dienten den Grünen weniger mit nachvollziehbaren Fakten unterlegte Sachargumente als vielmehr die üblichen moralisierenden Phrasen, die man so oder ähnlich auf sämtliche Länder (zumindest die muslimischen) der Welt anwenden könnte.
Wissenschaftliche Dienste des Bundestags
Wie es mit der von den Grünen unterstellten politischen Verfolgung in den Maghrebstaaten tatsächlich bestellt ist, offenbart die Anerkennungsquote von Asylsuchenden aus den betroffenen Ländern, die aktuell (2020) zwischen 2,1 Prozent für Algerien und 4,7 Prozent für Tunesien liegt. Im Sonderfall Georgien liegt die Anerkennungsquote sogar bei weniger als einem Prozent.
Insgesamt halten sich derzeit weniger als 100.000 Asylsuchende aus diesen Ländern in Deutschland auf. Angesichts von offiziell 1,86 Millionen Asylsuchenden insgesamt ist das keine besonders hohe Zahl und wäre nur bedingt relevant, wenn die in Rede stehende Klientel nicht durch andere Aktivitäten auffiele, die vornehmlich Polizei und Justiz beschäftigen.
Selbst der ansonsten wachsweich formulierte BKA-Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ (Ausgabe 2019) wird an dieser Stelle einigermaßen deutlich:
„Demgegenüber lag der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien bei 6 Prozent, während ihr Anteil an den Asylsuchenden lediglich 2,3 Prozent betrug.“
Bundeskriminalamt
Das politische Interesse der Grünen
Allein 2020 wurden 3.641 algerische, 3.320 marokkanische, 1.683 tunesische sowie 3.180 georgische Zuwanderer als Tatverdächtige registriert. Das sind immerhin knapp 12.000 Tatverdächtige, wobei sich das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Raum noch vergleichsweise günstig darstellt. In den Vorjahren lag die Zahl der Tatverdächtigen noch bei ca. 15.000.
Da in jedem Jahr weiterhin etwa 5.000 Zuwanderer aus den besagten Staaten zumeist illegal einreisen, ergibt sich bei einer durchschnittlichen Rate von 15 Prozent Tatverdächtigen ein Zuwachs von jährlich 750 Straftätern, die wegen des aufwändigen Asylverfahrens über mehrere Jahre die Möglichkeit haben, in Deutschland Straftaten zu begehen. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten könnten die Verfahren deutlich abgekürzt und damit die Anzahl aktiver Straftäter entscheidend verringert werden. Das lag und liegt offenbar nicht im Interesse der Grünen.
Selbst im sonst eher provinziellen Sachsen werden Einwanderer aus dem Maghreb weit überproportional kriminell. Nach Auskunft des sächsischen Innenministeriums waren im Jahr 2016 46 Prozent aller Zuwanderer kriminell, die aus den sogenannten Maghreb-Staaten (Tunesien, Algerien und Marokko), nach Sachsen kamen. Die BILD-Zeitung schrieb hierzu:
„Experten führen das auch auf eine Amnestie zurück, die nach der samtenen Revolution in Tunesien Kriminelle in die Freiheit entließ. Möglicherweise fanden viele von ihnen auch als Flüchtlinge in Europa Unterschlupf.“
Bis heute hat sich an dieser Situation wenig geändert, denn auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 des Freistaates Sachsen findet sich der Satz:
„Besonders häufig wurden Staatsangehörige aus Tunesien, Syrien, Libyen und Georgien als Tatverdächtige ermittelt.“
Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen 2020
Verschwindend geringe Anerkennungsquote
Fassen wir also noch einmal zusammen: Die Maghreb-Staaten entsorgen ihre Kriminellen nach Europa, vor allem ins grenzoffene Deutschland, und zeigen verständlicherweise wenig Neigung, überführte Straftäter zurückzunehmen. Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate dieser Klientel sowie der öffentlichen Empörung über die Silvester-Übergriffe unternahm die Bundesregierung 2017 und 2019 den längst überfälligen Versuch, über eine Asylrechtsänderung die Zuwanderung aus diesen Staaten zu erschweren.
Doch selbst dieser viel zu späte und halbherzige Versuch, Schaden von der eigenen Bevölkerung abzuwenden wurde von den grünen Ideologen torpediert. Letztere nehmen damit billigend in Kauf, dass nicht nur weiterhin Tausende Straftaten von illegal eingereisten Nordafrikanern und Georgiern verübt werden, sondern auch weitere Terroranschläge wie der von einem Tunesier auf einem Berliner Weihnachtsmarkt verübte, ermöglicht werden. Aufgrund fehlender Einreisebeschränkungen ist auch zukünftig keine grundlegende Änderung zum Schutz der eigenen Bevölkerung zu erwarten.
Die verschwindend geringe Anerkennungsquote offenbart zudem, dass es sich bei der „Begründung“ für diese Verweigerungshaltung ausschließlich um heuchlerische Vorwände handelt. Unter diesen Umständen ist die Aussage der eingangs erwähnten Kampagne, wer Grün wählt, wählt damit auch den ungehinderten Zuzug von Kriminellen, durchaus sachlich begründet. Angesichts des zunehmenden Migrationsdrucks aktuell auch aus Afghanistan wäre eine grüne Regierungsbeteiligung der worst case für unser Land.
Das sind ja Dinge, Nachrichten, die eigentlich zutiefst verstörend, aufwühlend und skandalös sind, doch rufen sie mittlerweile nur noch ein resigniertes Aufstöhnen, ein Seufzen, ein müdes Kopfschütteln hervor. Ich merke es ja an mir selbst.
Die Tatsache, dass – bislang – noch ein einziger Kommentar zu diesem an sich guten Artikel von Herrn Haubold verfasst wurde, spricht für sich!
In gewisser Weise ist das fast ebenso traurig wie das vollkommen verantwortungslose und böse Verhalten unserer Machthaber.
Die Gewöhnung an das Absurde.
Das liegt daran, dass diejenigen, die sich informieren, das wissen und NUR NOCH AFD! wählen. Der Rest bekämpft mit allen Mitteln dieses Land.