Hoher Anteil ausländischer Tatverdächtiger
Kriminalstatistiken werden meist nur dann zitiert, wenn sie die „richtigen“ Tatverdächtigen nennen. Darum analysiert unser Autor die Kriminalstatistik 2020.
Die Debatte um die Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie über den Anteil von tatverdächtigen Migranten bzw. Zuwanderern wird insbesondere seit 2015 mit unverminderter Heftigkeit geführt, wobei die offiziellen Kriminalstatistiken von allen Seiten nur dann (auszugsweise) zitiert werden, wenn sie die eigene Position stützen. Dazu kommt, dass das BKA zwar jährlich ein Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ veröffentlicht, das jedoch nur bedingt Rückschlüsse auf die Herkunft der Tatverdächtigen erlaubt.
Auf Grund unvollständiger Daten über Zuwanderer beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf den Bereich der in Deutschland lebenden Ausländer insgesamt, da hier verbindliche Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2020 vorliegen. Zur Methodik: Datenquellen für die nachfolgend dargestellten Auswertungen sind die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Jahre 2014 und 2020 sowie die vom Statistischen Bundesamt als Fachserie 1 Reihe 2 („Bevölkerung und Erwerbstätigkeit“) veröffentlichten Daten zur ausländischen Bevölkerung (Ergebnisse des Ausländerzentralregisters). Um die Darstellung übersichtlich zu halten, beschränkt sich die Betrachtung auf folgende Herkunftsländer: Syrien, Irak, Afghanistan (höchste Zahl an Asylbewerbern), Algerien, Marokko, Tunesien, Libyen (Maghreb-Staaten), Eritrea, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Kamerun, Nigeria, Somalia, Sudan (Afrika, kriminalitätsauffällig), Albanien, Georgien, Kosovo, Rumänien (Europa, kriminalitätsauffällig), Türkei (größte Bevölkerungsgruppe) und Deutschland selbst. Die Positionen wurden nach relativer Häufigkeit (im Vergleich zur Bevölkerung) geordnet.
1. Entwicklung der Tatverdächtigenzahlen 2014 bis 2020
Inhaltsverzeichnis
Eine erfreuliche Nachricht zuerst: Die Zahl der von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen ist im Betrachtungszeitraum tatsächlich gesunken und zwar von 2.023.623 (2014) auf 1.863.118 im Jahr 2020, also um etwa 160.000. Dieser Rückgang betrifft allerdings ausschließlich die einheimischen Tatverdächtigen, deren Anzahl sogar um insgesamt 225.500 sank. Die Ursache für diesen Rückgang ist eindeutig demografischer Natur (sinkende Bevölkerungszahl, steigendes Durchschnittsalter).
Dagegen stieg die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen von 492.610 (2014) auf 557.688 (2020) um 65.078 (+13,2%), wobei im Jahr 2020 vermutlich pandemiebedingt ein Rückgang von 20.000 zu verzeichnen war. Gleichzeitig stieg im Betrachtungszeitraum die Zahl der registrierten Ausländer massiv an, auch und vor allem durch die Grenzöffnung für jedermann durch die Regierung Merkel im Jahr 2015. Der prozentuale Tatverdächtigenanteil von Ausländern betrug im Jahr 2020 4,97 Prozent (ohne ausländerrechtliche Verstöße). Zum Vergleich: Der Tatverdächtigenanteil von Deutschen liegt bei 1,81 Prozent.
2. Tatverdächtige nach Herkunftsländern
Bereits in der Gesamtübersicht fällt die dominierende Rolle afrikanischer Herkunftsländer bei dem auf die Bevölkerung normierten Prozentsatz der Tatverdächtigen auf. Abgesehen vom Sonderfall Georgien, der getrennt zu betrachten ist, liegt das erste europäische Land mit Albanien auf Platz 12. Besonders auffällig ist die Zahl für Algerien, die besagt, dass innerhalb nur eines Jahres 27,6 Prozent aller in Deutschland lebenden Algerier als Tatverdächtige registriert wurden. Aber auch die Einwanderer aus den anderen Maghreb-Staaten liegen mit Werten von 9 bis 13 Prozent um ein Vielfaches höher als die Einheimischen, deren Anteil an Tatverdächtigen bei sinkender Tendenz deutlich unter 2 Prozent liegt.
Mit Werten zwischen 5,1 und 8,0 Prozent liegen Zuwanderer aus Syrien, dem Irak und Afghanistan zwar etwas niedriger als zum Beispiel Nordafrikaner, tragen aber dennoch durch hohe absolute Zahlen erheblich zum Kriminalgeschehen bei (insgesamt 79.650 Tatverdächtige im Jahr 2020), was um so schwerer wiegt, weil es sich mehrheitlich um zusätzliche Straftaten handelt, die eine direkte Folge der weitgehend unkontrollierten Masseneinwanderung aus diesen Regionen seit 2015 darstellt.
3. Straftaten gegen das Leben
Unter diese Rubrik der Polizeilichen Kriminalstatistik fallen in erster Linie Schwerverbrechen wie Mord und Totschlag, während Körperverletzungen mit Todesfolge unter „Körperverletzung“ geführt werden.
Auch hier dominieren afrikanische Länder die Negativ-Rangliste der Kriminalitätsbelastung, während bei den absoluten Zahlen neben der Türkei die Herkunftsländer Syrien und Afghanistan dominieren.
4. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Unter dieser Rubrik der PKS werden Straftaten wie Vergewaltigung, sowie sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung und sonstige sexuelle Übergriffe zusammengefasst.
In dieser Deliktgruppe sind neben den afrikanischen Herkunftsländern vor allem Afghanistan und der Irak durch einen hohen Prozentsatz von Tatverdächtigen auffällig. In diesem Bereich ist die Gefährdung der einheimischen Bevölkerung durch Zuwanderer besonders augenfällig, denn laut BKA Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ waren 2019 74 Prozent der Opfer der von Zuwanderern verübten Sexualdelikten Deutsche.
5. Körperverletzung
Auch in diesem Bereich führen gleich acht afrikanische Herkunftsstaaten die Negativ-Rangliste der Kriminalitätsbelastung an. Aber auch die hohen absoluten Zahlen der Herkunftsstaaten Syrien, Afghanistan und Irak sind besorgniserregend.
3. Fazit
Obwohl die obenstehenden Statistik die Realität sogar noch positiv verklärt, da sie nur aufgeklärte Fälle enthält und von den Bevölkerungszahlen zum 31.12.2020 ausgeht und nicht vom niedrigeren Mittelwert des Jahres, belegt sie eindeutig, dass insbesondere Zuwanderer aus tribalistischen Gewaltgesellschaften (Nordafrika, Afghanistan, Irak) maßgeblich und überproportional zur Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland beitragen.
In der Realität werden Staatsbürger der betrachteten Herkunftsländer zwischen 2,3-mal (Türkei) und 15-mal (Algerien) häufiger als Tatverdächtige registriert als Einheimische. Die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen stieg von 492.610 im Jahr 2014 auf 557.688 im Jahr 2020 und somit um 13,2 Prozent. Diese Steigerung ist in erster Linie auf die Straftaten von Zuwanderern (Asylbewerbern) zurückzuführen (allein 2020 143.696), die in den letzten sechs Jahren ins Land gekommen sind.
Eine besonders auffällige Rolle spielen dabei Einwanderer aus den Maghreb-Staaten, die trotz einer äußerst geringen Asyl-Anerkennungsquote und hoher Kriminalitätsrate weiterhin ungehindert nach Deutschland einreisen dürfen. Ähnliches gilt für weitere afrikanische Herkunftsländer, wie die Beispiele Gambia und Guinea zeigen.
Im Zusammenhang mit den unbelegten und teilweise ins Demagogische ausartenden Rassismus-Vorwürfen gegen die Polizei im Rahmen der BLM-Kampagne sollte die Anmerkung erlaubt sein, dass es keiner rassistischen Vorurteile bedarf, um in den aktuellen Entwicklungen (einschließlich der Zuwanderungspolitik der Regierung Merkel) Konfliktpotential und eine nachhaltige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu sehen.
Die überproportionale Kriminalität von Zuwanderern aus den Maghreb-Staaten, Gambia, Guinea und Georgien ist Politik und Behörden nun schon seit vielen Jahren bekannt, ohne dass nennenswerte Maßnahmen zur Eindämmung durch Einreiseverbote und Ausweisung von Straftätern getroffen werden. Die Grünen haben zudem schon mehrfach im Bundesrat verhindert, dass die Maghreb-Staaten und Georgien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, was den Nachschub an Kriminellen aus diesen Regionen erschweren würde!
Obwohl zum Beispiel hinreichend bekannt ist, dass georgische Kriminelle massenhaft nach Deutschland einreisen, um hier Straftaten zu begehen, wird dieser unhaltbare Zustand von Politik und Behörden geduldet, auch um die traditionell russlandfeindliche georgische Regierung, die man daher als strategischen Verbündeten hofiert, nicht zu brüskieren. Die Sicherheit der eigenen Bevölkerung spielt bei derlei Entscheidungen offenbar eine untergeordnete Rolle…
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass sich die Kriminalitätslage auch bedingt durch die Corona-Einschränkungen (Ausgangssperren, Verbot von Großveranstaltungen) im Jahr 2020 leicht entspannt hat. Am Grundproblem der weitaus überproportionalen Kriminalität von Ausländern aus den genannten Regionen hat sich jedoch nichts geändert, da auch der politische Wille zu zielführenden Maßnahmen nicht gegeben ist. Die Zeche bezahlen einmal mehr die gesetzestreuen Bürger, Deutsche und Ausländer gleichermaßen.
Diese Zahlen kann sich jeder zu Gemüte führen und er könnte seine Schlüsse daraus ziehen, aber da in Deutschland inzwischen das Ignorieren der Realität quasi zur richtigen Haltung gehört, geht es halt immer weiter und weiter … …