Merkel und Maas gegen die Freiheit
Das Grundgesetz fordert eine von der Regierung unabhängige Justiz. Die Entlassung des Generalbundesanwalts zeigt: Die Politik hat ein anderes Rechtsverständnis.
Das Sommertheater hat dem politisch Interessierten nicht viel zu bieten; für eine saftige Antwort auf die Frage, wer in der Politik das Sagen hat, taugt es jedoch allemal. Gewiss, trotz Großer Koalition sind sich die Schwarzen und die Roten nicht eben grün, aber wenn es darum geht, einer nachgeordneten Behörde über den Mund zu fahren und klar zu machen, wer der Stärkere ist, halten die Parteien zusammen wie Pech und Schwefel. Angesichts der Machtfrage hat die Verfassung zurückzustehen. Was ist geschehen?
Was spielt die Politik?
Einige Mitglieder der Bundesregierung, an ihrer Spitze die Kanzlerin Angela Merkel, wollen verhindern, dass gegen zwei „Netzpolitiker“ wegen des Verdachts auf Landesverrat ermittelt wird. Um dabei nicht zu stören, wurde Generalbundesanwalt Range, der pflichtgemäß ermitteln wollte, vom Bundesjustizminister Heiko Maas vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Zusammen mit den Medien, die voller Begeisterung in das selbstgeschnitzte Horn tuten, spielen sich Minister und Kanzlerin als Anwälte der Meinungs- und der Pressefreiheit auf. Zu Unrecht allerdings.
Tatsächlich ging und geht es um ein Ermittlungsverfahren, dessen Ausgang, wie schon der Name sagt, offen ist. Ermitteln sollen die Organe der Justiz, und zwar unabhängig von dem, was die Regierung für richtig oder zweckmäßig hält; so will es jedenfalls das Grundgesetz.
Indem es verlangt, die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben, bekennt es sich zum Grundsatz der Gewaltenteilung und verteidigt eben damit die bürgerlichen Freiheitsrechte, die durch den Eingriff der Regierung ja keineswegs geschützt, sondern untergraben, geschwächt und ausgehebelt werden.