Insolvenz vermeiden -wirtschaftliche Zukunft sichern

Quelle: Pixabay, linzenzfreie Bilder, open library, geralt; https://pixabay.com/de/photos/insolvenz-konkurs-verlust-pleite-593750/ Quelle: Pixabay, linzenzfreie Bilder, open library, geralt; https://pixabay.com/de/photos/insolvenz-konkurs-verlust-pleite-593750/

 

Arbeitgeber müssen erworbene Ansprüche ihrer Mitarbeiter für den Fall einer Insolvenz absichern. Jeder Arbeitnehmer sollte sich über seine Rechte informieren.

Immer mehr Unternehmen erleben während der COVID-10-Krise Liquiditätsprobleme. Die Gründe dafür werden auf die aktuelle Krise geschoben. Allerdings muss man feststellen, dass ein Unternehmen auch wenige Monate ohne Umsatz überleben müsste. Wenn es ein Unternehmen dennoch trifft, dann sollte es diesbezüglich auch zu einer Einigung mit den betroffenen Mitarbeitern kommen.

In diesem Fall geht es um eine sogenannte Insolvenzsicherung. Darunter versteht man Vorkehrungen des Arbeitgebers, angesparte Wertguthaben der Arbeitnehmer im Rahmen von Zeitwertkonten (Altersteilzeit, Lebensarbeitszeit) oder der betrieblichen Altersvorsorge gegen den Ausfall respektive den Verlust bei einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen. Bei einer Insolvenz ist es für Schuldzuweisungen keine Zeit, leider aber greift die elementare Sicherung der Insolvenzsicherung auch nicht immer sofort.

Gesetzliche Bestimmung zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten im Falle einer Insolvenz

Der Gesetzgeber hat für den Bereich der Altersteilzeit im Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078) durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066) Regelungen getroffen, die den Arbeitgeber verpflichten, Vorkehrungen zu treffen, die angesparten Wertguthaben der Arbeitnehmer gegen den Ausfall respektive den Verlust bei einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen.

Die gesetzliche Grundlage für Langzeit-und Lebensarbeitszeitkonten ist das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze, das sogenannte „Flexi-II“-Gesetz.

Mit diesem Gesetz wurden die wesentlichen Bestimmungen für die Einführung und Absicherung von Lebensarbeitszeitkonten im Vierten Buch des Sozialgesetzbuchs – Sozialversicherung (SGB IV) ergänzt bzw. novelliert. Mit dem „Flexi-II“-Gesetz wollte der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten herstellen und für mehr Rechtsklarheit hinsichtlich der Abgrenzung von anderen Formen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung sorgen. Zudem sollten Defizite beim gesetzlich angeordneten Insolvenzschutz für diese Form von Wertguthaben behoben und eine beschränkte Übertragbarkeit der Guthaben bei einem Arbeitgeberwechsel eingeführt werden.

Vor der Verabschiedung des Gesetzes wurden die Arbeitnehmer bei einer Insolvenz meist im Regen stehen gelassen. Heute ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Ansprüche der Arbeitnehmer abzusichern. Jeder Arbeitnehmer sollte sich darüber informieren, welche Rechte ihm im Fall eines Konkurses seines Arbeitsgebers zustehen.

Vermeiden einer Insolvenz

Obwohl in Deutschland eine gesetzliche Absicherung der Arbeitnehmer per Gesetz besteht, sollte jedes Unternehmen bestrebt sein, einen Konkurs zu vermeiden. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass immer ausreichend Liquidität vorhanden ist. Dies sichert dem Unternehmen auch das notwendige Geld zu, um den wirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens in unsicheren Zeiten aufrechtzuerhalten.

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