Lammert will AfD-Goldshop schließen
2,1 Millionen Euro hat die AfD mit ihrem Goldhandel umgesetzt. Alles ist rechtens, sagen Juristen. Doch Bundestagspräsident Lammert will ihn dennoch verbieten.
Im Zusammenhang mit ihrem Goldhandel gibt es für die AfD heute eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute ist: Ihre Erlöse aus dem Goldgeschäft sind Einnahmen im Sinne des Parteiengesetzes. Als solche sind sie im Rechenschaftsbericht auszuweisen und damit erhöhen sie auch die sogenannte ,,relative Obergrenze“ der staatlichen Zuschüsse an die Partei. Zu diesem Ergebnis kam die Bundestagsverwaltung nach eingehender und lang andauernder Prüfung. Das ist der AfD heute in einem Schreiben des zuständigen Referates der Bundestagsverwaltung mitgeteilt worden.
Doch nun kommt die schlechte Nachricht für die Partei: Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will den Goldhandel auf lange Sicht trotz der eindeutigen juristischen Einschätzung des Arbeitskreises Parteienfinanzierung unterbinden. Er habe das Ergebnis der Prüfung zum Anlass genommen, den Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu bitten, sich im Zuge der ohnehin anstehenden Beratungen einer Reform einzelner Bestimmungen des Parteiengesetzes auch mit dieser Anrechnungsregelung zu befassen, teilte er mit. In seine Augen seien die Geschäfte der AfD nicht verfassungskonform.
„Fehlende gesellschaftliche Verwurzelung“
In seiner Mitteilung verweist er auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Demnach müssen sich die Parteien zwar zu 50 Prozent selbst finanzieren. Allerdings müsse die damit verbundene geschäftliche Tätigkeit „die hinreichende gesellschaftliche Verwurzelung von auch staatlich geförderten Parteien“ abbilden. Genau das aber sei beim AfD-Goldhandel nicht der Fall. Mit dem Thema befasste Rechtswissenschaftler hätten bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Bestimmungen geäußert.
Anders als bei den Einnahmen aus Beteiligungen, die in der Regel aus dem Gewinn stammten, gelte bei den übrigen Einnahmearten seit 2002 aus Transparenzgründen durchgängig das Bruttoprinzip, also ein striktes Saldierungsverbot, teilte Lammert mit. Alle Einnahmen und alle Ausgaben seien unsaldiert im Rechenschaftsbericht auszuweisen. Für die Berechnung der relativen Obergrenze fordere das Parteiengesetz die Bezugnahme auf die so ausgewiesenen Einnahmen. „Dass der von der AfD betriebene Goldhandel nach dem Wortlaut des Parteiengesetzes zu einer entsprechenden Anhebung der relativen Obergrenze führen kann, ist der AfD heute in einem Schreiben des zuständigen Referates mitgeteilt worden“, so Lammert.
Mit ihrem umstrittenen Online-Goldhandel hatte die AfD in wenigen Wochen bis heute Münzen und Goldbarren im Wert von 2,1 Millionen Euro an 1000 Einzelkäufer verkauft. Jeder Käufer bestellte also im Schnitt für 2.100 Euro Gold. Nach Angaben der AfD beträgt ihre Gewinnspanne 1 Prozent.
„Etablierte wollen unter sich bleiben“
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach(CDU), teilte Lammerts Einschätzung, wonach der AfD-Goldhandel grundsätzlicherzu betrachten sei. „Im Zuge der anstehenden Beratungen über die Reform des Parteiengesetzes müssen wir darüber sprechen, ob die Geschäfte der AfD tatsächlich dem Willen des Gesetzgers entsprechen“, sagte Bosbach.
AfD-Sprecherin Frauke Petry wies die Forderungen Lammerts und Bosbach zurück. Von einem fairen Wettbewerb zwischen demokratischen Parteien könne keine Rede sein. „Obwohl wir nach den gültigen Spielregeln der Parteienfinanzierung handeln, werden wir als junge Partei dafür angegriffen“, sagte sie. „Die etablierten Parteien wollen offenbar um jeden Preis unter sich bleiben. Anders lässt sich Lammerts Einlassung zum Goldhandel der AfD nicht verstehen.“
Seit Jahrzehnten unterhielten die etablierten Parteien ein gewachsenes Netz von Beteiligungen und Firmen mit variablen Gewinnen. „Einer noch jungen Partei die Verwurzelung in der Gesellschaft deswegen abzusprechen, weil sie etwa 18 Monate nach ihrer Gründung einen durch das Parteiengesetz vollständig legitimierten Goldhandel initiiert, erweckt einen merkwürdigen Eindruck“, sagte Petry. Gerade der Goldhandel gedeihe nur, wenn zwischen Käufer und Händler ein hohes Maß an Vertrauen vorhanden sei
Lieber eine Millionenspende?
Sie bewertete den Umstand, dass über 1000 Kunden der AfD dieses Vertrauen bereits geschenkt hätten, als ein eindrückliches Indiz dafür, wie sehr sich die noch junge Partei bereits in Deutschland etabliert habe. „Lammert sollte sich eher fragen, ob eine Millionenspende einen höheren Grad an gesellschaftlicher Verwurzelung darstellt als eine Vielzahl an Verkäufen im Online-Einzelhandel“, sagte Petry.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der staatlichen Zuschüsse an eine Partei nach der Anzahl der Wählerstimmen und den erzielten Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Sie dürfen nach dem Parteiengesetz aber nicht höher sein als die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen der Partei.