Lehrer sollen ein Jahr länger arbeiten

Lehrer / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder und Grafiken, open library: Edurs34; https://pixabay.com/de/illustrations/master-lehrer-beruf-bildung-kost%c3%bcm-5322852/ Lehrer / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder und Grafiken, open library: Edurs34; https://pixabay.com/de/illustrations/master-lehrer-beruf-bildung-kost%c3%bcm-5322852/

Thüringen plant eine Anhebung der Altersgrenze für Lehrer von 62 auf 63 Jahre. Damit will die Landesregierung dem massiven Lehrermangel entgegenwirken.

An deutschen Schulen bleiben viele Lehrerstellen unbesetzt. Um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, hat der thüringische Rechnungshof nun vorgeschlagen, den Beginn des vorzeitigen Ruhestands für die Lehrerschaft um ein Jahr hinauszuschieben.

Die Bundesländer sind für die Bildung in unserem Land zuständig und müssen dementsprechend den Unterricht an den Schulen gewährleisten. Doch die Lage bei der Unterrichtsversorgung ist angespannt, bundesweit mangelt es an Lehrkräften. Politiker beklagen, dass es nicht genug Bewerber für die ausgeschriebenen Lehrerstellen gebe, die Gewinnung von Lehrkräften sei derzeit eine der zentralen Herausforderungen der Bildungspolitik.

Erhöhung der Altersgrenze für Lehrer

Vor diesem Hintergrund hat sich der Rechnungshof in Thüringen mit der Frage beschäftigt, was gegen den derzeitigen Lehrermangel getan werden kann. Der Rechnungshof ist als Ergebnis seiner Untersuchung der Auffassung, dass der Personalmangel durch eine Erhöhung der Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand zum Großteil behoben werden kann.

Während der vorzeitige Ruhestand auf Antrag nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder voraussetzungslos erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich ist, eröffnete Thüringen seinen Beamten diese Möglichkeit bereits ein Jahr früher. Zum 1. Januar 2012 hat es die allgemeine Antragsaltersgrenze vom vollendeten 63. auf das vollendete 62. Lebensjahr abgesenkt.

Der Rechnungshof hat die Entwicklung des Antragsruhestands bei verbeamteten Lehrern im Zeitraum von 2005 bis 2019 geprüft. Vergleichend hat er die Entwicklung bei sonstigen Beamten betrachtet. Nach den getroffenen Feststellungen ist bei den Lehrkräften das vorzeitige Ausscheiden auf Antrag der Regelfall, die Pensionierung mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze stellt hingegen die Ausnahme dar. So schieden von den 2019 insgesamt in den Ruhestand eingetretenen 813 verbeamteten Lehrern in Thüringen 542 (rund zwei Drittel) vorzeitig auf Antrag aus. Bei den sonstigen Beamten schieden hingegen weniger als die Hälfte vorzeitig auf Antrag aus.

Lehrereinstellungsbedarf könnte erheblich verringert werden

Nach Auffassung des Rechnungshofs wären erhebliche positive Effekte für die Unterrichtsabsicherung zu erwarten, wenn die Lehrkräfte statt zwischen dem vollendeten 62. und 63. Lebensjahr erst ein Jahr später in den vorzeitigen Ruhestand gehen könnten. Würde der Antragsruhestand später gewährt, könnte der ungedeckte Lehrereinstellungsbedarf erheblich verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, besteht nach Auffassung des Landesrechnungshofs die Möglichkeit, die Entscheidungspraxis zu den Ruhestandsanträgen zu ändern und normativ durch Vorgaben zu steuern oder die Antragsaltersgrenze gesetzlich anzuheben.

Die vorzeitige Ruhestandsversetzung auf Antrag liegt im Ermessen des Dienstherrn und kann aus dienstlichen Gründen (z. B. erheblichen Schwierigkeiten bei der Nachfolgefrage) versagt werden. Eine normative Steuerung der bisher stattgebenden Entscheidungspraxis könnte daher zum einen durch die Exekutive erfolgen, etwa durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften. Zum anderen könnte der Gesetzgeber das Ermessen durch eine Soll-Vorschrift begrenzen oder die dienstlichen Gründe (wie die Unterrichtsabsicherung in „Mangelfächern“), die zur Ablehnung eines Antrags führen, näher umschreiben.

Was ist mit Mangelfächern?

Das Bildungsministerium hat in seiner Stellungnahme die Befürchtung geäußert, der Vorschlag, Anträge von Lehrern auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand abzulehnen, wenn sie in Mangelfächern unterrichteten, begegne rechtlichen Bedenken. Der Begriff des „Mangelfachs“ sei rechtlich unscharf und somit kein geeigneter Anknüpfungspunkt für Entscheidungen über die vorzeitige Ruhestandsversetzung. Die Anhebung der allgemeinen Antragsaltersgrenze hält das Bildungsministerium hingegen für einen verfolgungswerten Ansatz.

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Über Thomas Castorp

Thomas (Hans) Castorp blickt vom Zauberberg herab auf die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Fragenstellungen. Kontakt: Webseite | Weitere Artikel

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fufu
fufu
1 Jahr her

Gut! Koennte noch etwas mehr sein.

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