Kretschmanns fragwürdige Förderung der Elektromobilität in Baden-Württemberg

E-Scooter / Elektromobilitaet / Quelle: Unsplash, lizenzfreie Bilder, open library: Ernest Ojeh; https://unsplash.com/photos/Jmz7CfSRQzI E-Scooter / Elektromobilitaet / Quelle: Unsplash, lizenzfreie Bilder, open library: Ernest Ojeh; https://unsplash.com/photos/Jmz7CfSRQzI

Die Landesregierung des grünen Ministerpräsidenten Kretschmann gibt 131 Millionen Euro Förderung für Elektromobilität ohne ernsthafte Wirtschaftlichkeitsprüfung frei.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Förderprogrammen aufgelegt, ohne den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Letztlich wurden viele Förderprogramme kaum nachgefragt. Es entstanden hohe Kosten für die Abwicklung der Programme.

Im Juni 2017 beschloss die grün-schwarze Landesregierung von Ministerpräsident Manfred Kretschmann eine Landesinitiative Elektromobilität für die Jahre 2017 bis 2021. Mit Landesprogrammen, die entsprechende Bundesförderungen ergänzen, sollte ein effektives Wachstum im Bereich der Elektromobilität erreicht werden. Neben dem Verkehrsministerium förderten auch noch andere Landesministerien Vorhaben im Zuge der Landesinitiative.

Förderschwerpunkte des Verkehrsministeriums waren „Ausgewählte Fahrzeugflotten“ und „Ladeinfrastruktur“. Bis Ende November 2021 legte das Ministerium hierzu 17 Förderprogramme auf. Ergänzend wurden zwei Förderprojekte und fünf Ad-hoc-Förderungen bewilligt. Darüber hinaus wurden Personalkosten von Stadt- und Landkreisen für die Beratung zur nachhaltigen Mobilität sowie die Fuhrparkmodernisierung und Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte gefördert.

131 Millionen Euro freigegeben

Beim Start der Landesinitiative im Jahr 2017 waren für das Verkehrsministerium bis 2021 insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen. Zwischen 2017 und 2021 wurden diese Mittel auf insgesamt 148 Millionen Euro erhöht. Zu Beginn des Jahres 2022 waren davon 131 Millionen Euro freigegeben und 111 Millionen Euro ausbezahlt oder gebunden.

Die Landeshaushaltsordnung sieht für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor. Vor der Entscheidung über die Landesinitiative hatte die Landesregierung 2017 deren Wirtschaftlichkeit aber nur übergreifend betrachtet. Eine Gegenüberstellung von Aufwand und tatsächlich zu erreichender Wirkung war in der Untersuchung nicht enthalten. Besteht aber eine Förderinitiative aus einer Vielzahl von Förderprogrammen, sollte nicht nur für das Gesamtprojekt, sondern auch für die einzelnen Förderprogramme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden.

Im Bereich des Verkehrsministeriums entfielen 99 Prozent der Förderanträge auf vier Förderprogramme (e-Gutschein, Charge, Elektrolastenräder und E-Zweiradförderung für junge Leute). Die übrigen Förderprogramme wurden kaum nachgefragt. So gingen für die Förderprogramme Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis und Unterstützungsangebote für Kommunen zur Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen überhaupt keine Förderanträge ein.

Für das Programm E-Roller-Sharing gab es lediglich drei Förderanträge. In diesen Fällen wäre eine überschlägige Klärung des Bedarfs mit überschaubarem Aufwand möglich gewesen. Im Vordergrund stand für das Ministerium offensichtlich, das zur Verfügung stehende Budget möglichst vollständig einzusetzen.

Eine Bank verdient kräftig mit

Das Verkehrsministerium übertrug die Abwicklung von acht Förderprogrammen einer Bank. Die Vereinbarungen zwischen dem Ministerium und der Bank sahen einen einmaligen Verwaltungskostenbeitrag zur Vorbereitung und Einrichtung der Systeme vor. Darüber hinaus wurden für die geplante Laufzeit der Förderprogramme jährliche Pauschalen festgelegt. Grundlage für die Pauschalen war die Zahl der erwarteten Bewilligungen. Für den Fall, dass die erwarteten Bewilligungen überschritten werden, wurde für jede weitere Bewilligung eine Pauschale festgesetzt. Eine Möglichkeit, die Kosten anzupassen, wenn die Anzahl der erwarteten Bewilligungen nicht erreicht wird, sahen die Vereinbarungen nicht vor. Bislang fielen für die acht durch die Bank abgewickelten Förderprogramme bei einem Bewilligungsvolumen von 65 Millionen Euro Kosten in Höhe von rund 8 Millionen Euro an.

Fragwürdige Argumentation

Das Verkehrsministerium ist natürlich der Auffassung, dass die Landesinitiative erfolgreich war. Bei den Kosten der Bank sei zu berücksichtigen, dass Personalbeschaffung und Einarbeitung Kosten verursachten, die nur über eine Mindestanzahl von Förderanträgen abgegolten werden könnten. Daher sei eine Reduzierung der Kosten bei weniger Förderanträgen als erwartet nicht möglich. Als beobachtender Zeitgenosse fragt man sich allerdings, warum staatliche Stellen immer wieder Banken für viel Geld in das nicht sonderlich schwierige Fördergeschäft einbeziehen. Schließlich hat der Staat doch einen großen Behördenapparat, der das genauso gut abwickeln können sollte.

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Über Thomas Castorp

Thomas (Hans) Castorp blickt vom Zauberberg herab auf die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Fragenstellungen. Kontakt: Webseite | Weitere Artikel

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fufu
fufu
1 Jahr her

Wie heisst denn die Bank, es waere sicher nicht politisch unkorrekt sie zu nennen. Unabhaengig davon gibt es in I eine Bank, MPS die aelteste Bank der Welt, und mittlerweile mit Abermilliarden durch den Staat immer wieder „gerettet“, die grosszuegig Kredite an Freunde und Freunde von Freunden vergeben hat… ohne Unterlagen. Sicher ein Einzelfall…

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