Viele Millionen Euro für ungenutzte Arbeitsmarktmaßnahmen

Arbeitsmarktmaßnahmen der Agentur für Arbeit / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: andreas160578; https://pixabay.com/de/photos/arbeitsamt-arge-jobcenter-n%c3%bcrnberg-2157225/ Arbeitsmarktmaßnahmen der Agentur für Arbeit / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: andreas160578; https://pixabay.com/de/photos/arbeitsamt-arge-jobcenter-n%c3%bcrnberg-2157225/

Die Arbeitsverwaltung hat bis zu 357 Millionen Euro für Arbeitsmarktmaßnahmen ausgegeben, die niemals genutzt wurden. Aufgedeckt hat’s der Bundesrechnungshof.

Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter haben Millionenbeträge für unbesetzte Teilnehmerplätze in Arbeitsmarktmaßnahmen bezahlt. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesrechnungshof vor kurzem bei einer Prüfung. Seine Kritik an dieser Misswirtschaft blieb nicht folgenlos. Die Arbeitsverwaltung kündigte an, sie werde diese Schwachstelle beseitigen. Doch dem Rechnungshof gehen die eingeleiteten Schritte nicht weit genug. Er sieht weiteren Handlungsbedarf.

Grundsätzlich geht es bei Arbeitsmarktmaßnahmen darum, Ausbildung- und Arbeitsuchende bei der Eingliederung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu unterstützen. Meist handelt es sich bei diesen Maßnahmen um Kurse, die die Arbeitsagenturen und Jobcenter bei externen Trägern einkaufen. Die Agenturen und Jobcenter planen den Bedarf an Teilnehmerplätzen. Sie beschaffen die Maßnahmen mit einer vertraglich festgelegten Zahl von Plätzen am Markt. Förderberechtigte Personen werden dann den Maßnahmen zugewiesen.

Unnötige Ausgaben in Höhe von 357 Millionen Euro

Um Arbeitsmarktmaßnahmen effektiv und wirtschaftlich zu nutzen, müssen Arbeitsagenturen und Jobcenter diese bestmöglich auslasten. Dies setzt eine realistische Planung voraus, wie viele Maßnahmen und Teilnehmerplätze voraussichtlich benötigt werden. Eingekaufte Teilnehmerplätze müssen möglichst vollständig besetzt werden, da sonst Ausgaben für unbesetzte Plätze anfallen.

Allerdings kann vertraglich vereinbart werden, dass nur eine bestimmte Mindestanzahl an Teilnehmerplätzen zu vergüten ist. In diesen Fällen müssen Teilnehmerplätze oberhalb dieser Mindestanzahl nur dann bezahlt werden, wenn sie tatsächlich besetzt sind. Dieses Vergütungsmodell wird jedoch längst nicht für alle Arbeitsmarktmaßnahmen benutzt.

Der Bundesrechnungshof hat bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern die im Jahr 2017 laufenden Arbeitsmarktmaßnahmen geprüft und dabei die Ausgaben für nicht besetzte Teilnehmerplätze nach einem Stichprobenverfahren ermittelt. Hierfür hat er über 2.700 von insgesamt rund 34.000 Maßnahmen untersucht. Deren Dauer reichte von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren. Die Arbeitsagenturen zahlten für die in die Stichprobe einbezogenen Arbeitsmarktmaßnahmen insgesamt 263 Millionen Euro. Davon entfielen 32,2 Millionen Euro (12,2 Prozent) auf unbesetzte Teilnehmerplätze. Die Jobcenter zahlten 144,3 Millionen Euro. Davon entfielen 23 Millionen Euro (15,9 Prozent) auf unbesetzte Teilnehmerplätze. Zusammen waren das unnötige Ausgaben in Höhe von 55,2 Millionen Euro.

Daraufhin hat der Bundesrechnungshof die Ergebnisse aus seiner Stichprobe mit einem mathematisch-statistischen Verfahren auf alle rund 34.000 Arbeitsmarktmaßnahmen übertragen, die im Jahr 2017 stattfanden. Heraus kam ein Gesamtbetrag von 357 Millionen Euro für unbesetzte, aber gleichwohl zu vergütende Teilnehmerplätze (Agenturen: 263 Millionen Euro; Jobcenter: 94 Millionen Euro).

Der Bundestag muss entscheiden

Der Rechnungshof kritisierte, dass weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Arbeitsagenturen und Jobcenter einen umfassenden Überblick darüber hätten, inwieweit ihre eingekauften Arbeitsmarktmaßnahmen ausgelastet sind. Zwar stellt die Bundesagentur seit dem Jahr 2018 ein IT-Verfahren zur Verfügung, mit dem die Agenturen die Auslastung für bestimmte Arbeitsmarktmaßnahmen für Jugendliche abbilden können. Für alle anderen Maßnahmen der Agenturen ist dies jedoch nicht möglich. Für Jobcenter steht kein vergleichbares IT-Verfahren zur Verfügung. Die vorhandenen IT-Verfahren leisten dies nicht.

Aufgrund der unbesetzten Plätze können letztlich weniger Förderberechtigte von einer Maßnahme profitieren, als es die eingekauften und zu bezahlenden Plätze ermöglichen würden. Der Bundesrechnungshof hat dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur empfohlen, ein umfassendes Auslastungsmonitoring für alle eingekauften Arbeitsmarktmaßnahmen zu entwickeln. Die Bundesagentur sollte prüfen, ob sie das bereits vorhandene IT-Verfahren für die Agenturen erweitern und auch für die Jobcenter zur Verfügung stellen kann.

Das Arbeitsministerium und die Bundesagentur haben eingeräumt, dass die Auslastung von Arbeitsmarktmaßnahmen nach wie vor nicht das gewünschte Niveau erreicht hat. Die Bundesagentur hat betont, sie habe seit dem Jahr 2018 verschiedene Schritte für eine bessere Auslastung eingeleitet. Sie hat angekündigt, weitere Schritte zu prüfen oder noch umzusetzen. Das alles wird jedoch noch viel Zeit benötigen, Zeit, die angesichts der finanziellen Dimension des Problems nicht zur Verfügung steht. Der Rechnungshof hat seine Feststellungen an den Deutschen Bundestag herangetragen, weil er weiteren Handlungsbedarf sieht. Jetgzt muss die Politik entscheiden.

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Über Thomas Castorp

Thomas (Hans) Castorp blickt vom Zauberberg herab auf die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Fragenstellungen. Kontakt: Webseite | Weitere Artikel

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Schorsch
Schorsch
2 Jahre her

Es ist Tatsache, daß Zahlen aus politischen Gründen manipuliert wurden und werden. Ist es abwegig hier zu vermuten, daß die Zahlen für angebliche Fördermaßnahmen dazu benutzt werden, diese Zahlen von den Arbeitslosenzahlen abzuziehen? Dann könnte man auf diese Weise der Öffentlichkeit Vollbeschäftigung vorgaukeln. Dafür Geld anzubieten, fände sicher Abnehmer.

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