Fast eine Milliarde Euro Kindergeld zu viel bezahlt

Sozialbeiträge / Kindergeld / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: Pexels; https://pixabay.com/de/photos/familie-h%c3%a4nde-halten-eltern-kind-1866868/ Sozialbeiträge / Kindergeld / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: Pexels; https://pixabay.com/de/photos/familie-h%c3%a4nde-halten-eltern-kind-1866868/

Bei den Familienkassen sind Rückforderungen von Kindergeld in Höhe von 921 Millionen Euro aufgelaufen. Jetzt will das Bundesfinanzministerium gegensteuern.

Behörden geraten schon mal mit ihrer Arbeit in Rückstand, vor allem jene, die Massenverfahren abzuwickeln haben. Es ist dann Aufgabe der jeweiligen Aufsichtsbehörde, hier gegenzusteuern. Bei den Familienkassen, welche das Kindergeld auszahlen, wurde dies wegen Zuständigkeitsquerelen versäumt.

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Im Jahr 2019 zahlten die Familienkassen 42,5 Milliarden Euro Kindergeld aus. Das Bundeszentralamt für Steuern, das zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums gehört, übt die Fachaufsicht über die Familienkassen aus. Organisatorisch gehören die Familienkassen zur Bundesagentur für Arbeit.

Kindergeld-Rückforderungen in Höhe von 921 Millionen Euro aufgelaufen

Die Festsetzung und die Auszahlung von Kindergeld sind an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese von Anfang an nicht vor oder fallen sie später weg, kann es zu Überzahlungen kommen. Das zu viel gezahlte Kindergeld ist dann zurückzufordern. Eine Überprüfung ergab, dass bei den Familienkassen zum 31. Dezember 2019 offene Rückforderungen in Höhe von 921 Millionen Euro aufgelaufen waren. Im Vergleich zum Jahr 2016 war das ein Anstieg von annähernd 50 Prozent.

Grund für den erheblichen Bestand an Rückforderungen in den Familienkassen war u. a. eine fehlerhafte Antragsbearbeitung. Die geltende Dienstanweisung sieht vor, dass die Voraussetzungen für das Kindergeld regelmäßig zu überprüfen sind. Diese Prüfungen fanden nicht statt. Hinzu kam eine hohe Fehlerquote bei der manuellen Berechnung von Säumniszuschlägen, Stundungszinsen und Verjährungsfristen.

Das Bundeszentralamt für Steuern wollte im Rahmen der Fachaufsicht eine automatisierte Bearbeitung der Kindergeldfälle einführen. Obwohl es sich über viele Jahre intensiv bemühte, Trotz konnte das Bundeszentralamt das gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nicht durchsetzen. Die Bundesagentur kündigte immer wieder Verbesserungen an, hielt diese Zusagen jedoch nicht ein.

Nach eigenen Angaben war die Bundesagentur nicht in der Lage, eine rechtskonforme IT-Lösung für ihre Familienkassen zu schaffen. Als Alternative empfahl das Bundeszentralamt dringend, die in den Finanzämtern verwendeten IT-Produkte zu nutzen. Damit hätten auch die Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Verjährungsfristen maschinell berechnet werden können. Dazu war die Bundesagentur nicht bereit.

Finanzministerium will eingreifen

Aufgrund der Schwäche bei der Bearbeitung wächst der Forderungsbestand bei den Familienkassen weiter stetig an. Der aktuelle Forderungsbestand beträgt fast eine Milliarde Euro. Das Bundeszentralamt konnte seine Fachaufsicht gegenüber den Familienkassen nicht wirksam ausüben. Das jahrelange Werben um eine rechtskonforme automatisierte Bearbeitung der Kindergeldfälle hatte gegenüber der Bundesagentur keinen Erfolg. Auch ist es dem Bundesamt nicht gelungen, gegenüber der Bundesagentur ein Berichtswesen zu etablieren, um die notwendigen Grundlagen für ein wirksames Forderungsmanagement zu erhalten.

Nun jedoch will das Bundesfinanzministerium aktiv werden. Es hat Maßnahmen angekündigt, die die Bearbeitungsqualität in den Familienkassen verbessern. Durch eine verbesserte Bearbeitungsqualität können Überzahlungen und damit ein weiterer Aufwuchs des Forderungsbestandes künftig vermieden werden. Die bisherige Zurückhaltung erläuterte das Ministerium mit dem Hinweis, dass die Bundesagentur für Arbeit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angesiedelt sei und es sich bei ihr um eine Selbstverwaltungs-Körperschaft handele.

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Über Thomas Castorp

Thomas (Hans) Castorp blickt vom Zauberberg herab auf die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Fragenstellungen. Kontakt: Webseite | Weitere Artikel

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Angermann
Angermann
2 Jahre her

Interessant wäre auch, welcher Anteil dieser Summe auf Kinder entfällt, deren Eltern und sie selber keine deutschen Staatsangehörigen sind. Ich möchte wetten, dass der Anteil nicht klein ist!

Thomas Kabelitz
Thomas Kabelitz
Reply to  Angermann
2 Jahre her

Dieser Anteil wird wohl oder übel der Größere sein. Jeder Ausländer welcher sich länger als 6 Monate im Bundesgebiet aufhält, ob Er eine Arbeit verrichtet oder nicht erhält den Anspruch Kindergeld auch für nicht in BRD lebende Kinder zu erhalten. Nun fragt man sich wer soll diese Leistungen erwirtschaften, und wie lange halten dass die Kassen welche für Menschen bzw. für die Familien aufkommen müssen aus. Denk ich an Deutschland in der Nacht so bin ich um den Schlaf gebracht !!!

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