Die Inflation beschert dem Staat höhere Steuereinnahmen
Im Juni lagen die Steuereinnahmen deutlich über dem Wert des Vorjahresmonats. Dabei trieb die anziehende Inflation vor allem die Umsatzsteuer in die Höhe.
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Juni 2021 um 12,9 Prozent über dem Monatsergebnis vom Juni 2020. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Steueraufkommen im Vorjahresmonat aufgrund der steuerlichen Maßnahmen deutlich gemindert war. Im Vergleich zum Juni 2019 – also dem entsprechenden Monat im Vorkrisenjahr – fielen die Steuereinnahmen um 8,6 Prozent niedriger aus. Hier der Vergleich der Hauptpositionen über drei Jahre in Mrd. Euro:
Juni 19 | Juni 20 | Juni 21 | |
Lohnsteuer | 19,5 | 18,1 | 18,4 |
Einkommenssteuer | 14,3 | 12,3 | 14,2 |
Körperschaftssteuer | 8,2 | 5,1 | 7,6 |
Umsatzsteuer | 19,9 | 16,3 | 16,6 |
Bundessteuern | 9,7 | 8,3 | 8,5 |
Ländersteuern | 1,8 | 2,2 | 2,6 |
Insgesamt | 80,7 | 65,3 | 73,8 |
Mehr Steuereinnahmen trotz Erhöhung des Grundfreibetrages
Die Einnahmen beruhen zum Teil auf staatlicher Kreditausweitung. Knapp zehn Prozent der Steuern sind schätzungsweise aus frisch gedrucktem Geld eingenommen worden.
Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Juni 2021 trotz der einnahmemindernden Entlastungen durch die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte über dem Aufkommen des Vorjahresmonats. Das Kassenaufkommen in diesem Monat beinhaltet die für Mai 2021 abgeführte Lohnsteuer.
Die Kurzarbeit lag im Mai 2021 auf einem wesentlich geringeren Niveau als im Mai 2020. Dies dürfte wesentlich zum Einnahmezuwachs beigetragen haben. Das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen erhöhte sich im Vergleich zum Juni 2020 nur leicht um 1,9 Prozent, da das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld um 24,2 Prozent anstieg.
Dies dürfte mit der Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 150 Euro in Verbindung stehen. Dieser war zwar im Wesentlichen im Mai 2021 ausgezahlt worden, belastete zum Teil aber auch noch das Aufkommen im aktuellen Berichtsmonat Juni 2021. Zudem wirkt sich auch seit 1. Januar 2021 die mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossene Kindergelderhöhung um 15 Euro pro Kind gegenüber dem Vorjahr aufkommensmindernd auf die Lohnsteuer aus.
Die Umsatzsteuer ist durch Inflation erhöht. Die Preise für gewerbliche Güter waren um 8,5 Prozent gestiegen. Nicht durch höhere wirtschaftliche Leistung, sondern durch höhere Preise stieg die Steuer. Den Mehrertrag der Umsatzsteuer durch Erhöhung von 16 auf 19 % werden wir wegen Dauerfristverlängerung erst in den Folgemonaten sehen.
Kaufkraft der Staatseinnahmen gesunken
Auch die den Ländern zustehende Erbschaftssteuer wird durch Inflation aufgehübscht. Die Gebäudepreise und Bodenrichtwerte steigen flächendeckend.
Die Kosten der Bundesregierung und der 16 Landesregierungen sind seit 2019 deutlich gestiegen, die Einnahmen sind hingegen gesunken. 2019 betrugen die Steuereinnahmen im Juni fast 81 Milliarden Euro, in diesem Jahr waren es noch knapp 74 Milliarden. Man muss auch bedenken, dass die Kaufkraft der staatlichen Einnahmen im Zeitraum von 2 Jahren deutlich gesunken ist, für Bauinvestitionen beispielsweise um etwa 10 Prozent.