Ackermann, Breuer und Fitschen droht die Anklagebank

 

Der BGH prüft die Freisprüche der Ex-Deutsche-Bank-Manager Ackermann, Breuer und Fitschen im Rahmen des Kirch-Prozesses. Moralisch ist längst alles verloren.

Und wieder wird die Deutsche Bank von ihrer Vergangenheit eingeholt. In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erhebt die Staatsanwaltschaft massive Vorwürfe gegen die drei früheren Top-Manager Josef Ackermann, Rolf Breuer und Jürgen Fitschen. Alle drei könnten sich schon bald auf der Anklagebank des Münchener Oberlandesgerichtes wiedersehen.

Denn seit heute prüft der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche der ehemaligen Manager im sogenannten Kirch-Prozess. Sollte der BGH die Urteile kassieren, müssen sich die früheren Topmanager wegen eines schweren Vergehens verantworten: Ihnen wird Prozessbetrug vorgeworfen.

„Gemeinsamer Tatplan“

Breuer, Ackermann und Fitschen sollen im Prozess gegen den verstorbenen Medien-Mogul Leo Kirch einen „bewusst falschen Sachvortrag“ ihrer Anwälte veranlasst haben, werfen ihnen die Staatsanwälte vor. Auch sie selbst hätten gelogen. So sollen sie auf Befragen des Oberlandesgerichtes München „unwahre Angaben“ gemacht haben. Grundlage ihres Handelns sei ein „gemeinsamer Tatplan“ gewesen.

Was die Staatsanwälte zu einer Anklage zusammengeschrieben haben, ist starker Tobak, der den Ruf von Deutschlands größter Bank nur noch weiter beschädigen dürfte. Schließlich muss sich die Deutsche Bank seit Jahren in unzähligen Prozessen wegen krimineller Machenschaften verantworten. All diese Prozesse haben ihr viel Geld gekostet. Allein wegen der Manipulation des Libor-Zinssatzes musste die Bank in den vergangen Jahren fast fünf Milliarden Euro Strafe zahlen. Außerdem wurde sie wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu hohen Geldstrafen verurteilt.

In dem langjährigen Prozess gegen die Erben von Leo Kirch stimmte die Bank 2014 einem Vergleich zu, der sie mehr als 775 Millionen Euro kostete. Wirtschaftlich steht die Bank heute am Abgrund.

Auslöser des Kirch-Prozesses war 2002 ein Interview des damaligen Bank-Chefs Breuer in den Vereinigten Staaten. Darin hatte Breuer die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt:

„Was man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder sogar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“

Kampf bis in den Tod

Es dauert nicht lange, bis das Zitat Kreise zog und Kirchs Münchener Medienimperium tatsächlich in Zahlungsschwierigkeiten brachte. Breuers Aussage war von Banken und Investoren als Warnung verstanden worden, weshalb sie sich von Kirch zurückzogen und so die Insolvenz auslösten. Zur Kirchgruppe gehörten damals unter anderem die Fernsehsender Pro7/Sat 1 und erhebliche Anteile am Axel-Springer-Konzern.

Kirch verklagte die Deutsche Bank auf Schadenersatz in Milliardenhöhe. Bis zu seinem Tod im Jahr 2011 kämpfte er, zuletzt gezeichnet von einer schweren Diabetes, an der er erblindete, erfolglos gegen die Bank. Doch seine Erben führten den Prozess fort. Kurz vor Weihnachten 2014 verurteilte der Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München die Deutsche Bank schließlich zu einer Schadenersatzzahlung. Es dauerte weitere zwei Jahre, bis sich die Bank mit den Kirch-Erben auf eine Zahlung in Höhe von 775 Millionen Euro einigte.

Juristisch hätte das Kapitel damit für die Deutsche Bank geschlossen werden können, wären den Staatsanwälten nicht die Aussagen einiger Zeugen verdächtig vorgekommen. Also strengten sie 2015 einen weiteren Prozess gegen Manager der Deutschen Bank an. Angeklagt waren damals unter anderem auch der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Clemens Börsig und der langjährige Personal- und Rechtsvorstand Tessen von Heydebreck. In dem Prozess wurden alle Angeklagten freigesprochen.

Der tiefe Fall

Während die Staatsanwälte die Freisprüche Börsigs und Heydebrecks akzeptierten, legten sie in den Fällen Ackermann, Breuer und Fitsche Rechtsmittel ein. Sie kritisierte die Freisprüche der Strafkammer in diesen Fällen als lückenhaft und widersprüchlich. Ob sich der Vorwurf halten lässt, muss nun der BGH prüfen. Sollten sich die Richter dort jedoch der Auffassung der Staatsanwälte anschließen, würde sich die einstige Elite der deutschen Finanzwirtschaft in einem weiteren spektakulären Prozess tatsächlich auf der Anklagebank des Münchener Oberlandesgerichts wiedersehen. Ob es soweit kommt oder nicht, ist für den Ruf der Bank letztlich fast schon egal. Moralisch ist längst alles verloren.

0
0
votes
Article Rating

Unser Newsletter – Ihr Beitrag zur politischen Kultur!

Über Günther Lachmann

Der Publizist Günther Lachmann befasst sich in seinen Beiträgen unter anderem mit dem Wandel des demokratischen Kapitalismus. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter gemeinsam mit Ralf Georg Reuth die Biografie über Angela Merkels Zeit in der DDR: "Das erste Leben der Angela M." Kontakt: Webseite | Twitter | Weitere Artikel

7 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Barbara
Barbara
4 Jahre her

Wer hat denn hier noch Moral?, hat sich Ackermann nicht auch gerne an Merkels Seite gesonnt…
Wie heisst der Spruch: Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Abgesehen davon, gehören noch viel mehr auf die Anklagebank.

Libelle
Libelle
Reply to  Barbara
4 Jahre her

Ackermanns Geburtstagsfeier bei Merkel im Kanzleramt!

Barbara
Barbara
Reply to  Libelle
4 Jahre her

Richtig, die grossen Big Player, gern gesehen im Kanzleramt!
Und später im Grunde nichts als Betrüger, und wurden vielleicht anfänglich noch geschützt, bis die Fassade vollends einbrach!
Hoffe, dass Ackermann und Konsorten das lachen inzwischen vergangen ist!

Konrad Kugler
Konrad Kugler
4 Jahre her

Mein Nachbar, Sparkassenangestellter, sagte damals: „Alle einsperren“.

Stiller Leser
Stiller Leser
4 Jahre her

Ergänzend ein Interview mit Marc Friedrich und Roland Tichy:
https://www.tichyseinblick.de/video/interview/der-groesste-crash-aller-zeiten/

hubi stendahl
hubi stendahl
4 Jahre her

„Was die Staatsanwälte zu einer Anklage zusammengeschrieben haben, ist starker Tobak“ ………..und wird wie das Hornberger Schießen ausgehen. Selbst wenn das BGH Unreinheiten feststellen sollte, was ich bezweifle, wird daraus kein Tribunal, sondern eine kleine Episode, die niemand wahrnimmt. Einmal in einer solchen Position, ist der Arbeitsvertrag gewissermaßen automatisch mit lebenslangem Schutz versehen. Beispielhaft die Mannesmann Übernahme durch Vodafone im Jahre 2000, wo die feindliche Übernahme gescheitert wäre, hätten die Verantwortlichen, der zum Zeitpunkt der Übernahme amtierende Vorsitzende des Aufsichtsrats Josef Ackermann und der Vorstandsvorsitzende Klaus Esser, nicht auf eine erfolgreiche Übernahme hingearbeitet. Sie, die bis dahin unbekannt hohe Abfindungen… Read more »

heinss
heinss
Reply to  hubi stendahl
4 Jahre her

Hier verlor der Kleinanleger, dort verliert der Steuerzahler. Der Betrug ist systemimmanent.

Den Satz sollte sich jeder an die Kühlschranktür kleben, um ihn permanent wieder zu sehen. Das ist der Zustand, auf den diese Gesellschaft heruntergekommen ist. Und das Schlimmste dabei ist nicht mal daß das die Mehrheit nicht bemerkt (bemerken will) sondern dem auch noch dienstfällig hinterherhechelt.

×