Viele Fragen zum Brand im Asylheim
Als in Düsseldorf eine Halle mit 300 Flüchtlingen niederbrannte, waren Verstöße gegen den Brandschutz offensichtlich. Doch sie wurden nicht thematisiert. Warum wohl?
Wieder werden die Bürger von den Medien nicht richtig informiert. In Düsseldorf ist an der Straße „Stockumer Höfe“ eine Halle abgebrannt, in der rund 300 vorwiegend männliche Flüchtlinge untergebracht waren. Dabei wurden 30 Flüchtlinge leicht verletzt. Nach Luftbild hat die Halle die Maße von ungefähr 120 x 50 Meter.
Auf dem Dach waren fast vollflächig Photovoltaikanlagen montiert, was den „Qualitätsmedien“ allerdings keine Erwähnung wert war. Die Bilder vom Brand zeigen eindeutig, dass es keine wirksamen Brandabschnitte gab. Die Messehalle ist in kürzester Zeit in ganzer Länge vollständig ruiniert worden.
Verstoß gegen den Brandschutz?
Inhaltsverzeichnis
In § 32 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW heißt es zu Gebäudetrennwänden:
„Ausgedehnte Gebäude sind durch Gebäudetrennwände in höchstens 40 m lange Gebäudeabschnitte (Brandabschnitte) zu unterteilen. Größere Abstände können gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes es erfordert und wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen.“
Bei Messehallen erfordert es die Gebäudenutzung oftmals, dass auf Brandabschnitte verzichtet wird. Das muss aber bei der Gebäudenutzung berücksichtigt werden, indem
- die Brandlast begrenzt wird
- und / oder technische Mittel wie Sprinkleranlagen in Verbindung mit automatischen Brandmeldern / Rauchmeldern zum Einsatz kommen, um Brände im Keim zu ersticken.
Die Brandlast ist, etwas populär ausgedrückt, die Summe der brennbaren Stoffe im Innern eines Gebäudes. Im Messebau ist die Begrenzung der Brandlast inzwischen Standard. Es werden unkritische nicht brennbare und schwer entflammbare Materialien verwendet.
Anders ist das in einem Asyllager. Dort ist die Brandlast nicht unerheblich. Die Rauchentwicklung zeigte, dass viele stark rußende Stoffe verbrannt sind: Die Verdächtigen sind zuerst immer Dämmmaterialien wie Polystyrol und Matratzen, aber auch alle Arten Polstermöbel. Für Justizvollzugsanstalten gibt es auf dem Markt schwer entflammbare Kaltschaummatratzen. In der Kürze der Zeit waren die für eine Million Flüchtlinge natürlich nicht beschaffbar.
Feueralarm im Querforum
Wie sich die Zeiten ändern! Noch vor wenigen Jahren wurde das Querforum West der Ruhr-Universität wegen einer nicht genehmigten Nutzung als Wohngebäude geräumt:
„Das Betreten des Gebäudes ist aus Sicherheitsgründen verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt“.
Grund für diese dringende Aufforderung war die erhebliche Brandgefahr aufgrund der unsachgemäßen Nutzung des Querforums West als Wohngebäude. In einer Pressemitteilung hieß es damals:
„Bereits zwei Mal ist in letzter Zeit Feueralarm im Querforum West ausgelöst worden, zuletzt musste die Berufsfeuerwehr mit einem kompletten Löschzug in der Nacht von Sonntag auf Montag, 11.12.2006, auf den Campus der Ruhr-Universität ausrücken. Der Einsatzleiter der Feuerwehr beurteilt die Situation im Gebäude als nicht mehr zu vertretende Brandlast. (…) Zum Zeitpunkt des Einsatzes Sonntagnacht befanden sich 20 Personen im Querforum West. Die Bochumer Berufsfeuerwehr fand außerdem zahlreiche Sitzgarnituren, Matratzen, Bettwäsche, Schlafsäcke, Decken und größere Mengen von Kleidungsstücken sowie provisorische Kochgelegenheiten vor, die nach Aussage des Einsatzleiters eine erhebliche Brandgefahr darstellen, vor allem in Verbindung mit brennenden Kerzen, Räucherstäbchen und einem ebenfalls im Gebäude herumlaufenden Schäferhund.“
Gefahr von Photovoltaikanlagen
Ja das waren vor zehn Jahren 20 Personen mit ihrem Hausstand, die unverzüglich rausflogen. Heute stellen 300 Ausländer mit ihren Matratzen in den Augen der Ämter keine erhebliche Brandlast mehr dar. Ebenfalls wurde die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Messehalle auch nicht als Grund erkannt, um die Nutzung als Asyllager zu untersagen. Die Anlage wäre eigentlich in Verbindung mit den fehlenden Brandwänden ein Grund gewesen, eine Genehmigung der Umnutzung zu versagen.
Am 23. Juni 2013 war nämlich eine große Halle in Ludwigshafen wegen eines Defekts der Photovoltaik abgebrannt. Es gab viele Fälle, wo Photovoltaikanlagen Löscharbeiten wegen der Stromschlaggefahr für Feuerwehrleute unmöglich gemacht haben.
Man kann es drehen und wenden wie man will: Offensichtlich stimmte die Nutzung der Halle nicht mit den Anforderungen von § 32 der Bauordnung überein. Denn Bedenken wegen des Brandschutzes bestanden sicher, und sie waren gerechtfertigt, wie der Brand beweist. Sie wurden aber leichtfertig hinweggewischt.
Wer trägt die Kosten?
Ich bin mal gespannt, ob jemand verantwortlich ist. Wer sich noch an die Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 erinnert, bei der 21 Menschen ums Leben kamen, der wird da seine Zweifel haben. Ist auch alles schwierig: Frau Dr. Merkel schafft plötzlich Probleme, die Länder müssen das entstehende Chaos in kürzester Zeit kanalisieren und machen Druck auf die Genehmigungsbehörden, mal Fünfe gerade sein zu lassen.
Ach ja, eine Frage habe ich natürlich noch: Wer trägt die Kosten? Die Messehalle dürfte eine zweistellige Millionensumme in Euro Wert gewesen sein. Landet das Ergebnis rechtswidrigen Handelns wieder mal auf dem Beitragsschein der Feuerversicherten? Oder verzichtet die Düsseldorfer Stadtspitze mal einige Jahre freiwillig auf ihren Lohn? Oberbürgermeister Geisel ist von der SPD. Da müsste man Solidarität erwarten können…