Ein beispielloses Staatsversagen!
Da die Regierenden über die Flüchtlingsströme den Kopf verloren haben und den Bürger zum Selbstschutz animieren, sollte er sie beim Wort nehmen – und sich auf den 20. Artikel des Grundgesetzes besinnen.
Einigkeit und Recht und Freiheit? Ein paar Worte zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit.
Ich habe den Beginn des Deutschlandliedes, den emphatischen Wunsch nach Einigkeit und Recht und Freiheit, mit einem Fragezeichen versehen. Denn was ist von dieser Trias noch übrig, was wird von ihr demnächst noch übrig sein, wenn Tag für Tag 10.000 Menschen aus aller Welt, vorwiegend junge Männer, nach Deutschland strömen – Menschen, die niemand kennt, von deren Herkunft und Gebräuchen, deren Wissen und Können, deren Ansichten und Absichten wir nichts wissen?
Nichts wissen können, weil die Behörden mit der Registrierung heillos überfordert sind. Und auch nichts wissen sollen, weil viele dieser potentielle Neubürger jede Auskunft verweigern. Dennoch sollen sie integriert, also eingegliedert und eingebürgert werden. Mit welchen Folgen für das Land?
Es geht um die Verfassung
Da wir als Deutsche solche Fragen nicht mehr stellen dürfen, ohne als Rassisten oder Chauvinisten bloßgestellt zu werden, hier ein Zitat:
„Das demokratische Recht ist das Recht aller Bürger, ihr Land zu verlassen, aber es ist nicht das Recht aller Menschen dieser Welt, in dieses oder jenes Land einzureisen und sich dort dauerhaft niederzulassen. Eine Demokratie, die sich herbeiließe, jeden, der das wünscht, aufzunehmen, würde diese Regelung nicht überleben.“
Das sagt kein rechter Deutscher, sondern ein Linker aus Frankreich, André Glucksmann. Darf man sich jedenfalls auf ihn berufen, um klarzustellen, dass es in diesem Drama, das Deutschland in die Knie zwingt, nicht um Menschlichkeit, um Schutz und Hilfe in der Not geht, sondern um die Verteidigung des Grundgesetzes, das Überleben der freiheitlich-demokratischen Verfassung?
Sie wird durch eine Flut von Leuten, die von allen ihren Bürgerrechten im besten Fall nur noch ein einziges kennen, das so genannte Recht auf Arbeit, nicht nur verwässert, sondern hinweggeschwemmt. Koalition und Opposition, Arbeitgeber und Gewerkschafter sind sich einig im Ruf nach Arbeit! Arbeit! Arbeit! Was die Menschen, die diesem Ruf folgen, sonst noch mit sich führen, was sie von Gleichheit und Toleranz, von Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und all den anderen Höchst- oder Letztwerten der westlichen Wertegemeinschaft halten, wissen wir nicht. Und was das Schlimmste ist: Es scheint auch niemanden zu interessieren.
Beispielloses Staatsversagen
Was wir zurzeit erleben, ist ein Staatsversagen von beispiellosem Ausmaß. Als ob es bei der Völkerwanderung um Geld und nichts als Geld ginge, zeigen die Städte auf die Länder, die Ländern auf den Bund, der Bund dann wieder auf die Städte und Gemeinden, denen er eine Last zuschiebt, die er selbst nicht tragen kann. Dass es die Bürger sind, die alles zu bezahlen und schließlich auch noch auszubaden haben, ist im Weltbild dieser Berufspolitiker nicht mehr vorgesehen.
Es ist ein geschlossener Kreislauf entstanden, in dem die Verantwortung so lange hin- und hergeschoben wird, bis sie – ich weiß nicht wo und wie – verdampft oder versickert. Wenn wir, die Bürger, nicht mehr wissen, wen wir für das Desaster verantwortlich machen und endlich abwählen können, dann ist die Politik am Ziel.
Wir sollten uns das nicht bieten lassen. Wo immer wir sie stellen können, sollten wir die Verantwortlichen, die sich ja selbst so nennen, zur Rede stellen. Wir müssen ihnen, wie Richard Schröder einmal gesagt hat, buchstäblich auf die Bude rücken und, wenn sie dann keine Antwort geben wollen oder können, zum Teufel jagen.
Da die Regierenden den Kopf verloren haben und uns zum Selbstschutz animieren, sollten wir sie beim Wort nehmen und uns auf den 20. Artikel des Grundgesetzes besinnen, der lautet:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.
Ist sie noch möglich?