Das Europa der Jahrespläne und der politischen Überwachung
Die hierzu im vergangenen November von EU-Währungskommissar Olli Rehn verkündeten Absichten liegen dem Rat der Europäischen Union inzwischen als „institutionelles Dossier“ mit Datum vom 16. Februar 2012 vor. Es ist der „Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung (…) gesamtstaatlichen Haushaltsplanung (…) und der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedsstaaten im EU-Währungsgebiet“.
Dieses Papier hat es in sich, nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich. Denn bei so mancher Passage fühlt sich der Leser unweigerlich an Formulierungen des „real existierenden Sozialismus“ erinnert, wenn es dort etwa heißt: „Ein wichtiger Meilenstein in diesem gemeinsamen Zeitplan sollte die Veröffentlichung des zentralstaatlichen Haushaltsplanentwurfs zum 15. Oktober sein.“ Und weiter: „Da die Einhaltung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf Ebene des Sektors Staat sicherzustellen ist und die Erreichung der Haushaltsziele eine kohärente Budgetierung in sämtlichen Teilsektoren dieses Sektors erfordert, sollten gleichzeitig mit dem zentralstaatlichen Haushaltsplanentwurf auch die wesentlichen Parameter der Haushaltspläne aller anderen Teilsektoren des Sektors Staat veröffentlicht werden.“
Nur zum Verständnis: Mit dem „Zentralstaat“ ist der Bundesstaat in einem föderativ verfassten Staat gemeint, nicht die EU, wie man leicht meinen könnte. Und der Begriff „Sektor Staat“ meint übrigens ebenfalls den Staat, und mit den anderen Sektoren sind staatliche Einrichtungen wie etwa die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung gemeint.
Thematisch bündelt bereits Punkt 4 der vorangestellten „Erwägungsgründe“ die ganze inhaltliche Brisanz: „Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten, erlaubt der Vertrag den Erlass spezifischer Maßnahmen für das Euro-Währungsgebiet, die über die für alle Mitgliedssaaten geltenden Bestimmungen hinausgehen.“
Mit den „spezifischen Maßnahmen“ ist ein weitgehender staatlicher Dirigismus gemeint, das heißt, jedes Euroland muss nun Maßnahmen ergreifen, damit die durch Brüssel genannten Ziele erreicht werden. So sollen etwa alle 16 Euro-Länder ihre Staatshaushalte nach Brüsseler Vorgaben aufstellen. Geschehen soll dies in einem „europäischen Haushaltssemester“.
Nach den Vorstellungen der Kommission und des Rates müssen künftig alle Regierungen bereits bis Mitte April, spätestens jedoch bis zum 30. April ihre haushalts- und wirtschaftspolitische Strategie für das darauffolgende Jahr mit Brüssel abstimmen. Zum 15. Oktober müssen die Haushaltsentwürfe der Mitgliedsstaaten stehen.
Im Papier des Rates liest sich diese Bestimmung so: „Der Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr für den Zentralstaat und die wesentlichen Parameter der Haushaltsplanentwürfe für alle anderen Teilsektoren des Sektors Staat werden alljährlich spätestens zum 15. Oktober veröffentlicht.“
Doch nicht nur die Haushaltsdaten müssen die Staaten vorab von Brüssel überprüfen lassen, bevor die nationalen Parlamente die Haushalte beschließen können, sie verpflichten sich drüber hinaus, Brüssel vorab über die geplante Ausgabe von Staatsanleihen zu informieren. Ziel all dieser Bestimmungen ist eine maximale Kontrolle.
Im Entwurf des Rates der Europäischen Union beschreiben die Autoren dieses Ziel mit den Worten: „Die Mitgliedsstaaten sollen nicht nur von der Festlegung von Leitgrundsätzen und Haushaltzielen profitieren, sondern auch von einer synchronisierten Überwachung ihrer Haushaltspolitik.“
Für den Fall, dass ein Staat sich nicht an die Vorgaben hält, sieht das Papier verschärfte Sanktionsmöglichkeiten vor. Ist ein Land „Gegenstand eines Defizitverfahrens“ wird dieses „genauer überwacht“. „Eine genauere Überwachung sollte gewährleisten, dass etwaige Abweichungen von den Empfehlungen des Rates für die Korrektur des übermäßigen Defizits frühzeitig korrigiert werden“, schreiben die EU-Beamten. Falls haushaltpolitische Maßnahmen für eine dauerhafte Korrektur des Defizits nicht ausreichen, wird von dem betroffenen Mitgliedsland ein „Wirtschaftspartnerschaftsprogramm“ verlangt.
Welche Folgen dieses Durchregieren für Schuldnerländer zeitigen kann, zeigt sich aktuell in Griechenland. Dort denkt die Regierung auf Druck der EU doch tatsächlich über eine Verfassungsänderung nach, um der Tilgung von Schulden absoluten Vorrang einzuräumen. In der Praxis hieße das: Die Regierung tilgt die Schulden des Staates, auch wenn sie dann keine Renten, Gehälter und Sozialleistungen mehr auszahlen kann. Dazu wird es wohl nicht kommen, weil zwei Abstimmungen im Parlament in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden notwenig sind. Aber es zeigt, welchen Weg Europa nimmt.
Günther Lachmann am 22. Februar 2012