So wird die Gefahr durch Korruption in Deutschland unterschätzt

Korruption, Corona, Schutzmasken / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library:WiR_Pixs;https://pixabay.com/de/photos/maske-geld-kasse-mundschutz-euro-6135901/ Korruption, Corona, Schutzmasken / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library:WiR_Pixs;https://pixabay.com/de/photos/maske-geld-kasse-mundschutz-euro-6135901/

Gerade wenn es um Aufträge, Fördermittel, Genehmigungen, Gebote oder Verbote geht, ist die Gefahr von Korruption im öffentlichen Dienst allgegenwärtig.

In einem westdeutschen Bundesland wurden die Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung vielfach nicht beachtet, wie eine Überprüfung ergab. Inzwischen hat das Land verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Korruptionsprävention ergriffen.

Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil, so die Definition von Transparency International. Sie kommt insbesondere bei Genehmigungen und bei der Vergabe von Aufträgen vor. In der öffentlichen Verwaltung wird sie nicht nur als individuelles Fehlverhalten wahrgenommen, sondern darüber hinaus als Unredlichkeit eines gesamten Organisationsbereichs. Neben fiskalischen Aspekten werden vor allem die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit geprüft.

Analysen zur Gefahr von Korruption zu spät erstellt

Das hier in Rede stehende Land hat mit seinem Korruptionsbekämpfungsgesetz, einem Runderlass zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung und einer Richtlinie für die Innenrevision mit korruptionspräventiver Zielsetzung zahlreiche Regelungen erlassen, um Korruption zu verhindern. Zu den Maßnahmen zur Korruptionsprävention gehören u. a. die Festlegung und Bewertung korruptionsgefährdeter Bereiche, das Vieraugenprinzip und die Personalrotation. Überdies hat das Land das Vorgehen bei der Festlegung korruptionsgefährdeter Bereiche geregelt.

Nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sind die Behördenleiter verpflichtet, die korruptionsgefährdeten Bereiche in ihren Dienststellen und die entsprechenden Arbeitsplätze intern festzulegen. Dies geschieht in einer im Einzelfall vorzunehmenden Gefährdungsanalyse. Bei der Überprüfung, die sich auf eine Vielzahl von Behörden erstreckte, wurde festgestellt, dass die Verpflichtung, Gefährdungsanalysen zu erstellen, teilweise erst neun Jahre nach Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes befolgt worden war. Dabei stellen eine fundierte Gefährdungsanalyse und deren Dokumentation die unverzichtbaren Grundlagen für daran anknüpfende Präventivmaßnahmen dar.

Vieraugenprinzip nicht beachtet

Um das Risiko von Missbrauch und Fehlern zu senken, sieht das Korruptionsbekämpfungsgesetz vor, dass Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen, deren Wert 500 Euro übersteigt, von mindestens zwei Personen zu treffen sind (Vieraugenprinzip). In sonstigen korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen soll entsprechend verfahren werden. Die Überprüfung ergab, dass das Vieraugenprinzip zwar bei der Vergabe von Aufträgen, ansonsten aber nicht zur Anwendung kam. Die konkrete Umsetzung des Vieraugenprinzips war intern für diese Fälle nicht oder nicht eindeutig geregelt.         

In besonders korruptionsgefährdeten Bereichen, wo es um Aufträge, Fördermittel, Genehmigungen, Gebote oder Verbote geht, sollen nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz Beschäftigte in der Regel nicht länger als fünf Jahre ununterbrochen eingesetzt werden. Hiervon darf nur aus zwingenden Gründen abgewichen werden. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass in allen untersuchten Dienststellen die Verwendungszeit von fünf Jahren in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen überschritten worden war. Zudem hatte keine dieser Dienststellen die Verwendungszeiten ihres Personals in diesen Bereichen erfasst oder gar festgeschrieben.

Innenrevisionen personell geschwächt

Die Innenrevisionen in den Behörden sollen in Form von Prüfungen und Empfehlungen Korruption verhindern. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Personalausstattung in den letzten Jahren bei allen geprüften Innenrevisionen ohne erkennbaren Grund um 25 bis 60 Prozent reduziert worden war. Infolge der personellen Engpässe konnten Revisionen und Präventionsmaßnahmen teils gar nicht oder nur mit Verzögerungen durchgeführt werden.          

Das Land hat inzwischen sein Korruptionsbekämpfungsgesetz und die sonstigen Vorschriften neu gefasst. Das zuständige Innenministerium hat dazu ergänzend ausgeführt, es seien Präzisierungen vorgenommen worden, um die bei der Überprüfung festgestellten Schwächen zu beseitigen. Bei den Innenrevisionen will das Innenministerium zukünftig darauf hinwirken, dass diese dauerhaft personell verstärkt werden.

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Über Thomas Castorp

Thomas (Hans) Castorp blickt vom Zauberberg herab auf die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Fragenstellungen. Kontakt: Webseite | Weitere Artikel

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