„Kriegsverbrecher“ Putin und das Weltrechtsprinzip

Ukraine-Krieg / Russland / Wladimir Putin / Weltrechtsprinzip /Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: DimitroSevastopol; https://pixabay.com/de/photos/putin-der-pr%c3%a4sident-russland-5277284/ Ukraine-Krieg / Russland / Wladimir Putin / Weltrechtsprinzip /Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: DimitroSevastopol; https://pixabay.com/de/photos/putin-der-pr%c3%a4sident-russland-5277284/

FDP-Politiker wollen Putin als Kriegsverbrecher nach dem Weltrechtsprinzip zur Rechenschaft ziehen. Was ist von dem Strafantrag der FDP-Politiker zu halten?

Die ehemaligen Bundesminister Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) haben gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin Strafanzeige wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine gestellt – diese Meldung konnte man Anfang April 2022 den verschiedenen Nachrichtenkanälen entnehmen.[1] Die Kläger beriefen sich dabei auf das „Weltrechtsprinzip“. Was hat es damit auf sich?

Unter Berufung auf das Weltrechtsprinzip (Universal Jurisdiction) wird das nationale Strafrecht auch auf solche Sachverhalte angewendet, bei denen der Tatort nicht im Inland liegt. Wenn sich eine Straftat gegen Rechtsgüter richtet, die nach dem Völkerrecht strafbar sind – z.B. Kriegsverbrechen, Folter, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – können auch solche Täter zur Rechenschaft gezogen werden, die nicht die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates besitzen. Der wohl erste und bekannteste Fall betraf Chiles ehemaligen Präsidenten Augusto Pinochet. Pinochet hielt sich 1998 in London auf, Spanien stellte ein Auslieferungsbegehren, u.a. wegen Völkermord und Folter spanischer Bürger, woraufhin Pinochet von der britischen Polizei festgenommen wurde.[2]

Einfluss des Weltrechtsprinzips auf die Diplomatie

Das Weltrechtsprinzip entwickelte sich im Gleichschritt mit der Idee der „humanitären Intervention“ zum Schutz der Menschenrechte. So richtete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beispielsweise 1993 und 1994 Tribunale für Kriegsverbrechen ein, die im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda begangen wurden.

Die Verteidiger des Weltrechtsprinzips argumentieren, dass es für Tyrannen, Kriegsverbrecher und Massenmörder kaum noch einen sicheren Platz gibt, an dem sie sich einer Strafverfolgung entziehen können.[3] Kritiker des Weltrechtsprinzips wie Henry Kissinger gestehen zwar zu, dass an sich nichts dagegen einzuwenden ist, wenn Kriegsverbrechen, Völkermord und Folter verfolgt werden.[4] Die Aushöhlung des Souveränitätsprinzips und der Missbrauch dieses Rechtsprinzips für politische Zwecke wiegen nach Auffassung der Kritiker jedoch schwerer, da das Weltrechtsprinzip langfristig einen geregelten diplomatischen Umgang der Staaten miteinander unmöglich mache.

Das grundsätzliche Problem, das im Weltrechtsprinzip zutage tritt, ist folgendes: Recht kann grundsätzlich nur im Inneren eines souveränen politischen Gemeinwesens geltend gemacht werden. Solange es keinen Weltstaat und keine Weltregierung gibt, kann beispielsweise eine menschenrechtlich begründete „humanitäre Intervention“ nur dann Legitimität gewinnen, wenn sie durch das Völkerrecht und einen Beschluss im Rahmen von überstaatlichen politischen Institutionen wie dem UN-Sicherheitsrat gedeckt ist.

Nun ist es aber das Ziel der seinerzeit von US-Präsident George H.W. Bush nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Auflösung des Warschauer Paktes ausgerufenen „neuen Weltordnung“, die nationale Souveränität abzuschaffen, wie Condoleezza Rice, die ehemalige amerikanische nationale Sicherheitsberaterin und Außenministerin der Regierung von US-Präsident George W. Bush in ihrer Londoner Rede 2003 verkündete.[5] Dann ist es nur konsequent, staatliche Souveränitätsrechte durch das Weltrechtsprinzip zu ersetzen.

In der Praxis bedeutet das aber, dass jeder Staat, der über die entsprechenden militärischen Machtmittel verfügt, sich unter dem Vorwand, die Verletzung von Menschenrechten zu sühnen oder zu verhindern, und unter Berufung auf das Weltrechtsprinzip das Recht anmaßen kann, in die inneren Angelegenheiten jedes anderen Staates einzumischen und missliebige Personen vor Gericht zu stellen. Damit wird der politisch-militärische Interventionismus faktisch wieder eingesetzt, dem die Entkolonialisierung theoretisch ein Ende gesetzt hatte.

Die Gefahr, dass eine militärisch und ökonomisch dominierende Macht durch ihre Stärke in die Lage versetzt wird, ihre eigenen Interessen für diejenigen der „Weltgemeinschaft“ zu erklären und im Namen der Menschenrechte und des Weltrechtsprinzips militärisch interveniert, droht seit dem Ende des Kalten Krieges seitens der USA und der NATO. Sie handelten im Kosovokrieg 1999 ohne UN-Mandat. Die USA traten im Zweiten Golfkrieg 2003 als Anführer einer „Koalition der Willigen“ in einem Krieg auf, der nach der Ansicht des damaligen UNO-Generalsekretärs Kofi Annan illegal war.[6] Auch der NATO-Krieg gegen Libyen 2011 und die Angriffe gegen Syrien – der Nachfolgekrieg des Libyenkriegs – sind hier zu nennen. Das Weltrechtsprinzip wäre dann – ob seine Urheber dies so beabsichtigten oder nicht – auch ein Feigenblatt für die US-amerikanische Selbstautorisierung zur Aggression unter dem Vorwand des Schutzes höherer idealer Güter. Dabei ist es nicht notwendig, dass in jedem Fall die Initiative von den USA selber ausgeht. Auch Klientelstaaten („Verbündete“) dürfen tätig werden, wie die Strafanzeige gegen Wladimir Putin zeigt.

Selbstautorisierung zur Aggression

Zur Umsetzung ihrer weltweiten Machtprojektion beanspruchen die USA das Recht, internationale Rechtsvereinbarungen und Verträge zu ignorieren. Der Geltungsbereich der amerikanischen Gesetze wird auf den Rest der Welt ausgedehnt und man bescheinigt sich das Recht auf Aggression, wenn man befindet, dass diese Gesetze von anderen Staaten verletzt werden.

Das Abdriften der USA aus einer Verträge-basierten Außenpolitik, das sich unter Präsident Donald Trump vollends in der Ersetzung der Diplomatie durch Sanktionen manifestierte und sein Handeln mit der Berufung auf eine „regelbasierte Weltordnung“ beschönigt – den eigenen Regeln! – hat eine längere Vorgeschichte. Der Oberste Gerichtshof der USA sanktionierte beispielsweise am 28. Februar 1990 in seinem Urteil in der Sache United States gegen René Martin Verdugo-Urquidez (Fall Nr. 88-1353) die sogenannte „Thornburgh-Doktrin“. Sie geht auf den damaligen Justizminister (Attorney General) Richard Thornburgh zurück und besagt, dass US-Recht das Recht aller anderen Staaten bricht, sofern es im Interesse der Vereinigten Staaten liegt.[7]

Berühmt-berüchtigt wurde diese Auffassung in Gestalt des „American Service-Members‘ Protection Act“, einem Gesetz zum Schutz amerikanischer Staatsbediensteter vor der Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, das am 2. August 2002 von Präsident George W. Bush unterzeichnet wurde.[8] Das Gesetz erlaubt es den USA, sein Militär einzusetzen, um amerikanische Bürger zu befreien, die vom Internationalen Strafgerichtshof gefangengesetzt werden, um ihnen u.a. wegen mutmaßlich begangener Kriegsverbrechen den Prozess zu machen.

Nicht einmal die amerikanischen Wünschen gegenüber stets entgegenkommenden niederländischen Politiker mochten solch eine Anmaßung ganz widerspruchslos hinnehmen und sprachen gleichsam mit in der Hosentasche geballter Faust hämisch vom „Haager Invasionsgesetz“ („Hague Invasion Act“).[9] Folgerichtig wurden bislang vor dem Internationalen Strafgerichtshof nur Angehörige von neun afrikanischen Staaten angeklagt, die man allesamt, mit der Ausnahme Libyens, als arme und schwache Staaten bezeichnen darf.

Der Geist der Anmaßung und der Selbstautorisierung zur Aggression kommt auch im Gesetz „Authorization for the Use of Military Force“ (Public Law 107-40, 107th Congress) zum Ausdruck, das der US-Kongress am 18. September 2001 beschlossen hat. Die amerikanische Rechtsprofessorin Deborah Pearlstein legt in einem Interview dar, dass der US-Präsident aufgrund dieses Gesetzes „gegen jene Nationen, Organisationen, oder Personen, von denen er bestimmt, dass sie die Terrorangriffe am 11. September 2001 geplant, genehmigt, durchgeführt oder unterstützt oder gegen Personen und Organisationen, die den Angreifern Unterschlupf geboten haben, alle notwendige und geeignete Gewalt einzusetzen, um alle zukünftigen Aktionen des internationalen Terrorismus gegen die Vereinigten Staaten bei solchen Nationen, Organisationen oder Personen zu verhindern“[10].

Den Haag / Internationaler Strafgerichtshof / Weltrechtsprinzip / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: Interculture01; https://pixabay.com/de/photos/niederlande-holland-den-haag-3923513/
Den Haag / Internationaler Strafgerichtshof / Weltrechtsprinzip / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: Interculture01; https://pixabay.com/de/photos/niederlande-holland-den-haag-3923513/

Dieses Gesetz gibt dem US-Präsidenten die außergewöhnliche Macht, auf Jahre hinaus jeden zu verhaften, oder zum militärischen Ziel zu erklären, von dem er behauptet, er falle unter dieses Gesetz. Im Prinzip kann er gegen jeden Staat unbegrenzt Krieg führen, von dem er behauptet, er unterstütze den Terrorismus. Der Charakter der „regelbasierten Weltordnung“, die im offiziellen Polit-Sprachgebrauch der USA den Verweis auf das Völkerrecht ersetzt, das man ja seit Jahren aushebelt, wird hier deutlich: „Wir treten euch in den Hintern, aber wagt es nicht, zurück zu treten“.

Kriegsverbrecher Putin?

Ist Wladimir Putin ein Kriegsverbrecher, der vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gehört? Nicht zuletzt wegen der Ereignisse um die ukrainische Stadt Butscha werden entsprechende Forderungen laut.[11]

Jeder Krieg ist ein Verbrechen an seinen Opfern, schreibt Generalmajor a.D. Gerd Schultze-Rhonhof in einer exzellenten Abhandlung. „Wer nach den schuldigen Tätern und Kriegsverbrechern sucht, darf den Strippenzieher im Hintergrund nicht übersehen“[12]. Wo dieser bzw. diese zu finden sind, ist kein Geheimnis. Man findet sie unter den Neocon-Kreisen in beiden amerikanischen Parteien, die im Sinne der sogenannten „Wolfowitz-Doktrin“ von 1992 die Schaffung einer Weltordnung erstreben, in der keine andere Macht den USA nach dem Ende des Kalten Krieges die Rolle des Welt-Hegemons streitig machen kann.[13] Auch der renommierte amerikanische Politikwissenschaftler John Mearsheimer wies bereits 2014 dem Westen die Schuld für die Ukraine-Krise zu.[14]

Das Völkerrecht ist ein bedeutungsloses Konzept, wenn es nur für diejenigen gilt, die die US-Macht-Allianz nicht mag, meint die australische Journalistin Caitlin Johnstone. „Weder George W. Bush noch Tony Blair sitzen im Gefängnis in Den Haag, wo sie nach dem Völkerrecht sein müssten. Bush malt immer noch in seinem behaglichen Haus … vergleicht Putin öffentlich mit Hitler und macht sich stark für mehr Interventionen in der Ukraine. Blair betreibt immer noch nach Herzenslust Kriegstreiberei und sagt, die NATO sollte den direkten Angriff auf russische Streitkräfte nicht ausschließen – was dem Ruf nach einem atomaren Weltkrieg entspricht“[15].

So weit will nicht einmal Präsident Biden gehen, der ja bislang immer wieder versichert, dass es in der Ukraine nicht zu einem Zusammenstoß zwischen russischen und amerikanischen Streitkräften kommen dürfe, da dies unweigerlich den Weg in den Dritten Weltkrieg zur Folge hätte.

Die Gefahr eines Krieges mit Russland gerät aus dem Fokus

Was ist vor diesem Hintergrund von dem Strafantrag der beiden FDP-Politiker zu halten? Vor einer Anklage vor dem Haager Gericht müsste erst einmal ein Krieg der USA/NATO gegen Russland geführt und gewonnen werden. Und falls jemand auf den Gedanken kommen sollte, Putin zu entführen und in Den Haag vor Gericht zu stellen, dann dürften Maßnahmen im Sinne einer russischen Version des „Haager Invasionsgesetzes“ in Kraft treten. Dergleichen Szenarien dürfen wir jedoch getrost den Hollywood-Filmemachern überlassen.

Dieser Strafantrag ist „virtue signaling“, also die Zurschaustellung moralischer Werte. Darüber hinaus ist er verantwortungslos, denn er macht jede weitere Suche nach einer diplomatischen Lösung des Russland-Ukraine Konflikts schwer, wenn nicht gar unmöglich. Zuletzt ist er im negativen Sinn populistisch, weil er, obwohl er keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, Emotionen aufpeitscht, die einen rationalen Umgang mit Russland und seinen Sicherheitsinteressen behindern. Die Aussicht auf einen möglichen Krieg mit Russland gerät dadurch aus dem Fokus.

Der mittlerweile verstorbene Zbigniew Brzezinski, ehemaliger Sicherheitsberater von Präsident Carter und unbestrittene Graue Eminenz der außenpolitischen Stichwortgeber-Szene der USA, konnte nicht einmal am Rande des Grabes von seinem Hass auf Russland lassen. Er verstieg sich 2015 zu der Behauptung, die Deutschen wären bereit, gegen Russland zu kämpfen, ihre Elite sowieso: „Kanzlerin Merkel wäre bereit zu kämpfen und die Opposition wäre es auch“[16]. Einer Umfrage aus dem Jahr 2016 zufolge lehnten jedoch damals noch 64% der befragten Deutschen die konfrontative Haltung der NATO gegenüber Russland ab.[17]

Dem wurde mittlerweile abgeholfen. Die Strafanzeige gegen Wladimir Putin pflastert den Weg zur totalen Konfrontation mit Russland. Nicht zum Kampf mit Waffen – dazu ist die Bundeswehr nicht in der Lage. Aber sie trägt dazu bei, die Bundesbürger auf die Bereitschaft zum „Frieren für die Freiheit“, zur Hinnahme des Arbeitsplatzverlustes, zu aus dem Ruder laufenden Heiz-, Energie- und Lebensmittelkosten und infolgedessen auf ihre Verarmung einzustimmen.

Mit der Berufung auf Ideale und „Höheres“ werden die für dergleichen empfänglichen Deutschen dazu verleitet, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln. Sie werden also gleichsam wie der sprichwörtliche Affe mit einer Banane aus dem Urwald gelockt.[18]


[1] Z.B. der Berliner Zeitung vom 7. April 2022.

[2] Julia Prosinger: Das Weltrechtsprinzip. Tagesspiegel, 9. Februar 2014. https://www.tagesspiegel.de/politik/das-voelkerstrafrecht-das-weltrechtsprinzip/9452728.html. Abgerufen am 10. April 2022.

[3] Kenneth Roth: The Case for Universal Jurisdiction. Foreign Affairs, September/Oktober 2001.

[4] Henry Kissinger: The Pitfalls of Universal Jurisdiction. Foreign Affairs, Juli/August 2001.

[5] Rede der Nationalen Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice (International Institute of Strategic Studies, London, 26. Juni 2003). U.S. Diplomatic Mission to Germany. http://usa.usembassy.de/etexts/docs/rice26003d.htm. Abgerufen am 22. Oktober 2012.

[6] „Uno: Annan verurteilt Irak-Krieg als illegal“. Spiegel Online, 16. September 2004. https://www.spiegel.de/politik/ausland/uno-annan-verurteilt-irak-krieg-als-illegal-a-318253.html. Abgerufen am 15. Dezember 2019.

[7] Siehe z.B. William Engdahl: Mit der Ölwaffe zur Weltmacht. Der Weg zur neuen Weltordnung. – Wiesbaden: Dr. Böttiger Verlags-GmbH, 1997, S. 324.

[8] Chalmers Johnson: The Sorrows of Empire. Militarism, Secrecy, and the End of the Republic. – New York: Metropolitan Books, 2004, S. 37 f., 74.

[9] „U.S.: ‚Hague Invasion Act‘ Becomes Law“. Human Rights Watch, 3. August 2002. https://www.hrw.org/news/2002/08/03/us-hague-invasion-act-becomes-law. Abgerufen am 21. Dezember 2019.

[10] Terror-Gesetze: US-Präsident kann jeden Staat der Welt angreifen. Deutsche Wirtschafts Nachrichten, 4. April 2015. https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/04/04/terror-gesetze-hebeln-demokratie-aus-us-praesident-kann-jeden-staat-der-welt-angreifen. Abgerufen am 21. Dezember 2019.

[11] Ich nehme zu diesen Vorgängen nicht Stellung, sondern empfehle die Haltung der „Nachdenkseiten“: https://www.nachdenkseiten.de/?p=82610. Abgerufen 4. April 2022. Skepsis, was die Vorwürfe von westlicher und ukrainischer Seite angeht, ist jedoch angesichts der langen Reihe von inszenierten Kriegsgründen (z.B. Tonking-Zwischenfall, Brutkastenlüge, Saddam Husseins Massenvernichtungswaffen, Gaddafis „Massaker), die sich später als Schwindel erwiesen, angebracht.

[12] Gerd Schultze-Rhonhof: Ist Putin wirklich ein Kriegsverbrecher? Wir selbst, 3. April 2022. https://wir-selbst.com/2022/04/03/generalmajor-gerd-schultze-rhonhof-ist-putin-wirklich-ein-kriegsverbrecher/. Abgerufen 9. April 2022.

[13] Siehe Thomas Bargatzky: Der große Wahn. Der neue Kalte Krieg und die Illusiionen des Westens. – Baden-Baden: Tectum/Nomos, S. 135-153.

[14] Siehe John Mearsheimer: Why the Ukraine Crisis Ist he West’s Fault. The Liberal Delusions That Provoked Putin. Foreign Affairs 93 (5), 2014, S. 77-88.

[15] Caitlin Johnstone: International Law Becomes Meaningless When Applied Only to US Enemies. Consortium News, 17. März 2022. https://consortiumnews.com/2022/03/17/caitlin-johnstone-international-law-becomes-meaningless-when-applied-only-to-us-enemies/ Abgerufen am 9. April 2022. Ich zitiere nach der deutschen Übersetzung von Susanne Hofmann auf den „Nachdenkseiten“: Das Völkerrecht ist ein bedeutungsloses Konzept, wenn es nur für US-Gegner gilt. NachDenkSeiten, 21. März 2022. https://www.nachdenkseiten.de/?p=82117&pdf=82117. Abgerufen am 8. April 2022.

[16] Sebastian Fischer und Holger Stark: Brzezinski zu Russland: „Wir befinden uns im Kalten Krieg“. Der Spiegel, 29. Juni 2015. https://www.spiegel.de/politik/ausland/interview-mit-brzezinski-usa-russland-im-kalten-krieg-a-1040744.html. Abgerufen am 8. Januar 2020.

[17] „Klare Mehrheit: Deutsche lehnen Nato-Politik gegen Russland ab. Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 1. Juli 2016. https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/189727. Zugriff 30. Juni 2017.

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Über Thomas Bargatzky

Prof. Dr. Thomas Bargatzky lehrte von 1990 bis zu seiner Pensionierung 2011 Ethnologie an der Universität Bayreuth. Zuvor hatte er Lehrstuhlvertretungen in Tübingen und Heidelberg inne. Er unternahm Forschungsreisen in den Südpazifik und den Südwesten der USA. Seit mehreren Jahren beschäftigt er sich mit sicherheitspolitischen Fragen. m Juni 2020 ist sein Buch "Der große Wahn – Der neue Kalte Krieg und die Illusionen des Westens" im Tectum-Verlag erschienen. Kontakt: Webseite | Weitere Artikel

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Dr. Eduard Botz
Dr. Eduard Botz
1 Jahr her

Der Titel dieses Beitrags ist ein Problem, weil er die apodiktische Aussage enthält, Putin sei ein Kriegsverbrecher. Der Inhalt des Artikels bestätigt das nicht unbedingt oder nur in Relation zu einer ganzen Anzahl von anderen Politikern, denen man das Gleiche vorwerfen müsste. Aber weil die meisten Leute nur Überschriften lesen, ist es die darin enthaltene Aussage, die in den Hirnen der Leser hängenbleibt. Man sollte sich die Titel seiner Beiträge sehr gut überlegen, und vor allem durchdenken, was man damit bezweckt!

Thomas Bargatzky
Reply to  Dr. Eduard Botz
1 Jahr her

Ich gebe Ihnen Recht. Aus diesem Grund habe ich gleich gestern, nach der Veröffentlichung darum gebeten, die Anführungszeichen zu setzen. Mein ursprünglicher Titel lautete nur „Kriegsverbrecher und das Weltrechtsprinzip“.

Anna Meyer
Anna Meyer
1 Jahr her

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wurde bereits vor kurzem wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit weltweit in Bezug auf die mRNA Spritzung und dem deshalb herrschenden Gesundheitsterror in den meisten westlichen Staaten auch vom Corona-Ausschuß angerufen. Angeklagt sind konkret A. Fauci, Bill Gates, Drosten, K. Schwab, Tedros und andere, die sich für diesen geplanten Coup zu verantworten haben. Soweit ich weiß, hat der Strafgerichtshof bis heute nicht reagiert. Soweit mir bekannt ist, hat auch niemand jemals die Mächte bei dieser angeblich übernationalen Gerichts-Anstalt angeklagt, die verantwortlich sind für die zahlreichen völkerrechtswidrigen Angriffskriege seit den Zeiten des Vietnam-Krieges mit… Read more »

Wolfgang Wirth
Wolfgang Wirth
1 Jahr her

Vielen Dank für diesen wirklich ausgezeichneten Artikel, der es verdient hat, auch noch an anderer Stelle veröffentlicht zu werden und so noch mehr Beachtung zu erfahren.

Skyjumper
Skyjumper
1 Jahr her

Ein wunderbarer Artikel. Die größte Schwäche wurde bereits im Kommentar von Dr. Eduard Botz benannt. Die Überschrift und ein nur flüchtiges Lesen des Artikels vermittelt den Eindruck der russ. Präsident sei festgestellt ein Kriegsverbrecher. Das kann so sein. Mir fehlt schlicht das Wissen um die tatsächlichen Vorgänge in der Ukraine (und ihre Hintergründe) um es zu beurteilen. Aber mal unterstellt, dass die Behauptung Russland habe den Krieg begonnen eine Tatsache wäre (und im völkerrechtlichen Sinne ist das m.E.n. so), bedeutet dies mitnichten, dass der Kriegsaggressor automatisch auch ein Kriegsverbrecher ist. Das ist nach meinen Dafürhalten die 2. Schwäche des Artikels.… Read more »

Last edited 1 Jahr her by Skyjumper
Thomas Bargatzky
Reply to  Skyjumper
1 Jahr her

In meiner Antwort an Dr. Botz habe ich bereits klargestellt, daß meine eigene Überschrift (also die dem Manuskript gegebene) nur lautet: „Kriegsverbrecher und das Weltrechtsprinzip“. Ich habe dann die Redaktion gebeten, den Namen Putin wenigstens in Anführungszeichen zu setzen, was ja auch geschehen ist. Ich bedaure, daß der Eindruck entstanden ist, es sei meine Meinung, daß Präsident Putin ein „Kriegsverbrecher“ sei. Das ist nicht der Fall.

Geolitico
Webmaster
Reply to  Thomas Bargatzky
1 Jahr her

Es ist richtig, dass Prof. Bargatzky darum gebten hat, den „Kriegsverbrecher“ in Anführungszeichen zu setzen. Diesem Wunsch sind wir gerne nachgekommen. Zur Genese: Wir haben den Namen Putin in die Überschrift eingefügt, damit der Text besser von den Suchmaschinen gefunden wird. Durch diese Änderung wurden dann die Anführungszeichen notwendig.

Wir bitten um Verständnis,
Ihre Redaktion

Skyjumper
Skyjumper
Reply to  Thomas Bargatzky
1 Jahr her

Werter Herr Bargatzky,

eine solche Vermutung über Ihre Meinung wollte ich auch keinesfalls äussern, zumindest wollte ich nicht so verstanden werden.
Im übrigen verstehen sie meine „Kritik“ bitte eh nicht falsch. Es ist Nörgeln auf hohen Niveau. Ich finde Ihren Artikel gelungen.

Thomas Bargatzky
Reply to  Skyjumper
1 Jahr her

Vielen Dank, Skyjumper. Ihre Wertschätzung meines Artikels freut mich natürlich sehr.
Im übrigen seien Sie unbesorgt: Ihre Kritik ist völlig im Rahmen eines höflichen Dialogs und sie hat ja einen berechtigten Ansatzpunkt. Ich bin da ganz anderes gewöhnt. Und ich habe ein dickes Fell.
Beste Grüße, Th. Bargatzky

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