Bürger zahlen für teure Politiker-Versorgungsposten in Stiftungen
Wer in der Politik nicht mehr weiterkommt, erhält oftmals einen hoch dotierten Posten in den politischen Stiftungen. Das war so eigentlich nicht geplant.
Das Bundesinnenministerium hat zugelassen, dass die parteinahen politischen Stiftungen ihr Führungspersonal unter Verstoß gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen übertariflich bezahlen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof.
Jede der zurzeit im Bundestag vertretenen Parteien hat sich im Lauf der Zeit eine ihr nahestehende politische Stiftung zugelegt. Von den derzeit sieben Parteistiftungen ist allerdings nur eine, nämlich die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung, tatsächlich eine Stiftung. Bei den anderen sechs handelt es sich um eingetragene Vereine, die das Wort Stiftung nur im Namen führen. Klingt halt besser. Alle Parteistiftungen leben zu fast 100 Prozent von den reichlich fließenden staatlichen Zuschüssen, die ganz überwiegend aus dem Bundeshaushalt stammen.
Traditionell betätigen sich die parteinahen Stiftungen in der politischen Bildungsarbeit. Die Veranstaltungen stehen im Prinzip allen Interessenten offen, werden aber fast nur von Parteigängern und Sympathisanten der betreffenden politischen Strömung besucht. Die Parteien schulen also über die Stiftungen letztlich ihre Funktionäre.
Mehr als 12.000 Euro Gehalt monatlich von der Stiftung
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Weiterhin ist es den politischen Stiftungen gelungen, in die Bereiche Entwicklungshilfe und auswärtige Beziehungen einzusteigen, dort führen sie in großem Stil mit Steuergeldern geförderte Projekte durch. Sie wollen das deutsche Staats- und Demokratieverständnis weltweit verbreiten, insbesondere indem sie ausländische Schwesterparteien unterstützen.
Das Bundesinnenministerium fördert die parteinahen Stiftungen mit Globalzuschüssen. Diese Zuschüsse betrugen im Jahr 2021 insgesamt rund 141 Millionen Euro. Die Finanzierung der politischen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt unterliegt den Bestimmungen des Haushaltsrechts des Bundes. Danach gilt auch für die politischen Stiftungen das sogenannte Besserstellungsverbot. Es verlangt, dass geförderte Einrichtungen ihre Beschäftigten finanziell nicht besserstellen, als es die Arbeits- und Entgeltregelungen für vergleichbare Arbeitnehmer des Bundes zulassen.
Höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen dürfen nur aus zwingenden Gründen mit Ausnahmegenehmigung des Bundesfinanzministeriums zugelassen werden. Mit dieser Regelung will der Staat verhindern, dass bezuschusste Einrichtungen finanziell attraktiver als der Staatsdienst sind.
Keine Ausnahmegenehmigung eingeholt
Die Stiftungen zahlen ihrem Leitungspersonal außertarifliche Entgelte bis zur Höhe der Besoldungsgruppe B 9 der Bundesbesoldungsordnung; das sind derzeit mehr als 12.000 Euro monatlich. Damit erreicht ihr Leitungspersonal ein Gehaltsniveau wie Spitzenbeamte, etwa die Präsidenten von Bundeskriminalamt oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Im Vergleich zu diesen Behörden sind die politischen Stiftungen jedoch verhältnismäßig klein, sie haben weniger Beschäftigte und ein geringeres Budget. Auch hat das Bundesinnenministerium einen fiktiven Versorgungszuschlag von 30 Prozent zugelassen, den die Stiftungen ihrem Leitungspersonal auszahlen. Die haushaltsrechtlich vorgeschriebene Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums für diese außertariflichen Entgelte hat das Innenministerium jedoch nicht eingeholt.
Versorgungsposten für abgehalfterte Politiker
Das Innenministerium hat die außertariflichen Gehaltszahlungen zugelassen, ohne – wie vorgeschrieben – bei den Leitungsstellen eine sachgerechte Stellenbewertung durchführen zu lassen. Den außertariflich Beschäftigten des Bundes werden keine Versorgungszuschläge oder ähnliche zusätzliche Gehaltsbestandteile gewährt. Vielmehr wird die Alterssicherung der Beschäftigten des Bundes durch die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung realisiert. Die außertariflichen Gehaltszahlungen verstießen ebenso wie die Versorgungszuschläge gegen das Besserstellungsverbot. Eine Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums lag nicht vor.
Das Bundesinnenministerium will jetzt Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium aufnehmen, um eine allgemeine Regelung zur Bezahlung der Leitungskräfte der politischen Stiftungen abzustimmen. Da wird das Lindner-Ministerium in ein gewisses Dilemma kommen. „Zwingende Gründe“, die das Haushaltsrecht für eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot fordert, sind nicht ersichtlich.
Andererseits sind die politischen Stiftungen für die Parteien sehr wichtig. Die Leitungsstellen werden als Versorgungsposten für abgehalfterte Politiker benötigt. Im Ergebnis dürfte es wohl darauf hinauslaufen, dass man die gesellschaftspolitische Bedeutung der Stiftungen betonen wird, und die Spitzengehälter für das Leitungspersonal absegnet.