So schützen sich Bauherren vor Pfusch und Mängeln

Meisterbonus / Immobiliensektor / Klein- und Mittelbetriebe / Arbeit am Bau / Beruf / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: https://pixabay.com/de/geb%C3%A4ude-professional-mitarbeiter-2762319/ Meisterbonus / Immobiliensektor / Klein- und Mittelbetriebe / Arbeit am Bau / Beruf / Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library: https://pixabay.com/de/geb%C3%A4ude-professional-mitarbeiter-2762319/

Jeder Hausbau ist ein Abenteuer. Inzwischen jedoch können sich Bauherren recht gut ohne langwierige Prozesse vor Mängeln und Pfusch der Handwerker schützen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat umfassende Mittel und Wege für private Bauherren auf den Weg gebracht, mit denen diese sich vor Pfusch am Bau und Mängeln schützen können, die sonst oft langwierige Prozesse nach sich ziehen würden. Die beiden hauptsächlichen Mittel, die ein privater Häuslebauer unbedingt im Hinterkopf haben sollte, sind zum einen das Baugutachten, zum anderen der Werkvertrag.

Das Baugutachten – So können Bauherren Handwerkern auf die Finger schauen

Ein Baugutachten wird von einem öffentlich bestellten Bausachverständigen durchgeführt und beinhaltet die Resultate einer umfassenden Qualitätskontrolle. Eventuelle Mängel am Bau können so frühzeitig erkannt und beim Auftragnehmer zur Nacherfüllung beanstandet werden. Es dient ferner der Beweissicherung, sollten dem Bauvorhaben Gerichtsprozesse folgen. Mit diesem Baugutachten können von den Bauherren die Nachweise über Mängel am Bau gerichtsfest erbracht und seine Ansprüche gegen den Auftragnehmer gerichtlich durchgesetzt werden.

Darüber hinaus beinhaltet das Baugutachten eine Auflistung aller baulichen Mängel, also Fehler in der Ausführung oder Planung des Baus, sowie Bauschäden, die durch fehlerhafte Verarbeitung oder Materialien entstanden sind. Es empfiehlt sich stets, einem umfassenden Baugutachten ein Kurzgutachten voranzustellen, in dem der Bausachverständige bereits vorab darüber informiert, ob ein umfassendes Gutachten sinnvoll erscheint. Die Kosten eines Kurzgutachtens liegen in der Regel bei etwa 300 bis 400 Euro, während ein ausführliches und detailliertes Baugutachten je nach Umfang der Leistungen und Größe des Bauvorhabens bis zu einige tausend Euro kosten kann.

Der richtige Vertrag: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Werkvertrag

Ein Bauvertrag ist immer ein Werkvertrag, unabhängig von seiner Bezeichnung. Der hauptsächliche Unterschied zwischen einem Dienstleistungs- und einem Werkvertrag liegt darin, dass man bei einem Dienstleistungsvertrag den Vertragspartner für die Arbeit selbst bezahlt, unabhängig von der Qualität, und bei einem Werkvertrag für das Ergebnis bezahlt, unabhängig von der Dauer. Das bedeutet für den Bauherren, dass er bei einem Hausbau für das fertige Haus entsprechend der Planung bezahlt und dementsprechend auch das Recht darauf hat, dass der Vertrag getreu der Planung erfüllt wird. Eine Gesetzesnovelle im Jahr 2018 liefert dabei für private Bauherren noch einen tiefgreifenderen Schutz und umfassendere Rechte, als es bis dahin bei einem regulären Bauvertrag der Fall war.

Für den Neubau oder ein dem Neubau nahezu gleichkommendes Bauvorhaben schließt der Verbraucher einen Verbraucherbauvertrag mit einem Generalunternehmer, welcher entweder alle Bauleistungen selbst erbringt oder an Subunternehmer delegiert. Der Vorteil für den Verbraucher dabei ist, dass er im Falle von Mängeln direkt den Generalunternehmer zur Verantwortung ziehen kann, welcher selbst dafür sorgen muss, dass die Subunternehmer ordentliche Arbeit abliefern, da er selbst ansonsten in der Haftungspflicht steht. Ein Bauvertrag hingegen kann für alle baulichen Leistungen mit dem jeweiligen Gewerk direkt abgeschlossen werden und kommt auch zustande, wenn der Auftraggeber keine Privatperson ist.

Eigenleistung der Bauherren als Mittel gegen Pfusch am Bau?

Eigenleistungen werden von vielen Hausbauern zur Kostensenkung in Betracht gezogen, ganz nach dem Motto „Was ich selbst mache, muss ich nicht bezahlen“. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn Eigenleistung bedarf auch der Eigenkompetenz. Wer selbst pfuscht, ist anschließend auch selbst für die Mängel und deren Beseitigung auf eigene Kosten verantwortlich. Und Arbeiten an der Elektrik des Hauses dürfen so oder so nur staatlich geprüfte Elektriker vornehmen.

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