Mehr Befugnisse für die Steuerfahndung

Euroscheine / Steuer / Quelle: Pixabay, lizenezfreie Bilder, open library: https://pixabay.com/de/euro-stapel-europa-eu-1976630/ Euroscheine / Steuer / Quelle: Pixabay, lizenezfreie Bilder, open library: https://pixabay.com/de/euro-stapel-europa-eu-1976630/

 

Der Staat geht noch härter gegen Steuersünder vor. Die Finanzbehörden sollen künftig Konten sperren oder die Übertragung von Grundeigentum blockieren können.

Vor kurzem wurden die Ergebnisse einer Untersuchung bekannt, die sich mit der Steuerfahndung in einem kleineren Bundesland beschäftigte. Die Untersuchung durch einen Gutachter eröffnet interessante Einblicke in die Tätigkeit der Steuerfahndung und enthält Vorschläge, wie die Arbeit dieser Behörde verbessert werden kann.

Steuerhinterziehung führt in jedem Jahr zu beträchtlichen Steuerausfällen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Der Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten kommt daher eine große Bedeutung zu. Die Beamten der Steuerfahndung erforschen Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten; im Anschluss führen sie Steuerstraf- und Bußgeldverfahren durch. Sie leiten die Ermittlungsverfahren und ahnden Steuerordnungsordnungswidrigkeiten.

177,5 Millionen Euro Steuern „eingetrieben“

Zur Erforschung von Steuerstraftaten hat die Steuerfahndung dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, insbesondere das Recht der vorläufigen Festnahme, der Vernehmung von Beschuldigten, der Anhörung von Zeugen sowie der Durchführung von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Telekommunikationsüberwachungen. Darüber hinaus stehen den Beamten der Steuerfahndung auch die Rechte und Pflichten der Finanzämter im Besteuerungsverfahren zu, d. h. sie ermitteln auch die Besteuerungsgrundlagen der betroffenen Steuerzahler.

In dem Bericht über die Untersuchung wird ausgeführt, dass die Steuerfahndung in dem betreffenden Bundesland eine qualitativ gute Arbeit leiste. Im Jahr 2016 hätten die Beamten bisher nicht erklärte Steuern (Mehrsteuern) in Höhe von 177,5 Millionen Euro festgestellt und Geldauflagen in Höhe von 1,8 Millionen Euro erteilt. Des Weiteren hat der Gutachter untersucht, zu welchem Anteil die von der Steuerfahndung festgestellten Mehrergebnisse kassenwirksam geworden sind. Das kassenwirksam gewordene Ergebnis wurde aus Vereinfachungsgründen in der Weise ermittelt, dass von den festgestellten Beträgen die als noch „offen“ ausgewiesenen Beträge abgezogen wurden. Dabei handelt es sich bei den als „offen“ ausgewiesenen Summen um Steuern, die bisher nicht erfolgreich vollstreckt werden konnten.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Jahr 2018 durchschnittlich nur etwa 12 Prozent der zwischen 2015 und 2017 festgestellten Mehrergebnisse tatsächlich realisiert werden konnten. Bei durchschnittlich 29 Prozent waren die Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzämter noch nicht abgeschlossen. Bei den übrigen Fällen hatten die Finanzämter aufgrund fehlender Erfolgsaussichten intern verfügt, keine weiteren Vollstreckungsversuche mehr vorzunehmen („Niederschlagung“).

Vermögenssichernde Maßnahmen stärken 

Dieses Ergebnis unterstreicht nach Auffassung des Gutachters die Notwendigkeit, den Steueranspruch im Einzelfall so früh und vollständig wie möglich zu sichern, damit er später auch durchgesetzt werden kann. Zum Beispiel sollten die Finanzbehörden Konten sperren oder die Übertragung von Grundeigentum durch einen Sperrvermerk blockieren. Damit werde verhindert, dass der Steuerschuldner sein Vermögen während des laufenden Verfahrens dem Zugriff der Finanzverwaltung entzieht. Als Reaktion auf diese Vorschläge will das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes zusätzliche Mitarbeiter der Steuerfahndung mit vermögenssichernden Maßnahmen betrauen.         

Im Rahmen von Durchsuchungen durch die Steuerfahndung ist es häufig notwendig, die Daten der Computer und sonstiger elektronischer Systeme der Beschuldigten zu sichern. Da die Daten aber meist sehr umfangreich und in unterschiedlichen Formaten gespeichert sind, ist eine unmittelbare Verarbeitung nicht möglich. Nach dem Sichern der Daten ist es in den meisten Fällen erforderlich, die Daten zu sortieren und in lesbare Formate umzuwandeln. Diese Arbeiten können die Steuerfahnder aber wegen fehlender technischer Hilfsmittel nicht selbst durchführen, sie arbeiten deshalb mit dem Landeskriminalamt ihres Bundeslandes zusammen.         

Bessere IT-Ausstattung der Steuerfahndung

Der Gutachter führt hierzu aus, dass die Auswertung von großen Datenmengen sehr zeitaufwändig ist. In Einzelfällen sei es zu Verzögerungen von bis zu einem Jahr gekommen. Während dieser Zeit mussten strafrechtliche Ermittlungen ruhen bzw. zurückgestellt werden. Diese Verzögerungen seien in erster Linie auf die nur unzureichende IT-Ausstattung der Steuerfahndung zurückzuführen.

Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat daraufhin angekündigt, die IT-Ausstattung der Steuerfahndung zu verbessern. Da sich die Finanzverwaltungen der Bundesländer untereinander austauschen, kann davon ausgegangen werden, dass ähnlich Verbesserungen überall in Deutschland bei der Steuerfahndung vorangetrieben werden.

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Über Thomas Castorp

Thomas (Hans) Castorp blickt vom Zauberberg herab auf die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Fragenstellungen. Kontakt: Webseite | Weitere Artikel

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Dottore Matt
Dottore Matt
3 Jahre her

Bevor die Steuerschraube und die Maßnahmen gegen Steuerzahler noch schärfer werden, den parasitären Staat zu finanzieren, sollte erst einmal ein Straftatbestand STEUERVERSCHWENDUNG eingefüht werden, mit saftigen Haftstrafen für Politiker.

heinss
3 Jahre her

Was sagt uns der Beitrag? Sicher nicht, wo der Bertel den Most holt. Die Steuerbehörden selbst handeln kriminell, das interessiert aber keinen denn die, die den Rahm schöpfen sind immun und die, die mit ihren Einkommen geschröpft werden, mehr noch die, die selbst kaum Steuern zahlen suhlen sich in der Unwissenheit ihres Neids. Auf solchem Dung wächst dann die entsprechende Bürokratie. Ich habe selbst staunend erlebt wie in einer Verhandlung vor dem Finanzgericht der Vorsitzende einer Gruppe steuerbehördlichen Nachwuchses ein X für ein U vorgemacht hat (zugunsten der Steuerschröpfung, versteht sich). Die haben gläubig den Mund aufgesperrt und mitgeschrieben. Die… Read more »

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