Viele Mädchen bleiben in Kinderehen gefangen

 

Obwohl es ein Gesetz gegen Kinderehen gibt: Weil deutsche Behörden überfordert sind, bleiben Kinderbräute häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch ausgesetzt.

Die deutschen Behörden lassen ihre Rechtsaufsicht bei Kinderehen schleifen. Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“, das am 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist, sei „nicht in allen Bundesländern in der Praxis angekommen“, schreibt die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“. Die Organisation stützt sich bei dieser Einschätzung auf eine von ihr durchgeführte bundesweite Umfrage.

„Was ein großer Schritt für den Kinder- und vor allem den Mädchenschutz war, kommt durch mangelnde Umsetzung des Gesetzes bei den Betroffenen nicht an“, sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von „Terre des Femmes“. „Zudem spiegelt die offiziell gemeldete Anzahl der minderjährig Verheirateten in Deutschland sehr wahrscheinlich die tatsächlich existierende nicht wider. Denn viele der Mädchen trauen sich nicht, Hilfe zu suchen oder sind über ihre Rechte nicht informiert. Und Behörden scheinen hier auch nicht adäquat helfen zu können.“

Eheschließungen im Flüchtlingslager

Mit dem massenhaften Zuzug von Migranten seit dem Sommer 2015 nahm auch die Zahl der Kinderehen in Deutschland erheblich zu. Im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen warnte die Organisation „SOS Kinderdörfer“ im Mai 2016, dass die Kinder bereits in den Flüchtlingsunterkünften auf dem Weg nach Europa zwangsverheiratet würden. Besonders bei minderjährigen Mädchen aus Syrien sei die Anzahl der Kinderehen auf diese Weise stark angestiegen.

Vor dem Krieg in Syrien seien bei 13 Prozent aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Im Mai 2016 seien es über 51 Prozent gewesen. Vor allen in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, im Irak und der Türkei habe sich die Zahl der Zwangsehen damals erhöht. Betroffen seien vor allem Töchter sehr armer Eltern.

Diese Entwicklung erklärte die Leiterin der SOS-Kinderdörfer im Nahen Osten, Alia Al-Dalli, damals so: „Eine Ehe soll ihren Töchtern in der unsicheren und instabilen Fluchtsituation helfen, sie finanziell, aber auch körperlich abzusichern und ihre Ehre zu bewahren. Häufig wird auch eine Mitgift an die Eltern gezahlt, um eine Heiratserlaubnis zu erhalten. Deshalb ist Armut leider ein häufiger Beweggrund für syrische Eltern, ihre Töchter zu verheiraten.“

Allerdings seien die Folgen einer Kinderehe für die betroffenen Mädchen entgegen der vermeintlich „guten Absichten“ der Eltern verheerend. Die Mädchen brächen die Schule ab, würden sozial isoliert und in ihrer sozialen Isolation dann Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch die in der Regel wesentlich älteren Ehemänner.

Fahrlässige Behörden

Schwangerschaften und Geburten setzten die Mädchen oft genug lebensgefährlichen Gefahren aus. Laut der Weltgesundheitsbehörde WHO ist die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes – gefolgt von Selbstmord.

Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung 2017 das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ verabschiedet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde das Mindestheiratsalter für die Eheschließung auf 18 Jahre ohne Ausnahme festgelegt. Außerdem sind seitdem Ehen mit Minderjährigen aufhebbar.

Dennoch sind minderjährige Mädchen bis heute auch in Deutschland kaum vor Kinderehen geschützt. Als Ursache benennt „Terre des Femmes“ die unterschiedliche Rechtspraxis in den Bundesländern. So sei in einigen Bundesländern nur eine Behörde zuständig, den Antrag auf Aufhebung einer Ehe mit einer Minderjährigen zu stellen. In anderen gebe es viele unterschiedliche Behörden, weshalb Zuständigkeiten häufig unklar seien.

So seien in Berlin lediglich drei Fälle von verheirateten Minderjährigen bekannt, in Bayern hingegen 367 Fälle. In vielen Bundesländern seien die Mitarbeiter der Behörden und Beratungsstellen kaum oder gar nicht über die Verfahrenswege informiert.

„Es ist zu befürchten, dass viele Ehen gar nicht gemeldet wurden, in anderen Fällen sind Minderjährige inzwischen volljährig geworden und die Verfahren wurden eingestellt. Bei minderjährig verheirateten EU-Bürgerinnen wurde häufig die Härtefallregelung angewandt und die Ehe nicht aufgehoben, da eine Aufhebung das Recht auf EU-Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union verletze“, schreibt „Terres des Femmes“.

Wichtige Hinweise

Die Organisation fordert deshalb mehr Schutz für Betroffene von Frühehen und fordert die Bundesregierung auf, ihre Rechtsaufsicht auszuüben. Sie müsse sicherstellen, dass die Länder die Bundesgesetze auch ausführten. „Eine bundesweite Erhebung über die tatsächliche Anzahl von Frühehen sowie Zwangsverheiratung in Deutschland ist dringend notwendig“, schreibt „Terre des Femmes“

Auf www.stopchildmarriage.de können Betroffene in acht verschiedenen Sprachen alle Informationen über das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen abrufen.

Alle Informationen zur Mädchenschutzkampagne #esistnichtallesrosarot finden Sie unter www.frauenrechte.de

0
0
votes
Article Rating

Unser Newsletter – Ihr Beitrag zur politischen Kultur!

Über Günther Lachmann

Der Publizist Günther Lachmann befasst sich in seinen Beiträgen unter anderem mit dem Wandel des demokratischen Kapitalismus. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter gemeinsam mit Ralf Georg Reuth die Biografie über Angela Merkels Zeit in der DDR: "Das erste Leben der Angela M." Kontakt: Webseite | Twitter | Weitere Artikel

7 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Barbara
Barbara
4 Jahre her

Nichts wird die BR dagegen unternehmen. Hier darf sich jeder mit seinen Sitten und Gebräuchen ausleben!
Das bekommen doch unsere Mädchen und Frauen auch zu spüren, denn Respekt gibt es kaum in diesen Kulturen.
Dass sich diese zwangsverheirateten Mädchen nicht wehren,wundert auch nicht,denn eigenständiges Denken wurde ihnen zu dem Missbrauch auch noch aus geprügelt, und darüber hinaus würden sie es auch nicht überleben!
Ich finde es unglaublich so etwas hier zu dulden.

Custos
Custos
Reply to  Barbara
4 Jahre her

Die Tatsachen sind uralt, dennoch finden dies 87% gut. Daß insbesondere Damen gerne diese Parteien wählen, ist bestimmt nur eine Ente.

vier
vier
4 Jahre her

„Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“, das am 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist, sei „nicht in allen Bundesländern in der Praxis angekommen“ Nicht so schlimm, das geht fast allen Gesetzen so- und manche Gesetze kommen nie mehr an, das ist normal in Zeiten des Zerfalls- eine Ausnahme: Steuergesetze- da gehts ratz-fatz und das Konto ist leer. „Die Organisation fordert deshalb mehr Schutz für Betroffene von Frühehen und fordert die Bundesregierung auf, ihre Rechtsaufsicht auszuüben.“ Mittlerweile gibt es mehr Bedürftige im Lande, die eines Schutzes bedürfen als Schützer, mehr Probleme als ein Hund Läuse hat- wo soll man da nur… Read more »

dragaoNordestino
4 Jahre her

Ja nun, die Ehemündigkeit liegt eben von Land zu Land auf verschiedenen Altersgrenzen…. auch in Zentraleuropa hat sich dazu erst in den letzten 10 Jahren etwas bewegt….. Immer noch gilt zum Beispiel: Kanonisches Recht der römisch-katholischen Kirche … Frauen bei 14 und für Männer bei 16 Jahren. US-Staat Massachusetts gilt ein Mindestalter von zwölf Jahren…. In allen US Bundesstaaten ausser Delaware dürfen auch minderjährige Personen mit Zustimmung der Eltern und/oder eines Gerichts heiraten. Das Mindestalter hierfür liegt je nach Staat zwischen 14 und 17 Jahren, allerdings haben 27 Staaten kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter in Estland gelten 15 Jahren für beide… Read more »

dragaoNordestino
Reply to  dragaoNordestino
4 Jahre her

USA
In allen Bundesstaaten dürfen auch minderjährige Personen mit Zustimmung der Eltern und/oder eines Gerichts heiraten. In einigen Staaten ist dies dann nicht erforderlich, wenn die Braut schwanger ist. Das Mindestalter liegt je nach Staat zwischen 12 und 17 Jahren, allerdings haben 27 Staaten kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehem%C3%BCndigkeit_in_den_USA

vier
vier
Reply to  dragaoNordestino
4 Jahre her

Drachen-Zitat: „Also bevor man da grossartig und gutmenschlich auf andere Kulturen spuckt, sollte man wohl erst bei uns, in der werte-westlichen Unwertegemeinschaft für Ordnung sorgen…“ Also das „man“ … „auf andere Kulturen spuckt“ sollten sie mal etwas näher erläutern. Ich biete ihnen schon mal dazu eine These an: „Die Menge hält sich an das Ausgesprochene. Sie findet darin das Gedachte nie. Was sie, ohne zu suchen, antrifft, ist das von ihr schon Gemeinte. Weil man das Meinen für Denken hält, nimmt man das Gemeinte für das Gedachte.“ Zit. Martin Heidegger … und „man“ spuckt „auf andere Kulturen“ es „gutmenschlich“ aus?… Read more »

bellis
bellis
4 Jahre her

Die Mädchen in den frühen Nicht-mohammedanischen-Ehen werden in der Regel aber keine Sex- und Prügel- oder Ehrenmord-Sklaven, werden nicht sozial kontrolliert und isoliert und heiraten in der Regel auch keine 20 + Jahre älteren Männer.

// require user tracking consent before processing data _paq.push(['requireConsent']); // OR require user cookie consent before storing and using any cookies _paq.push(['requireCookieConsent']); _paq.push(['trackPageView']); [...]
×