Der unstillbare Hunger des Staates nach Steuern

Lebensstandard / Enteignung / Rueckkehr der Inflation – Da ist nichts mehr zu holen. / Quelle: Pixabay, lizenezfrei Bilder, open library: https://pixabay.com/de/illustrations/kein-geld-schlecht-geld-nr-krise-2070384/ Lebensstandard / Enteignung / Rueckkehr der Inflation – Da ist nichts mehr zu holen. / Quelle: Pixabay, lizenezfrei Bilder, open library: https://pixabay.com/de/illustrations/kein-geld-schlecht-geld-nr-krise-2070384/

 

Obwohl der Staat in den vergangenen Jahren Rekord-Steuereinnahmen erzielte, will er nun die CO2-Steuer einführen. Solchen Steuerhunger kannten schon die Römer.

 Etwas Außergewöhnliches spielt sich gerade ab: In Deutschland soll eine Steuerart (zumindest zum größten Teil) abgeschafft werden. Auch wenn in der offiziellen Bezeichnung der in den 90er-Jahren eingeführte Solidaritätszuschlag nicht Steuer, sondern „Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer“ ist, ist das für den Bürger, soweit er von CDU/CSU und SPD nicht als Besserverdiener definiert wird, in der praktischen Auswirkung einerlei, denn der Staat verzichtet dann auf Einnahmen, dem Bürger soll weniger genommen werden. Es ist auch nicht so, dass diese Abgabequelle unbedeutend geworden wäre, sie würde bei Fortbestand munter weitersprudeln.

Der Staat, das „kälteste aller kalten Ungeheuer“ (Nietzsche), verzichtet also auf das Geld seiner Bürger, nach dem er doch sonst so unersättlich giert. Im Normalbetrieb versucht jeder Staat neue Steuer- oder Abgabearten zu definieren, der Wegfall von funktionierenden Einnahmequellen ist eher die Ausnahme. Auf unergiebige Geldquellen zu verzichten, ist sehr viel einfacher.

„Geld stinkt nicht“

Das gilt wohl für alle Epochen, zum Beispiel auch für die für uns so ferne Antike. Da die Kaiser des antiken Römerreichs in ihrem Erfindungsreichtum für neue Steuern und Abgaben prägend für spätere Zeiten in Europa wurden, sei deshalb ein Blick auf die Steuergeschichte des Imperium Romanum erlaubt:

„Der römische Staat benötigte für sein Heer, für die Versorgung der Veteranen, für den Unterhalt des Hofes, für den Bau und die Instandhaltung von Reichsstraßen, Wasserleitungen und öffentlichen Bauten, für den Unterhalt der Post, für die Versorgung der Bevölkerung von Rom und Konstantinopel sowie für soziale Stiftungen umfangreiche Einnahmen.“ (F. M. Ausbüttel, die Verwaltung des römischen Kaiserreiches, Darmstadt 2005, S. 74)

Um 150 n. Chr. lagen nach modernen Schätzungen (Ausbüttel, S. 74/75) die jährlichen Ausgaben zwischen 832 und 983 Millionen Sesterzen, davon entfielen auf den Unterhalt des Heeres 643 bis 704 Millionen Sesterzen. Um 215 n. Chr., das war noch gar nicht in der eigentlichen Krisenzeit im 3. Jahrhundert, beliefen sich die Ausgaben zwischen 1,462 bis 1,613 Milliarden Sesterzen, wobei für das Heer 1,127 bis 1,188 Milliarden Sesterzen zu veranschlagen waren. Die römische Militärmaschine hat demnach schon zu relativ ruhigen Zeiten ungefähr 80 Prozent des Staatshaushalts verschlungen, so dass deutlich wird, dass die kaiserlichen Regierungen allein deshalb einen immensen Geldhunger entwickeln mussten.

Schon die frühen Kaiser waren deshalb kreativ, gerade weil in ihrer Zeit römische Bürger, die ihren Besitz in Italien oder privilegierten Städten außerhalb Italiens hatten, von bestimmten Steuern befreit waren. Steuern wie die Grundsteuer oder die Kopfsteuer, die lange Zeit als Steuerlast nur von der Provinzialbevölkerung zu zahlen war.

Um weitere Geldquellen zu erschließen, führte schon der erste Kaiser Augustus eine einprozentige Verkaufssteuer auf Handelsgüter und eine Erbschaftssteuer für römische Bürger in Höhe von 5 Prozent der Erbschaft ein. Des Weiteren wurde von ihm neu erhoben eine Sklavenverkaufssteuer von 4 Prozent auf den Verkaufspreis sowie (für römische Bürger) eine Freilassungssteuer auf freigelassene Sklaven, die 5 Prozent vom ursprünglichen Kaufpreis betrug.

Die Steuern im Zusammenhang mit Sklaven verschwanden in der Spätantike von selbst wieder, weil die damit erzielten Einnahmen zu gering wurden oder die sozialen bzw. wirtschaftlichen Grundlagen nicht mehr bestanden. Das war auch so mit der speziellen Steuer, mit der der römische Kaiser Vespasian (9 – 79 n. Chr.) in die Geschichte der Steuern und der Redensarten einging. Um die leeren Staatskassen zu füllen, verlangte Vespasian eine Geldzahlung für das Aufstellen öffentlicher Toiletten, die dazu dienten, Urin aufzufangen, das mit seinem Ammoniakgehalt als Mittel für die Ledergerbung und die Wäschereinigung verwendet wurde:

„Als ihm einmal sein Sohn Titus vorhielt, dass er auch noch eine Urinsteuer plane, hielt er ihm das Geld aus einer ersten Zahlung unter die Nase und wollte wissen, ob er am Geruch Anstoß nehme. Als jener das verneinte, sagte er: ‚Und doch kommt es vom Urin‘. (Sueton, Vespasian, 23).“

Die Nachwelt machte daraus dann „Pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht). An dieser Steuer kann man im Übrigen ein universales Prinzip erkennen: nichts ist einem Staat zu schäbig oder zu niedrig, um nicht daraus eine Steuer oder Abgabe abzuleiten.

Strafen bis hin zur Folter

Ein umstrittenes Thema in der Geschichtswissenschaft ist die Ausdehnung des römischen Bürgerrechts auf fast alle Reichsbewohner im Jahre 212 n. Chr. durch Kaiser Caracalla (eigentlicher Name: Marcus Aurelius Antoninus Bassianus), die, oberflächlich betrachtet, eher nach einer Steuersenkung aussieht, da römische Bürger, wie gesagt, keine Grund- und Kopfsteuer zu zahlen hatten. Man nimmt heute allerdings an, dass das römische Bürgerrecht in dieser Zeit schon so verbreitet war, dass der Wegfall von Einnahmen aus Grund- und Kopfsteuer, der mit dieser Maßnahme impliziert war, durch die Einnahmeerhöhungen bei der Erbschafts- und Freilassungssteuer, die nun die Neubürger auch zu zahlen hatten, bei Weitem ausgeglichen wurden bzw. dass die Einnahmen des Kaisers sich dadurch verbesserten. Es ist wohl auch kein Zufall gewesen, dass Caracalla gleichzeitig die Erbschaftssteuer von 5 auf 10 Prozent erhöhte.

Mit den regelmäßigen Erhebungen von Abgaben und Steuern nimmt der Staat Fühlung mit fast allen seinen Bürgern auf, hier ist er für alle schmerzlich präsent. Und wenn dem Gesetz nicht Genüge getan wird, wird das äußerst unangenehm. In Deutschland z. B. kann das Finanzamt ohne gerichtlichen Beschluss Steuerschulden durch Pfändung (Kontopfändung, Lohnpfändung) eintreiben. Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand und kann in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Im durch Kaiser Diokletian steuerreformierten Römischen Reich konnte man das Wort „schmerzlich“ im Zusammenhang mit der Eintreibung von Steuern durchaus wörtlich nehmen. So berichtet der christliche Rhetoriklehrer und Kirchenvater Lactantius (geb. um 250, gest. um 320) über die Praxis der römischen Steuereintreiber, die bei Täuschungsversuchen dann auch zu Foltermethoden greifen durften:

„Die Steuerschätzer waren überall, alles beunruhigten sie, es kam zu schrecklichen Szenen wie im Krieg und unter feindlicher Besetzung. Die Äcker wurden Scholle für Scholle vermessen, Weinstöcke und Bäume gezählt, Tiere jeder Art aufgeschrieben. Menschen Kopf für Kopf aufgezeichnet. In den Gemeinden wurden die Stadt- und die Landbevölkerung zusammengebracht, alle Marktplätze waren voll mit Scharen von Familien, ein jeder war da mit seinen Kindern und seinen Sklaven, Foltern und Schläge durchdrang alles, Söhne wurden auf die Streckbank gelegt, damit sie gegen ihre Eltern aussagten, selbst die treuesten Sklaven wurden gequält, damit sie gegen ihre Herren, Frauen, damit sie gegen ihre Männer zeugten. Wenn all das scheiterte, wurden sie gefoltert, damit sie gegen sich selbst aussagten, und wenn der Schmerz gesiegt hatte, wurde ihnen Eigentum zugeschrieben, das sie gar nicht hatten. Nicht das Alter, nicht die Gesundheit taugte zur Entschuldigung (…).“
(zitiert nach Rene Pfeilschifter, Die Spätantike, München 2014, S. 28)

Die Zeiten wurden in der Spätantike härter. Es handelt sich nicht nur um Übertreibungen kaiserfeindlicher Geschichtsschreiber der Antike, auch viele heutige Historiker sehen eine deutliche Verschärfung der steuerlichen Belastungen und der Methoden, die Steuerehrlichkeit zu „überprüfen“. Und man muss natürlich auch sehen, dass die Möglichkeiten zu Missbrauch und Korruption für die regionalen und lokalen Zuständigen bei Erhebung der Gelder oder Sachleistungen sich vervielfachten:

„Diocletian und Valentinian mußten die Bauern gegen Zusatzforderungen der Beamten schützen, die Zugtiere und Arbeitskräfte beanspruchten. Dennoch finden sich in vielen Quellen Klagen über die Höhe der Steuern und die Härte, womit sie eingetrieben wurden. Heidnische Autoren und christliche Schriftsteller ergeben hier ein übereinstimmend finsteres Bild. Nicht nur die kleinen Leute, sondern sogar Standespersonen wurden rechtswidrig ausgepeitscht, damit sie zahlen.“ (Alexander Demandt, Die Spätantike, München 2008, S. 222)

Das Römische Reich in seiner Spätphase bietet also guten Anschauungsunterricht für den unstillbaren Hunger des Staats nach dem Geld oder auch nach der direkten Arbeitsleistung ihrer Einwohner. Der Druck auf die römischen Grenzen verstärkte sich ab dem 3. Jahrhundert n. Chr., das Reich befand sich in der Defensive, große Kriegsbeute infolge neuer Eroberungen fielen weg, dafür mussten zur Grenzverteidigung und in den andauernden Auseinandersetzungen konkurrierender Generäle immer mehr Mittel für das Heer aufgebracht werden. Doch die Umverteilung von Geldmitteln musste nun innerhalb des Römischen Reiches erfolgen.

Eine erster Lösungsansatz, den vor allem die Soldatenkaiser (ab ca. 235 n. Chr.) zur Geldgewinnung bevorzugten, war die Verminderung des Edelmetallgehalts in den Umlaufmünzen. Das ging solange gut, bis die Silbermünzen gar kein Silber mehr enthielten. Durch die Zerrüttung der Geldwirtschaft gingen die Menschen in vielen Teilen des Reichs wieder zurück zur Naturalwirtschaft. Schließlich musste zu Beginn des 4. Jahrhundert n. Chr. der römische Kaiser Diokletian in seinem Reformwerk zur Überwindung der Reichskrise und zur Deckung des Geld- und Mittelbedarfs des römischen Staates auf vielfältige Möglichkeiten zurückgreifen. Zum Teil wurden auch späterhin Abgaben an den Staat in Naturalien gezahlt.

Auch der spätantike Staat kannte Umsatzsteuern für gehandelte Waren, allerdings war diese Steuerart aufgrund des schrumpfenden Handels dann wohl relativ unbedeutend. Im Westreich ist noch für 444 n. Chr. eine von Valentinian III. (419 455 n. Chr.) eingeführte Umsatzsteuer namens siliquaticum bezeugt. Für alle Warenverkäufe sollte nun ein Steuersatz von ca. 4 Prozent gelten. Inwiefern das sich auf die Einnahmen des in dieser Zeit schon im Verfall befindlichen Westens auswirkte, ist unbekannt.

Zugriff auf Grundbesitz und Vermögen

Viel interessanter für die spätantiken Kaiser war der Grundbesitz. Durch die Verbindung von Grund- und Kopfsteuer (capitatio-iugatio), und zwar für alle Reichsbürger, wurde die Leistungskraft des Grundbesitzes einschließlich der darauf lebenden Landbevölkerung und dem Viehbestand zur Grundlage der Steuerforderung. Voraussetzung war natürlich auch eine genaue Vermessung und Registrierung der Menschen, des Viehs und des Bodens samt Einschätzung seines Wertes als Ackerland. So entstand ein durchaus modern anmutendes Steuersystem, das eine genaue Steuerberechnung für ein Stück Land in Verbindung mit seinen menschlichen und tierischen Arbeitskräften erlaubte.

Damit die steuerliche Leistungsfähigkeit des Grundbesitzes und damit die Einnahmen des Staates erhalten blieben, wurde von den Kaisern aufgrund des Sklavenmangels zunehmend die rechtliche Bindung der Bauern an ihren Boden durchgesetzt. Dieser Strang der Entrechtung führt direkt ins Mittelalter.

Eher unmodern muten auch andere spätantike Steuern oder Abgaben an. Es wurden zur Versorgung des Heeres in Naturalleistung Lebensmittel- und Pferdefutterabgaben (annona) eingezogen. Weitere Abgabearten waren (wie die annona wahlweise in Geld oder in natura) die Rekrutenabgabe, Militärkleiderabgabe oder Pferdeabgabe. Egal in welcher Form diese Steuern oder Abgaben eingezogen wurden, sie brachten hohe Belastungen der Bürger mit sich, waren aber für das Reich geradezu lebenswichtige Einnahmequellen, über die nicht verhandelt werden konnte.

Ebenfalls eher mittelalterlich mutet der verstärkte Rückgriff auf Frondienste an, die von kaiserlichen Beamten nun von den Reichsbewohnern eingefordert werden konnten:

„Wie die Naturalsteuer, so unterstand auch der Frondienst in letzter Instanz dem PPO [Praefectus Praetorio; höchster Zivilbeamter in der jeweiligen Präfektur; Anmerkung G.]. Zu bestimmten Gelegenheiten und nach bestimmtem Schlüssel wurde die Provinzialbevölkerung zu Hand- und Spanndiensten (munera sordida) herangezogen: zum Getreidedreschen und Brotbacken für die Armee, für die Einquartierung von Soldaten, Gesandten und Beamten, zum Unterhalt von Pferden und Eseln für die Staatspost, zum Brennen von Kalk und Holzkohle, zum Schlagen und Bringen von Bauholz und Steinen, zum Ausbessern von Mauern und Kirchen, von Straßen und Brücken. Zu den begehrtesten, nur zögernd bewilligten Privilegien gehört die Befreiung von solchen Lasten. Sie wurde Höflingen, Standespersonen, Veteranen, Spezialisten und Arbeitern in Staatsbetrieben und auf Staatsgütern gewährt.“ (Alexander Demandt, Die Spätantike, München 2008, S. 221/222)

Aber auch Vermögenssteuern wurden zur Deckung der staatlichen Ausgaben fällig. 312/313 n. Chr. führte Kaiser Konstantin I. mit der collatio glebalis eine Sondergrundsteuer für die Senatoren und Mitgliedern der Kaiserfamilie ein:

„[Er] führte eine (dauerhafte) Sondersteuer auf den Grundbesitz (gleba = Ackerland) der Angehörigen der senatorischen und kaiserlichen Familien ein. Entsprechend dem Vermögen gab es drei, seit einer Reform durch Theodosius I. im Jahre 393 vier Stufen – die wohlhabendsten hatten jährlich 72 Solidi, die etwas weniger reichen 36 Solidi, die noch weniger vermögenden 18 Solidi und schließlich die ärmeren 7 Solidi an die Staatskasse abführen.
Für die Einstufung musste jeder neu hinzukommende Senator eine öffentliche Erklärung (professio) über sein Habe abgeben. Verheimlichte ein Senator den Besitz von Grundeigentum, wurde dieser mit der Konfiskation seiner Güter bestraft.“ (Peter Roth, Die Steuergeschichte des Römischen Reiches, Hamburg 2016, S. 39)

Diese „Reichensteuer“ hing in sowohl am Stand als auch am Land, denn auch Nichtsenatoren mussten die Steuer zahlen, wenn sie entsprechendes Land erworben hatten. Nachdem durch die Auswirkungen der Völkerwanderung viele Senatoren ihren Grundbesitz und andere Erwerbsquellen verloren hatten und hier schlicht nichts mehr zu holen war, wurde diese Steuer (zumindest im Ostteil) 455 n. Chr. wieder abgeschafft.

Justinians Luftsteuer

Zur Deckung seiner alle 5 Jahre fälligen Goldspenden an das Heer hat Kaiser Konstantin I. im Jahre 314 n. Chr. den Handel- und Gewerbetreibenden in seinem Reich eine weitere Steuer auferlegt, die auri lustralis collatio:

„Kaufleute, Handwerker, Maler und Prostituierte mussten sich in ein Handelsregister (matricula negotiorum) eintragen lassen. Unter Berücksichtigung der einzelnen Vermögensverhältnisse hatte der genannte Personenkreis alle 5 Jahre (lustralis bezieht sich auf den fünfjährigen Zeitraum eines lustrum) einen steuerlichen Beitrag zu leisten. Befreiungen genossen Decurionen, Bauern, Veteranen, Reeder und Kleriker.“ (Peter Roth, Die Steuergeschichte des Römischen Reiches, Hamburg 2016, S. 39)

Im Ostteil des Reiches wurde diese Handels- und Gewerbesteuer erst im Jahre 498 n. Chr. offiziell abgeschafft. Dafür wurde dort unter Kaiser Justinian I. um 535 n. Chr. eine weitere Steuerart geschaffen: die Luftsteuer, aerikon genannt. Es handelte sich eventuell um eine Zusatzsteuer bei Aufstockung von Gebäuden oder auch – hier sind die Quellen nicht mehr deutlich – um eine Strafgebühr bei Nichteinhaltung von Gebäudeabständen.

Sicherlich ist die hier dargebotene Auflistung der Steuern und Abgaben des Römischen Kaiserreichs in seinen verschiedenen Zeitabschnitten nicht vollständig, sie sollte aber gut vermitteln, wie sehr über alle Zeiten und Epochen sich staatliche Gebilde in ihren Bemühungen gleichen, zur Aufrechterhaltung ihrer Existenz und ihrer Funktionsfähigkeit Gründe für Steuern und Abgaben zu definieren und diese dann von ihren Einwohnern einzuziehen.

Der Erhebung von Steuern entspricht aber auch eine gewisse Verpflichtung für den Abgabenforderer. In einem Artikel im Online-Portal der Welt beschreibt der Journalist Seewald[1], wie sich die Begüterten ebenso wie die bäuerliche Bevölkerung im Römerreich den immer höheren Steuerlasten entziehen wollten. Das Problem für das untergangene Weströmische Reich fasst er dann wie folgt zusammen:

„Am Ende schlossen die Reichen und ihre Klientel lieber ein Bündnis mit den germanischen Heerführern, als sich weiterhin vom Kaiser und seinen Beamten ausbeuten zu lassen, zumal die staatlichen Leistungen in Form von Sicherheit oder Wohlfahrt sehr zu wünschen übrig ließen.“

Denn gleichgültig wie ungerecht die Geldmittel im Inneren eines Staates verwendet werden, wie unsozial die Umverteilung und wie abstrus manche politische Ziele sind, die dann steuerfinanziert verfolgt werden, ein Grundsatz muss immer beachtet werden. Jede Regierung, jede Art von Herrschaft muss für das von seinen Bürgern eingeforderte Geld die Basisfunktionen eines Staates erfüllen: Sicherheit nach innen und nach außen, eine funktionierende Rechtssprechung und die Aufrechterhaltung einer ökonomischen und verkehrstechnischen Infrastruktur, die es den Bürgern erlaubt, ein auskömmliches Leben zu führen.

 

Anmerkung

[1] „Welt“, „So drückte man sich im alten Rom vor der Steuer

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Barbara
Barbara
5 Jahre her

Die letzten Sätze sollten der BR als tägliches Morgengebet vorgelegt werden..
Nichts von dem stimmt hier mehr, die Bürger werden dreist weiter ausgesaugt, und ein halbwegs vernünftiges Leben ist für viele nicht mehr möglich.
Und damit nicht genug, jetzt muss auch noch das Klima bezahlt werden, was eine weitere extreme Verteuerung bedeutet! Damit wird das Leben derer, die ohnehin schon kaum noch was haben, noch weiter nach unten gehen.
Menschenwürde?, schon lange auf der Flucht!

heinss
5 Jahre her

Lesenswerter Artikel, ein Schelm, wer ein déjà vu verspürt … Eins, was mich stört aber ganz allgemeiner Standard ist: vom Staat zu sprechen. Den gibt es (in diesem Zusammenhang) nicht. Das, was als „Staat“ bezeichnet wird ist die Masse der Staats-Alimentierten, also derjenigen, die die Funktionsform Staat als Golem zur Ausbeutung schicken. Und so braucht man nicht sonderlich aufgeweckt sein um herauszufinden, wohin dies führen muß. Über eine Schwelle ungebremst letztendlich in den Krieg, denn was stattfindet ist eine Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete (Hatte ich schon, u.a. Lit.: Mit Feuer und Schwert). Wie der Mittelstand, der sich… Read more »

Evi Dent
Evi Dent
Reply to  heinss
5 Jahre her

Und immer noch wird den Kindern in der Schule eingetrichtert, der Staat seien wir alle. Weiter geht die grosse Psychologie mit Singularisierungen, wie „der“ Steuerzahler und „der“ Gesetzgeber. Das Über“wir“ war zwar auf Stammtischniveau schon immer gebräuchlich. Frau Merkel hat es salonfähig und alternativlos gemacht. Herr Trump hat angefangen vom „tiefen Staat“ zu reden und , ganz wichtig, diesen nicht ins „wir“ zu übernehmen. Vermutlich ist der tiefe Staat hierzulande noch tiefer angesichts der vielen Behörden, Verbände, Kontrollorgane, Stiftungen usw. , die allesamt ihren Selbstzweck darin suchen an der produktiven Arbeit „des“ Steuerzahlers zu parasitieren. Genauso setzt „das“ Finanzamt den… Read more »

heinss
Reply to  heinss
5 Jahre her

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-pensionierter-richter-veruntreut-437-000-euro-16379178.html#void

https://deutsch.rt.com/inland/92209-grosse-strafe-fuer-grossschreibung/

dragaoNordestino
5 Jahre her

Netter historischer Abriss … zum Teil richtig grusslig zum lesen …. dieses jedoch so mir nicht dir nichts auf heutige Zeiten zu übertragen ist schon ziemlich heftig….

asisi1
asisi1
5 Jahre her

Es scheint ja aber nicht den Bürger zu stören, da er ja immer weiter diese Politiker wählt! Es reicht ja nicht, dass die Steuern sinnlos ins Ausland verschoben werden, sondern auch hier an die Millionen Zugereisten verteilt werden. Da den Rentnern hier anscheinend eine Rente von 50% noch Zuviel ist, wählt er ja so wie bisher weiter!

Skyjumper
Skyjumper
Reply to  asisi1
5 Jahre her

„Der Bürger“ wählt die Politiker nicht nur immer weiter. Das könnte man ja noch mit Denkfaulheit erklären.

Nein: Viele Bürger FORDERN es. Fordern das Steuern erhöht werden, fordern dass diese Steuern für dieses und jenes „verschwendet“ werden sollen.

Politiker sind Opportunisten. Die tun genau das wovon sie glauben dass es ihre Wiedrwahlchancen erhöht.

heinss
Reply to  Skyjumper
5 Jahre her

Nein: Viele Bürger FORDERN es.

Und besonders dann, wenn sie selber keine Ahnung von den Zusammenhängen haben und es als gerecht empfinden andere, die besser gestellt sind an den Pranger zu stellen. Es mag ja sein, daß bei dem Wort Steuerflucht tatsächlich der zweite Teil zutrifft – womit sich fragt, warum man vor dem ersten Teil flieht. Kurz: wer mit Betrug und Hehlerei (CD) Geld abpresst erhebt keine Steuern. Er bezeichnet das nur so damit es die Masse, auf die es ankommt, willig gutheißt.

Wayne Podolski
5 Jahre her

Da die Staatssimulation BRiD keinerlei Recht besitzt, Steuern zu erheben, fragt sie quasi einfach, ob man auf 9 mm rausgeben kann – hat was von einer Bananenrepublik. Dennoch greift Politikerschelte zu kurz, wenn man weiß, das man in einem besetzten Land lebt und Tributzahlungen an die Besatzer leisten muss.Vielleicht haben die mittlerweile eine Höhe erreicht, die eine weitere Schröpfung der Bevölkerung unvermeidbar macht. Da man das den Leuten jedoch nicht einfach unter die Nase reiben kann, werden getarnte Einnahmen generiert über die CO² Steuer zum Beispiel oder erhöhte Baukosten für Großprojekte. In dem Fall unterliegen Politiker Zwängen, denen sie sich… Read more »

heinss
Reply to  Wayne Podolski
5 Jahre her

ob man auf 9 mm rausgeben kann bulls eye. Dennoch greift Politikerschelte zu kurz, wenn man weiß, das man in einem besetzten Land lebt und Tributzahlungen an die Besatzer leisten muss. Soweit so gut – das aber kann man auch auf „legalem“ oder gesellschaftlich redlichem Weg erreichen, und wenn Sie sich die politische Großwetterlage ansehen – also die politischen Besetzungen allerorten und deren Bestrebungen, (ex?)Kommunisten in Brüssel, Haß-Zensur hierzulande oder die (gesetzlichen!) Bestrebungen die ID in Ö zu verbieten, die Zustände in Schweden usw. gibt es keinerlei Anhaltspunkte daß dies mit *Tributzahlungen* zusammenhängen könnte – das alles sind hausinterne Verhältnisse.… Read more »

Kafka
Kafka
5 Jahre her

Eigentlich müsste der Staat nichts weiter als eine Organisationsform sein, damit das Leben der Menschen in geregelten Bahnen laufen kann (was hier nicht als Bevormundung zu verstehen ist, sondern als Regeln für das Zusammenleben). Die vom Volk so alimentierten sollten dem Volk dienen und es ihm so leicht wie möglich machen. Ha ha … Wohin der Staat allerdings inzwischen als „Tiefer Staat“ gekommen ist, führt dazu, dass man ihn eigentlich abschaffen, zumindest durch eine kleine Revolution von Grund auf erneuern müsste, damit wieder der „Wohlstand für alle“ (und das meint nicht nur den finanziellen Wohlstand!) zur obersten Maxime des Handelns… Read more »