Im Zweifel für die Scharia-Polizei

Das Wuppertaler Oberlandesgericht spricht Mitglieder der „Scharia-Polizei“ frei. Vermutlich sehen die Richter nicht sie, sondern die Bürger als Problem.

Sieben Islamisten sind 2014 in Wuppertal als „Scharia-Polizei“ aufgetreten. Jetzt wurden sie vom dortigen Landgericht freigesprochen. Initiator des „Scharia-Polizei“Wortführer der Gruppe soll Sven Lau gewesen sein[1]. Lau ist eine der dubiosesten Figuren der Szene. Im April ist er vom Generalbundesanwalt wegen Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ angeklagt worden.

Als die Richter am Oberlandesrichter Anfang Mai die Klage zur Verhandlung angenommen hatten, hielten sie eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot im Versammlungsgesetz für wahrscheinlich. Seither hat sich ihre Einschätzung aber grundlegend geändert. Schließlich hätten, so die Richter heute, sogar Polizisten im Auftreten der „Scharia-Polizisten“ kein strafbares Verhalten erkennen können. Also befand der Vorsitzende Richter:

„Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht.“

Einschüchternde Wirkung

Seltsam, warum hat das Gericht seine rechtiche Würdigung vom Mai so grundlegend revidiert? Damals hieß es, die Angeklagten hätten durch die Westen ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia zum Ausdruck gebracht und durch den Zusatz „Police“ auch ihren Willen zur Durchsetzung bekundet, so die Richter damals. Wegen der Ähnlichkeit des Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten „Religionspolizei“ könnten die Angeklagten einschüchternd militant gewirkt haben.

Übrigens muss man kein Jurist sein, selbst ein Laie könnte auf die Idee kommen, hierzu das Strafgesetzbuch zu Rate zu ziehen … und vielleicht auch an anderer Stelle fündig zu werden, siehe Artikel 240.[2] Dort heißt es:

„§ 240 – Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht“

Herausforderung für Maas?

Im Lichte dieser Erkenntnisse müssen sich die Richter fragen lassen, ob sich fragwürdige Existenzen, die sich im öffentlichen Raum als Scharia-Polizei bezeichnen und von „Ungläubigen“ die Einhaltung mittelalterlicher Gesetze einfordern – selbst dann, wenn dies „nur“ frech grinsend geschähe –  nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen?

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft jedenfalls will das Urteil nicht hinnehmen und Rechtsmittel einlegen. Sollten letztlich dezidierte Antworten ausbleiben, wäre dies doch sicher eine Herausforderung für den Berliner Maas-Anzug, wenn nicht gar für dessen Dienstherrin, die diesen seltsamen Vorgang als Steilvorlage für ihre angekündigte Kandidatur nutzen könnte.

Aber lassen wir diese Illusionen, schließlich sind wir – die Bevölkerung – nach Auffassung des amtierenden „Bundespredigers“ Joachim Gauck das eigentliche Problem und nicht etwa die Gruppe der so genannten Eliten, zu welcher sich vielleicht auch die Richter des Landgerichts in Wuppertal zählen mögen.

 

Anmerkungen

[1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/scharia-polizei-in-wuppertal-salafist-sven-lau-und-seine-neue-taktik-a-990191.html

[2] https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

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Über Oeconomicus

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General der Rheinarmee
General der Rheinarmee
7 Jahre her

Tja, wie soll denn das Tragen einer Scharia Weste strafbar sein, wenn Abstechen, Totschlag und Vergewaltigung nicht geahndet werden. Bei solchen Richtern muss ich mir echt überlegen, zu Islam zu konvertieren und dann dem Verbrechen zu frönen,,statt weiterhin einer Arbeit nachzugehen.

BerndG
BerndG
7 Jahre her

Der Beitrag enthält inhaltliche Fehler. Nicht das Oberlandesgericht hat die Angeklagten freigesprochen, sondern das Landgericht. Jenes hatte zunächst eine Verfahrenseröffnung abgelehnt, nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem OLG aber das Verfahren doch eröffnen müssen.

Begründung des OLG war, dass eine Verurteilung wahrscheinlich sei. Das Landgericht sah das anders, die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde vor dem OLG angekündigt – und dieses wird dann noch einmal entscheiden müssen.

Klaus A. Meyer
Klaus A. Meyer
7 Jahre her

Auf den §240 kannn der Richter nicht zurückgreifen, da keine Menschen zu Schaden kamen, sondern nur Personen. Diese sind aber im Gesetz nicht benannt.

Pech für den Menschen, der glaubt eine Person zu sein und sich als solche zu erkennen gibt!

Joachim
Joachim
7 Jahre her

Warum wundere ich mich nicht mehr über dieses „Urteil“? Unsere Merkelionette verwendet bei der Erklärung ihrer erneuten Kandidatur mit der Aussage: „Diejenigen, die schon länger hier leben und die, die neu dazugekommen sind“ eine Formulierung aus dem Impulspapier der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Özuguz. In Niedersachsen haben die rot-grünen Regierungsfraktionen einen Antrag zum mehrsprachigen Unterricht in den Landtag eingebracht, da 25% der Landeseinwohner ausländischer Abstammung sind. Wo die Reise hingeht, ist klar. Deutschland hat fertig.

Peter G.
Peter G.
7 Jahre her

Tut mir leid für die Jüngeren unter uns. Sie werden in einem ehemals als Deutschland bekannten islamischen Staat leben. Möglicherweise werden die muslimischen Herrscher ihnen gestatten, als Sklaven zu leben und für sie zu arbeiten.

Deutscher im Exil
Deutscher im Exil
7 Jahre her

Extremst-Rassismus gegen Inländer!

Ein weiteres Kapitel. Ich habe das schon vor >20 Jahren so gesehen und deshalb die BRiD verlassen.

Damals verstand mich niemand, heute nicken alle zustimmend und freuen sich, daß mal jemand die Zivilsourage hat, das Übel beim Namen zu nennen.

Conrath
Conrath
7 Jahre her

@Oeconomicus Die Renitenz des LG-Wuppertal gegenüber dem kassierenden OLG-Düsseldorf verweist auf die derzeitige, bedenkliche Lage in DE. Dennoch ist nicht alles verloren, wie einige Kommentatoren schreiben, immerhin steht eine Revision und Folgebehandlung an und die kritisierende Staatsanwaltschaft hat sicherlich auch das Urteil ihrer Wiener KollegInnen zur Vergewaltigung eines Zwölfjährigen durch einen Vierzigjährigen (Migranten), in einem öffentlichen Schwimmbad, noch im Hinterkopf, hoffe ich jedenfalls. Wehret den Anfängen, aber nicht maßlos. Systematische Überprüfungen bringen sicherlich mehr, als das Abstraktum einer Vorstrafe für gänzlich anders Sozialisierte. Allerdings sollten mMn beschleunigte Rückführungen im Widerholungsfall möglich gemacht werden, denn Nötigung bleibt Nötigung. Daraus ein Ende… Read more »

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7 Jahre her

[…] Urteil: Im Zweifel für die Scharia-Polizei […]

Trizonesier
Trizonesier
7 Jahre her

Über dem Eingang zum Deutschen Bundestag steht „Dem Deutschen Volke“, offensichtlich voll Naaaaziiiieee, zumindest aber nicht mehr zeitgemäß. Wie wäre die Umwidmung: „Denjenigen, die schon länger hier leben“?