Welche Kosten Krankenkassen für Hörgeräte übernehmen

Rentner / Hoergeräte / Krankenkasse /Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library; Gaspartacus: https://pixabay.com/de/photos/senior-ruhestand-meer-alt-menschen-5125979/ Rentner / Hoergeräte / Krankenkasse /Quelle: Pixabay, lizenzfreie Bilder, open library; Gaspartacus: https://pixabay.com/de/photos/senior-ruhestand-meer-alt-menschen-5125979/

Mit einem guten Hörvermögen steht und fällt das Allgemeinbefinden. Wer nicht mehr alles hört, zieht sich gesellschaftlich zurück. Was die Krankenkassen zahlen.

Ist das Hörvermögen eingeschränkt, leidet in der Regel der persönliche Lebensstandard stark. Ursache sind meist das fortgeschrittene Alter oder gesundheitliche Probleme. Doch heutzutage muss niemand mehr mit einem solchen Problem leben: Hörhilfen verschaffen Abhilfe und sorgen somit ebenfalls für ein deutlich besseres Allgemeinbefinden. Allerdings ist die Anschaffung eines solchen Geräts immer mit einigen Kosten verbunden, sodass sich gemeinhin schnell die Frage stellt, ob die Krankenkassen sich hieran beteiligen.

Voraussetzen zur Kostenübernahmen von Krankenkassen

Ist eine Hörhilfe aus gesundheitlichen Gründen notwendig, sind die Krankenkassen sogar dazu verpflichtet, einen dementsprechenden Zuschuss zu bezahlen. Allerdings müssen hierfür verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass bei einem HNO-Arzt ein Sprachhörtest durchgeführt wird, bei dem die sogenannte Verstehungsquote unter 80 Prozent liegt. Des Weiteren muss sich der Hörverlust innerhalb der Hauptfrequenzen, also zwischen 500 und 4000 Hertz befinden. Handelt es sich um eine einseitige Schwerhörigkeit, dann ist ein Hörverlust von zumindest 30 Dezibel vonnöten. Außerdem ist es unabdingbar, dass der HNO-Arzt ein Rezept ausstellt, dass die Notwendigkeit des Tragens einer Hörhilfe bestätigt. Es ist dagegen jedoch nicht notwendig, dass auf dem Rezept ein bestimmtes Gerät empfohlen wird.

Bezuschussung in Form eines Festbetrags

Hierzulande sind die gesetzlichen Krankenkassen sogar dazu verpflichtet, dass sie ihm Rahmen der Grundversorgung die anfallenden Kosten, die für eine Hörhilfe anfallen, übernehmen. Sehr gefragt sind im Allgemeinen beispielsweise Phonak Hörgeräte.

Im Jahr 2005 wurde bereits ein dementsprechender Festbetrag festgelegt, der durch eine Gesetzesänderung zum November des Jahres 2013 noch einmal angehoben wurde. Somit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, laut den neuen Richtlinien, derzeit einen festen Betrag in Höhe von bis zu 784,94 Euro. Die Zuzahlung von zehn Euro pro Gerät, beziehungsweise höchstens 20 Euro für zwei Geräte, sind selbst zu begleichen. Außerdem steht jedem Patienten alle sechs Jahre die Möglichkeit zu, ein neues Hörgerät bei der Krankenkasse zu beantragen.

Ist aus medizinischen Gründen ein teures Hörgerät notwendig, sind die Krankenkassen auch hier dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, damit eine ausreichende Versorgung sichergestellt ist. Es ist jedoch ratsam, dem betreffenden Antrag auf Kostenerstattung das jeweilige Arzt-Attest beizufügen. Für die medizinische Notwendigkeit sollte hier eine schriftliche Begründung vorhanden sein. Zuzahlungen sind dann notwendig, wenn man sich für ein teureres Hörgerät entscheidet, ohne das hierfür ein medizinischer Grund vorhanden ist.

Lebensstandard durch Hörgerät steigern

Wer nicht mehr richtig hört, ist im Alltag oftmals stark benachteiligt. So wird beispielsweise nicht mehr alles verstanden und es nicht mehr möglich, passend zu reagieren. Irgendwann ist man gemeinhin ebenfalls des Nachfragens überdrüssig, sodass sich die Anzahl an Gesprächen zumeist stark einschränkt. Hier besteht durchaus die Gefahr einer mehr oder weniger starken Isolation: Unternehmungen sowie Besuche werden eingeschränkt und dadurch auch Freundschaften vernachlässigt.

Dazu kommt, dass eine verminderte Hörleistung ebenfalls ein erhöhtes Gefahrenpotenzial in sich birgt. So kann es zum Beispiel sein, dass ein heranfahrendes Auto nicht gehört und dadurch nicht rechtzeitig ausgewichen wird.

Fazit

Mit einem guten Hörvermögen steht und fällt somit ebenfalls das Allgemeinbefinden. Wer nicht mehr alles hört, zieht sich oftmals immer stärker zurück, worunter die verschiedensten, gesellschaftlichen Kontakte leiden. Dazu werden oftmals kaum beziehungsweise keine Unternehmungen mehr durchgeführt. Aber auch in den verschiedensten Gefahrensituationen wird ein gutes Hörvermögen benötigt. Denn wer nicht hört, was geschieht, der kann auch nicht ausweichen. Aufgrund dessen ist es absolut empfehlenswert, bei nachlassendem oder sogar bereits schlechtem Hörvermögen, ein Hörgerät zu beantragen. Sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, übernehmen die Krankenkassen einen gewissen Zuschuss. Hat der Arzt eine dementsprechende medizinische Notwendigkeit in seinem Rezept bestätigt, ist es sogar möglich, dass die Kassen den jeweils kompletten Betrag übernehmen.

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