Steuerleitfaden für Kryptowährungen wie Bitcoin

Bitcoin / Quelle: Pixabay, lizenezfreie Bilder, open library: https://pixabay.com/de/illustrations/bitcoin-block-kette-finanz-bergbau-3406638/ Bitcoin / Quelle: Pixabay, lizenezfreie Bilder, open library: https://pixabay.com/de/illustrations/bitcoin-block-kette-finanz-bergbau-3406638/

Kryptowährungen wie Bitcoin werden in Deutschland steuerlich weder als Fremdwährung, gesetzliches Zahlungsmittel noch als Eigentum behandelt. Was heißt das?

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) behandelt Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerlich als privates Geld. Krypto wird nach den deutschen Steuergesetzen weder als Fremdwährung, gesetzliches Zahlungsmittel noch als Eigentum behandelt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat außerdem entschieden, dass Kryptotransaktionen von Einzelpersonen nicht für alle EU-Mitgliedstaaten der Mehrwertsteuer unterliegen. Das deutsche Steuerjahr ist das gleiche wie das am 31. Dezember endende Kalenderjahr, und die Frist für die Zahlung von Steuern endet am 31. Juli.

Deutschland: eine Steueroase für Kryptowährungen?

Die steuerliche Behandlung von Krypto in Deutschland als privates Geld bedeutet, dass Verkäufe unter 600 Euro für Einzelpersonen steuerfrei sind. Kleine Transaktionen wie diese fallen unter das Steuerrecht 23 EStG. Wenn Sie beispielsweise Bitcoin kaufen auf Paybis im Wert von 100 € und einige Monate später gegen 200 € verkaufen, sind die Einnahmen von 100 € nicht steuerpflichtig.

Wenn Sie Ihre Krypto über ein Jahr als Einzelperson halten, haben Sie keine Steuerschuld auf Ihr Einkommen. Mit anderen Worten, für langfristige Bestände über ein Jahr ist jede Wertsteigerung Ihrer Kryptowährung steuerfrei. Wenn Sie beispielsweise Bitcoin im Wert von 100 € gekauft und mehr als ein Jahr später gegen 400 € verkauft hätten, wären Einnahmen von 300 € nicht steuerpflichtig.

Wie Kryptowährungen in Deutschland besteuert wird

Krypto, die nach weniger als einem Jahr verkauft wird, unterliegt der Einkommenssteuer. § 23 EStG regelt die steuerliche Behandlung spekulativer Transaktionen mit privatem Geld, da Krypto als ordentliches immaterielles Vermögen eingestuft wird.

Die steuerliche Behandlung des Kryptohandels fällt in Deutschland unter § 22 EStG. Wenn Sie mit Kryptowährung handeln, ist Ihr zum Zeitpunkt des Verkaufs gewonnener oder verlorener Nettobetrag der relevante Betrag, der als Einkommen besteuert wird. Es ist ein steuerpflichtiger Verkauf, unabhängig davon, ob Sie eine Kryptowährung gegen eine andere Krypto handeln oder ob Sie Krypto in Fiat-Währung (wie in EUR) handeln. Sie können auch Gebühren als Teil der Kostenbasis abziehen lassen.

Wenn Ihre Kryptotransaktionen jedoch als Finanzinstrumente (wie Swaps oder Futures) betrachtet werden, können Sie Ihre Gewinne oder Verluste möglicherweise nicht mit Ihren passiven Kryptoinvestitionen verrechnen.

Wie Krypto-Mining und -Einkäufe besteuert werden

In Deutschland wird der Abbau von Krypto durch Einzelpersonen als sonstiges Einkommen nach § 23 EStG besteuert. Steuerpflichtige Beträge sind der Nettogewinn der Krypto.

Wenn Sie beispielsweise Bitcoin abbauen, wird der Verkaufspreis Ihrer Krypto zum Zeitpunkt der Entsorgung abzüglich der mit dem Mining verbundenen Kosten besteuert. Das Mining von Bitcoin und anderen Kryptografien als Unternehmen unterliegt sehr unterschiedlichen Steuerregeln, die im Artikel unten behandelt werden.

Der Kauf von Waren und Dienstleistungen mit Krypto wird in Deutschland genauso behandelt wie der Handel mit Krypto. Wenn Sie beispielsweise Bitcoin im Wert von 8.000 € erwerben und ein Motorrad mit diesem Bitcoin kaufen, wenn es jetzt alle 10.000 € wert ist, werden Sie auf den Nettogewinn von 2.000 € für dieses Bitcoin besteuert, als wäre es ein Einkommen.

Sie könnten diese Steuer jedoch vermeiden, wenn Sie das Bitcoin ein Jahr lang vor dem Kauf des Motorrads halten würden.

Buchhaltungsmethoden, Verluste und individuelle Einkommensteuerklassen

Die erforderliche Rechnungslegungsmethode wurde von den deutschen Steuerbehörden noch nicht klar definiert, die Anwendung der FIFO-Rechnungslegungsmethode (First-in-First-out) war jedoch gängige Praxis.

Das deutsche Steuergesetz erlaubt es Ihnen eindeutig, Gewinne mit Verlusten der vergangenen Jahre zu verrechnen und/oder Verluste vorzutragen, um Gewinne in zukünftigen Steuerjahren auszugleichen. Die deutsche Einkommenssteuerklasse beträgt bis zu 45% für Krypto, die von Einzelpersonen gehandelt wird.

Deutsche Einkommensteuerklassen

  • Unter 9.408 € – 0%
  • 9.409 € – 57.051 € – 14%
  • 57.052 € – 270.500 € – 42%
  • Über 270.501 € – 45%

Ihre Kryptoeinnahmen werden neben Ihren Löhnen und anderen Einnahmequellen auf denselben Einkommensformen ausgewiesen.

Wie Krypto für Unternehmen besteuert wird

Deutsche Unternehmen werden je nach Art der juristischen Person besteuert, so dass ihre Kryptobestände ähnlich wie andere Vermögenswerte besteuert werden. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Unternehmen um eine Austauschplattform, ein Krypto-Mining-Unternehmen oder einfach um ein Einzelhandelsunternehmen handelt, das Zahlungen für Waren und Dienstleistungen im Austausch gegen Bitcoin akzeptiert.

Wenn das Unternehmen eine Personengesellschaft ist, unterliegt es der Einkommensteuer und seine Kryptobestände werden genauso besteuert wie für Einzelpersonen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und andere Körperschaften unterliegen auf ihre Kryptobestände einer Körperschaftsteuer. Daher ist es angebracht, die steuerlichen Auswirkungen der Wahl einer juristischen Person für Unternehmen zu berücksichtigen, die umfangreiche Kryptobestände planen.

Unterschiede zwischen Kryptosteuern für Privatpersonen und Unternehmen

Es gibt einige andere wesentliche Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung von Krypto für Einzelpersonen und Unternehmen. Am wichtigsten ist, dass es keine Steuerbefreiung für Krypto-Bestände eines Unternehmens über ein Jahr gibt, wie dies für Einzelpersonen der Fall ist.

Es ist auch eine Grauzone in Bezug auf die Mehrwertsteuerbehandlung von Kryptozahlungen an Unternehmen, obwohl viele deutsche Steueranwälte raten, dass beim Krypto-Austausch für Waren und Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer erhoben werden sollte.

So können Sie Ihre Bitcoin-Einnahmen in Ihre Steuererklärung aufnehmen

Ihre Kapitalgewinne aus dem Bitcoin-Handel geben Sie in Anhang SO (sonstige Erträge) ein. Auch wenn Ihr Gewinn unter der Befreiungsgrenze von 600 Euro liegt. Denn das Finanzamt muss zunächst die Steuerbefreiung offiziell festlegen.

Damit Sie Einnahmen aus Bitcoin-Verkäufen in Ihre Steuererklärung eingeben können, ist es möglich, die FIFO-Methode zu verwenden. Dies bedeutet, dass Sie die ersten Bitcoins verkaufen, die Sie am frühsten gekauft haben.

Zusammenfassung

Europas größte Volkswirtschaft betrachtet BTC als privates Geld, entgegen der weit verbreiteten Ansicht in den meisten Industrieländern, die Krypto als Währung, Ware oder Eigenkapital betrachten. In Deutschland sind Privatverkäufe, die 600 Euro nicht überschreiten, steuerfrei. Unternehmen sind jedoch weiterhin verpflichtet, Steuern auf Gewinne aus Bitcoin zu zahlen.

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