Das Kartell des Schweigens

Die Ereignisse von Köln zeigen: Der Mainstream bezeichnet die wahrheitsgemäße Verbreitung von Tatsachen als  Konstrukt einer „rechten Gegenöffentlichkeit”.

Die Berliner taz hat sich nun endgültig als Büttel bunter Willkommens-Verharmloser geoutet und damit mindestens einen Grundsatz ihres Redaktionsstatuts auf den Kopf gestellt. Dort heißt es:

„Die taz engagiert sich für eine kritische Öffentlichkeit“[1].

Ob diese Aussage der um Spendengelder bemühten Zeitung[2] noch haltbar ist, mag der Leser selbst beurteilen.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu den Kölner Übergriffen echauffiert sich der Inlandsredakteur Daniel Bax mit dem Hinweis auf den Pressekodex darüber[3], dass die Herkunft der Straftäter offensiv benannt wird und richtet in diesem Zusammenhang an die betreuten Denker einer oft der kollektiven Selbsttäuschung unterliegenen Leserschaft die Frage: „Was soll das?“

„Lokales Ereignis“

Den Zusammenhang mit der um Tage verspäteten Aufmerksamkeit des Mainstreams will er offenbar nicht gelten lassen, spricht von einem „lokalen Ereignis“, womit der Versuch unternommen wird, diese unglaublichen Vorgänge zu bagatellisieren. Er argumentiert:

„Die Kölner Lokalpresse hat früh und ausführlich über die Ereignisse berichtet.“

Diese Behauptung ist zumindest nach meinem Empfinden unzutreffend und widerlegt[4]. Herr Bax empört sich darüber, dass „der Vorfall“ von interessierter Seite nun zum Menetekel für die Zukunft der Republik erklärt werde, und dies sei völlig maßlos!

Überraschenderweise führt er weiter aus, dass die Zeiten in denen es zum journalistischen Standard gehörte, Nationalität oder Herkunft mutmaßlicher Straftäter nicht zu nennen, vorbei seien … eine Sichtweise, die man im Lichte solcher Veröffentlichungen in Polizeiberichten und „Wahrheitsmedien“ nicht unbedingt nachvollziehen kann.

Unter Hinweis auf den Kodex des Deutschen Presserats,

„…die Nennung der Religion oder Herkunft der Täter sei nur dann erwähnenswert, wenn es einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat gebe. Zu beachten ist, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“,

vertritt Bax die Ansicht, dass diese Standards längst erodiert seien und führt dazu aus, dass in Zeiten von sozialen Medien und Internet es eine Illusion sei, bestimmte Informationen auszublenden.

„Druck der rechten Gegenöffentlichkeit“

Vielleicht im Sinne übergeordneter Interessen oder eigener Verblendung haut der Redakteur zugleich in die Diffamierungskerbe und meint, dass…

„…unter dem Druck der rechten Gegenöffentlichkeit aus dem Netz, die schnell mit dem Vorwurf bei der Hand ist, ,die Medien’ würden aus falsch verstandener Toleranz und ,politischer Korrektheit’ die Verbrechen von Migranten verschweigen oder schönfärben, seien auch seriöse Medien dazu übergegangen, die Herkunft von Straftätern offensiv zu benennen – jedenfalls, so lange es sich um migrantische Straftäter handelt.“

Wer täglich ungezählte solcher Presseberichte zur Kenntnis nimmt, könnte jedoch zur Ansicht gelangen, dass auch diese Aussage weitestgehend jeglicher Grundlage entbehrt. Damit nicht genug. Der ehrenwerte Herr Redakteur legt in der Folge noch eine Stigmatisierungs-Schippe drauf und lässt wissen:

„Für die rechten Ankläger und Populisten ist die Sache dagegen klar: Für sie sind solche Verbrechen selbstverständlich und einzig und allein auf die mutmaßliche ,Kultur‘ der Täter zurück zu führen, und auf sonst nichts.

Jeder Einzelfall mutmaßlicher ,Ausländerkriminaliät’ und ,muslimischer Gewalt’ wird von ihnen mit großer Angstlust zum Beweis dafür aufgebauscht, dass das Abendland im Untergang begriffen ist. Augenzeugenberichte und bloße Behauptungen, Gerüchte und Halbwahrheiten verbreiten sich über die sozialen Medien wie ein Lauffeuer.“

Fazit

Offensichtlich scheinen dem Herrn Journalisten bei seiner unerschöpflichen Wahrheitsfindung die ungezählten Falschmeldungen, gefakten Video-Sequenzen oder die Verbreitung unreflektierter Meinungsmache des Mainstreams völlig entgangen zu sein!

Fassen wir also zusammen: Herr Bax bezeichnet die wahrheitsgemäße Verbreitung von Tatsachen als aufbauschendes Konstrukt einer „rechten Gegenöffentlichkeit”. Nach dieser Lesart wird also jedem, der die Wahrheit sagt und diese dokumentiert, unterstellt „rechtem Gedankengut” zu huldigen.

Drängt sich in diesem Zusammenhang nicht die Frage auf, ob solche Sichtweisen bei gleichzeitigem Anspruch seriösen Journalismus zu betreiben, als Offenbarungseid des Schweigekartells zu bewerten sind ?

Anmerkungen

[1] http://www.taz.de/%21114802/

[2] http://www.taz.de/taz.zahl ich/%21p4697/

[3] http://www.taz.de/%215263129/

[4] https://oconomicus.wordpress.com/2016/01/03/silvester-albtraum-vor-dem-koelner-hauptbahnhof/

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