Der Staat dringt ins Eigentum ein

Alle Hemmungen fallen: Zur Unterbringung von Flüchtlingen gibt es in Berlin konkrete Pläne, das „Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung“ auszuhebeln.

Jetzt macht die Politik auch vor den grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechten nicht mehr Halt. Hinter vorgehaltener Hand wurde im Berliner Senat schon häufiger darüber sinniert, zur Unterbringung von Flüchtlingen und vielleicht auch Obdachlosen leerstehende Wohnungen zu beschlagnahmen. Inzwischen gibt es solche Pläne schwarz auf weiß. GEOLITICO liegt ein Dringlichkeitsantrag der Berliner Grünen zum Gesetz zur allgemeinen Sicherheit und Ordnung vor. Darin heiß es ganz und gar unmissverständlich:

„Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ 

Nach dem Willen der Grünen soll in den Paragraphen 38 ein Absatz a mit folgenden Punkten eingefügt werden:

„Die zuständige Behörde kann zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden zur Abwehr von bevorstehenden Gefahren für Leib und Leben Grundstücke und Gebäude sowie Teile davon sicherstellen. Die Sicherstellung ist nur zulässig, wenn

  1. das Grundstück, Gebäude oder ein Teil davon ungenutzt ist; der Nichtnutzung steht eine Nutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung nach Satz 1 zu vereiteln und

  2. die in den vorhandenen Erstaufnahme- oder Folgeeinrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze zur angemessenen Unterbringung der Flüchtlinge oder Asylbewerber nicht ausreichen.“

Nicht nur nach Einschätzungen des Generalsekretärs der Berliner FDP, Sebastian Czaja, sind solche Begehrlichkeiten wie ein dreister Verfassungsbruch zu bewerten. Gleichwohl werden sie auch in der Senatskanzlei, also dem Büro des Regierenden Bürgermeisters, offen diskutiert[1].

Nur zur Erinnerung, im Grundgesetz heißt es:

(1) „Die Wohnung ist unverletzlich.“
(2) „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter,
bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe
angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

Mit dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) glaubt man in der Staatskanzlei auch den geeigneten Hebel gefunden zu haben.
Dessen Artikel 38 regelt, wann die Polizei ohne richterlichen Beschluss eine Sache sicherstellen kann, eine Vorgehensweise die eigentlich erlaubt ist, um Gefahren abzuwehren und Verbrechen zu verhindern.

Im ihrem Dringlichkeitsantrag schreiben die Grünen:

„Die Beauftragten der zuständigen Behörde sind berechtigt, Grundstücke und Gebäude sowie teile davon zur Prüfung der Frage, ob die Voraussetzung für eine Sicherstellung nach diesem Absatz vorliegen, zu betreten.“

Im SPD-geführten Senat wird angeblich über folgenden Wortlaut diskutiert[2]:

„Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung von Obdachlosigkeit erforderlich ist.

Im Lichte solch unsäglicher Entwicklungen mag man sich gar nicht vorstellen, was den Politikern als nächstes einfällt. Es ist an der Zeit, die Freiheit zu retten!

Anmerkungen

[1] http://fdp-berlin.de/berliner-senat-bereitet-offen-verfassungsbruch-vor-generalsekretaer-der-fdp-attackiert-absichten-des

[2] http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/senat-diskutiert-beschlagnahmungen-leere-wohnungen-fuer-fluechtlinge-,7169128,32392792.html#plx1267140986

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