Mangelhafter Banken-Stresstest

Die EZB hat den Banken-Stresstest abgeschlossen, und Deutsche-Bank-Chef Fitschen gibt sich allwissend. Doch fest steht bisher nur eines: Der Test ist unzulänglich!

Wie die EZB bekanntgab, ist die Prüfung der systemrelevanten Banken der Euro-Zone abgeschlossen und die Resultate sollen am Sonntag, 26. Oktober zeitgleich in London und Frankfurt gegen 12 Uhr veröffentlicht werden. Offenbar sollen die betroffenen Banken erst kurz vorher (denkbarerweise am Freitag nach Börsenschluss) informiert werden.

In seiner Eigenschaft als Präsident des Bankenverbandes übte sich der Deutsche-Bank-Vorstand Jürgen Fitschen schon mal in Optimismus und sagte, er erwarte „keine bösen Überraschungen“. Am Rande der IWF-Jahrestagung in Washington tat er kund, der Stresstest sei zwar eine harte Prüfung für alle beteiligten Institute. Nach seiner Einschätzung seien jedoch die deutschen Banken gut kapitalisiert und solide! Für den Fall, dass einzelne Prüflinge das „Klassenziel“ womöglich nicht sofort erreichten und deshalb nachsitzen müssten oder gar ein Institut durchfalle, bedeute dies auch nicht das Ende.

Spekulationen über die HSH Nordbank

An den Märkten gibt es einige Spekulationen darüber, dass die Hamburger HSH Nordbank diesen Stresstest möglicherweise nicht bestehen könnte. „Wir müssen uns schon jetzt auf alle Eventualitäten vorbereiten“, meinte Wolfgang Kubicki von der FDP. Sollte die Bank durchfallen, würde das die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein wohl viel Geld kosten.

Bereits im Januar diesen Jahres habe ich mich hinsichtlich der Bankenaufsicht durch die EZB und den Erwartungen an den anstehenden Banken-Stresstest eindeutig positioniert und halte an meinen damaligen Überzeugungen fest. Ich will sie deshalb hier noch einmal darlegen:

Der Prüfungsansatz ist sinnvoll und richtig, schlimmstenfalls jedoch unzureichend, da nicht erkennbar ist, ob überhaupt und falls ja, in welchem Umfang außerbilanzielle Risiken (Special Purpose Vehicles, Stillhalter-Geschäfte, Derivate-Engagements) ebenfalls einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Daneben sind derzeit keine Hinweise ersichtlich, ob und in welcher Weise Assets in den Bankbilanzen, die gemäß IAS-Standards nach dem Fair-Value-Prinzip bewertet sind, einer kritischen Untersuchung ebenfalls unterzogen werden sollen.

Fragwürdige Geschäftspraktiken

Außerdem erscheint es zwingend geboten, alle relevanten Daten und Fakten einer intensiven Prüfung zu unterziehen, die sich auf Kredit-Engagements mit staatlichen und halbstaatlichen Schuldnern beziehen. Besonders spannend hierbei wäre es, die aktuelle und künftige Risiko-Qualität z.B. von Kassenkrediten und ausgereichten Darlehen an US-Kommunalschuldverschreibungen zu überprüfen.

Wenn man schon wie die EZB die verwendeten Begrifflichkeiten wie Transparenz und Rückgewinnung von Vertrauen in den Ring wirft, sollten drei weitere Aspekte unbedingt in die Bedingungen der Stress-Tests mit einfließen:

  1. Verschärfung der Definition „notleidende oder faule Kredite“.  Bislang geht es hier um Engagements, die seit mindestens 90 Tagen nicht mehr bedient werden. Eine drastische Verkürzung dieser Frist erscheint mir dringend geboten.
  2. Eine kritische Würdigung juristischer Risiken insbesondere hinsichtlich etwaiger Sanktionen der US-Behörden im Zusammenhang mit intransparenten oder fragwürdigen Geschäftspraktiken, für die es ggfls. Rückstellungsbedarf geben mag.
  3. Last but not least sollte darüber nachgedacht werden, wie man als Folge des Libor-Skandals etwaige Zinsrückforderungen seitens geschädigter Kunden bewerten möchte.

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