ESM-Klägerin will Wiedergutmachung

Sarah Luzia Hassel-Reusing hatte in Karlsruhe gegen die Euro-Rettungspolitik geklagt. Erfolglos. Wegen der Folgen der Urteile fordert sie Schadenersatz vom Gericht.

In den vergangenen Jahren geriet die Politik ob der Fülle der Verfassungsbeschwerden gegen ihre Entscheidungen und Vorgaben wiederholt in Rechtfertigungszwang. Zuletzt war dies bei den vom Bundestag erlassenen Sperrklauseln für die Europawahl der Fall. Karlsruhe kippte sowohl die vom Parlament erlassene Fünf-Prozent-Hürde als auch die Drei-Prozent-Hürde. Allerdings war auch das Gericht selbst bei seinen Entscheidungen zur Euro-Rettungspolitik immer wieder Gegenstand öffentlicher Kritik. Aber kaum jemand wagte es bislang, das höchste deutsche Gericht der Verfahrens-Verzögerung zu bezichtigen und einen finanziellen Ausgleich für den durch die Verzögerung entstandenen Nachteil zu fordern.

Dies macht nun die Wuppertaler Menschenrechtsaktivistin Sarah Luzia Hassel-Reusing. Sie hatte in der Zeit vom 29. Mai 2010 bis zum 30.06.2012 insgesamt acht Verfassungsbeschwerden gegen sämtliche Maßnahmen der Euro-Rettungspolitik eingelegt. „Ich wollte die Mechanismen am Maßstab des Grundgesetzes und der universellen Menschenrechte wirksam eingrenzen“, sagt Hassel-Reusing der „Welt“. „Doch meine Beschwerden sind als einzige von den insgesamt sechs Klägergruppen verschleppt worden.“ Dabei habe ihr der Berichterstatter im Euro-Verfahren, Richter Peter Huber, am 25. Juli 2012 schriftlich versichert, dass ihr Rechtsschutz „nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwert“ werde. „Aufgrund dessen ging ich davon aus, dass meine Verfassungsbeschwerden behandelt werden. Tatsächlich sind sie nicht behandelt worden“, sagt Hassel-Reusing.

Einbußen bei der Rente

Weil sie zu Beginn dieses Jahres noch immer keine Hinweise auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung ihrer Verfassungsbeschwerden aus Karlsruhe hatte, reichte sie schließlich am 13. März die sogenannte Verzögerungsrüge beim 2. Senat ein. Sie ist damit eine der ersten, die das im Dezember 2011 eingeführte Instrument der Verzögerungsrüge anwendet. GEOLITICO liegt die Eingangsbestätigung des Verfassungsgerichts vom 14. März 2014 vor.

Vier Tage später, am 18. März, erhielten die übrigen fünf Klägergruppen ihr Urteil in der Hauptsache. Und zwei Tage danach beschloss die zuständige Kammer mit den Richtern Peter Huber, Andreas Voßkuhle und Michael Gerhardt die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden von Hassel-Reusing. Das entsprechende Schreiben ging laut Poststempel am 28. März raus.

Daraufhin reichte sie am 15. April 2014 Verzögerungsbeschwerde bei der mit je zwei Richtern beider Senate besetzten Verzögerungsbeschwerdekammer mit saftigen Entschädigungsansprüchen ein. Sie schrieb dem Gericht: „Es wird hiermit die Gewährung einer Entschädigung in Höhe von 69.093,68 Euro für sonstige Nachteile beantragt.“ Außerdem verlange sie 2.362,73 Euro geschätzte Vermögensentschädigung „für den Pro-Kopf-Anteil am ESM und eine Vermögensentschädigung in Form der Übernahme aus Steuermitteln sämtlicher die Verzögerungsbeschwerdeführerin treffender und durch die Verzögerung mit verursachter Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beitragserhöhungen, Zuzahlungen und Selbstzahlungen bei der Krankenversicherung“.

Sie habe die Rüge erst jetzt formulieren können, da sie „erst im Jahr 2014“ auf diese rechtliche Möglichkeit aufmerksam geworden sei. Im Übrigen gehe es ihr „primär um Wiedergutmachung und nur sekundär um Entschädigung“.

„Maßlose Strenge wie beim IWF“

Hassel-Reusing begründet ihre Entschädigungsforderung mit dem Nachteil, den sie durch die deutschen Kapitalzusagen an den ESM hinnehmen müsse. Sie schreibt von „hinreichend klar zu prognostizieren Nachteilen“ durch den auf sie entfallenden „Teil der deutschen Kapitalzusagen für den ESM sowie durch die kommenden Sparmaßnahmen“, die zu Lasten ihrer Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung und der Krankenversicherung gingen. Oder anders ausgedrückt: Sie befürchtet, dass ihre Rente und die Leistungen der Krankenversicherung aufgrund der Rettungspolitik geringer ausfallen werden.

All das will Hassel-Reusing nicht klaglos hinnehmen, schließlich habe sie unter anderem solche Folgen mit ihren Verfassungsbeschwerden verhindern wollen, die sich gegen Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt, gegen die sogenannte kleine Vertragsänderung in Art. 136 Abs. 3 der Verträge über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und das dazugehörende Finanzierungsgesetz, gegen die Änderung des Bundesschuldenwesensgesetzes und gegen das Stabilisierungsmechanismusgesetz gerichtet hatten.

Damals verhandelte der Zweite Senat des Verfassungsgerichts alle anderen fünf Klägergruppen, darunter die Verfassungsbeschwerden der Partei Die Linke, des CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler und des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“, dessen Klage sich die meisten Bürger angeschlossen hatten.

Von Beginn an war Hassel-Reusing der Auffassung, dass ihre Klage gesondert behandelt werden müsse, weil sie sich als einzige schwerpunktmäßig auf die Lösung der Finanzkrise am Maßstab der Grundrechte und der universellen Menschenrechte statt am Maßstab einer „maßlosen Strenge wie beim IWF“ fokussiere. Die Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ richtete sich ihrer Ansicht nach primär gegen das demokratische Verfahren. „Mehr Demokratie“ habe, so Frau Hassel-Reusing, wie von Richter Huber in einem SZ-Interview vom September 2011 angestoßen, eine Volksabstimmung über die Frage der Öffnung der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes erreichen wollen.

Nachteile nochmals verschärft

Im Gegensatz zu „Mehr Demokratie e.V.“, so Hassel-Reusing, habe sie in ihren Schreiben Volksabstimmungen in Deutschland gerade nicht zur Aufgabe eines erheblichen Teils der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes, sondern „zu jeder Änderung des EU-Primärrechts und zu allen intergouvernementalen Verträgen in Zusammenhand mit der EU“ angemahnt. Weil es diese Volksabstimmungen nicht gegeben habe, hätten sich ihre Nachteile nochmals verschärft.

Zusätzlich zu den Verfassungsbeschwerden hatte Hassel-Reusing Befangenheitsanträge gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Huber, und Gerichtspräsident Voßkuhle eingereicht. Sie kritisierte die „Nähe des Berichterstatters“ Huber zum Verein „Mehr Demokratie e.V.“, weil dieser zeitweise Mitglied des Vereinskuratoriums gewesen sei.

Außerdem reichte die Wuppertalerin Anträge auf einstweilige Anordnung „hinsichtlich der deutschen Ratifikation und des Inkrafttretens beim ESM-Vertrag“, zum Fiskalpakt und zur Änderung der Verträge über die Arbeitsweise der EU ein. „Deutlich verschärft“ hätten sich ihre Nachteile durch die Dinge, „vor denen die Anträge auf einstweilige Anordnung schützen sollten“, schreibt sie.

Akte geschlossen

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Verzögerungsbeschwerde. In der Regel würden die anhängigen Verfahren innerhalb eines Jahres erledigt, sagte ein Sprecher: „Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Verfassungsbeschwerden betrug in den Jahren 2006 bis 2013 in 66,5 Prozent der Fälle nicht mehr als ein Jahr.“

Beispielhaft für eine längere Verfahrensdauer seien etwa zwölf seit 2009 anhängige Verfassungsbeschwerden gegen die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Dies seien Verfahren von „besonderer Komplexität“. Bei den genannten Besoldungs-Verfahren handele es sich außerdem um Verfahren der konkreten Normenkontrolle. „Die zugrunde liegenden Richtervorlagen werfen regelmäßig vielschichtige verfassungsrechtliche Fragen auf“, so der Gerichtssprecher. Die Akte der Verfassungsbeschwerde von Frau Hassel-Reusing sei im März diesen Jahres geschlossen worden, also noch bevor die Verzögerungsrüge eingegangen sei.

Geschrieben für Die Welt (1)

 

Auf GEOLITICO verfügbare Dokumente zum Fall:

1. Eingangsbestätigung der Verzögerungsrüge

2.Verzögerungsrüge

3. Verzögerungsbeschwerde

 

Anmerkung:

1. Die Welt, „Verfassungsgericht soll ESM-Klägerin entschädigen“: http://www.welt.de/politik/deutschland/article129054329/Verfassungsgericht-soll-ESM-Klaegerin-entschaedigen.html

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Über Günther Lachmann

Der Publizist Günther Lachmann befasst sich in seinen Beiträgen unter anderem mit dem Wandel des demokratischen Kapitalismus. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter gemeinsam mit Ralf Georg Reuth die Biografie über Angela Merkels Zeit in der DDR: "Das erste Leben der Angela M." Kontakt: Webseite | Twitter | Weitere Artikel

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