Das folgenlose Geständnis eines gigantischen Betrugs

Tricksen, Täuschen und Vertuschen waren in der Griechenland-Frage  an der Tagesordnung im IWF. Im Bundestag wurde manipuliert und schöngeredet, um ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zu erzeugen. Sie machten aus jedem Abgeordneten einen Hanswurst.

 

Kürzlich gab es auf dem Portal Deutsche Wirtschafts Nachrichten in zwei kurz nacheinander erscheinenden Artikeln kleine Einblicke in die alltägliche Verhöhnung der europäischen Bürger. Selten wird so klar dargestellt und offensichtlich gemacht, wie die Politik der Euro-Rettung funktioniert: mit Vertuschungen, absichtlichen falschen Einschätzungen, erheblichen Rechtsbeugungen und einer unverantwortlichen Hinhaltetaktik.

Im DWN-Artikel zu einem internen und als vertraulich gekennzeichneten IWF-Bericht heißt es ohne Umschweife:

„Seit Jahren sind die Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur wirtschaftlichen Entwicklung in Griechenland regelmäßig viel zu positiv. Nun stellt sich heraus, dass es sich bei den Fehlprognosen nicht um versehentliche Fehler handelt. In einem geheimen Dokument gibt der IWF zu, die Daten zu Griechenland geschönt zu haben (…).“

Der IWF sagt zudem, er habe die eigenen Regeln gebrochen, um Griechenlands wachsende Schulden tragfähig erscheinen zu lassen. Das Land habe damals drei von vier Kriterien des IWF nicht erfüllt, die für eine Unterstützung nötig gewesen wären.“

Tricksen, Täuschen und Vertuschen waren offenbar an der Tagesordnung im IWF, als es darum ging, 2010 das 1. Rettungspaket für Griechenland zu starten. Deutschland hatte damals die Beteiligung des IWF zur Bedingung für eine Hilfe auch durch die Staaten der Euro-Zone gemacht. Wie es aussieht, hätte der IWF gemäß seiner eigenen Regularien sich niemals beteiligen dürfen, damit wäre aber auch die Begründung der Bundesregierung für Hilfsmaßnahmen in sich zusammengefallen.

Parlamentarischer Hanswurst

Es hat also seine Gründe, warum im IWF intern alle Bedenken von der französisch besetzten Spitze niedergebügelt wurden. Falls es noch Bundestagsabgeordnete mit einem funktionierenden Gewissen gibt, die die Berichterstattung zu diesen Vorgängen eventuell lesen, dann fragt man sich, zu welcher Beurteilung sie kommen werden. Hier wurde manipuliert und schöngeredet, um zu bestimmten Ergebnissen zu kommen, auch um ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zu erzeugen. Wie fühlt es sich an, wenn man merkt, dass man nur ein parlamentarischer Hanswurst ist, den man mit falschen Informationen abfüttern kann, wie man es braucht?

Das griechische Parlamentsgebäude in Athen / Quelle: Wikipedia/Gerard McGovern

Weiter heißt es in dem Bericht, die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Griechenland-Rettung seien „so erheblich“ gewesen, „dass die Mitarbeiter nicht dafür garantieren konnten, dass die öffentlichen Schulden mit hoher Wahrscheinlichkeit tragfähig seien“.

Einer der zentralen Sätze in dem Artikel zum IWF-Bericht über das „Ergebnis“ der sogenannten Euro-Rettung ist:

 „Außerdem wäre eine sofortige Umschuldung Griechenlands billiger für die europäischen Steuerzahler gewesen. Denn private Gläubiger wurden zwei Jahre lang in vollem Umfang ausgezahlt mit dem Geld, das sie Griechenland geliehen hatten. Griechenlands Schulden blieben unverändert, doch nun hatte das Land Schulden beim IWF und der Eurozone, nicht mehr bei Banken und Hedge Fonds.“

Wer immer noch der Meinung ist, dass in den letzten drei Jahren eine Währung gerettet wurde, sollte sich noch einmal gründlich informieren. Banken und Hedge Fonds wurden gerettet – von den europäischen Steuerzahlern. „Es sind doch nur Bürgschaften“, wird mancher jetzt einwenden. Doch der Verlauf der europäischen Banken- und Staatschuldenkrise zeigt eher an, dass die Bürgschaften fällig werden. Das kann man auch am Geschachere über die europäische Bankenunion sehen, in der es letztlich darum geht, die ungeheuren Schulden der Banken aus der Südperipherie durch Geldmittel aus den Nordstaaten wieder glatt zu ziehen.

Fadenscheinige Gewaltenteilung

In dem zweiten zitierten Artikel geht darum, wie in Kürze das europäische Recht weiter so verbogen wird, dass es endlich auf die neue Situation der immerwährenden Euro-Rettung, sprich der Übernahme immenser Schulden von Banken und Staaten der Euro-Süd-Peripherie durch die Steuerzahler der Euro-Zone passt. Die Rede ist natürlich vom deutschen Bundesverfassungsgericht, das am 11. Und 12. Juni 2013 über den ESM-Rettungsschirm und die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Schuldenkrise verhandeln wird. Der Artikel in den DWN über das BVerfG fußt im Großem und Ganzen auf Ausführungen des „Londoner Juristen“ und Universitätsdozent Gunnar Beck zum Verhalten des BVerfG. Auch auf GEOLITICO ist schon ein Artikel von ihm veröffentlicht worden.

Beck geht es vor allem darum, aufzuzeigen, dass klare Rechtsbrüche, wie z. B. den angekündigten unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen der EURO-Südstaaten durch die EZB, vom BVerfG mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nicht beanstandet oder gar untersagt werden. Zu dicht ist die Verflechtung und Verfilzung zwischen Judikative und Politik in Deutschland geworden. Die Gewaltenteilung, die schon zwischen Legislative und Exekutive reichlich fadenscheinig ist, ist auch hier durch entsprechende Personalentscheidungen fragwürdig.

Gunnar Beck benennt die Gefahren des Ankaufs von Staatsanleihen durch die EZB:

„Werden im großen Umfange Anleihekäufe durchgeführt, so ergeben sich dadurch er-hebliche Stabilitätsrisiken. Dies wäre selbst dann der Fall, wenn der Anleihekauf zu Beginn an strikte Konditionalität und ein von der EU überwachtes Sparprogramme gebunden sein sollte, wie es der ehemalige italienische Investmentbanker Draghi wiederholt zur Beschwichtigung seiner Kritiker in den nordeuropäischen Eurostaaten zugesichert hat.“

Gekauft würden die Anleihen der höchstverschuldeten Eurostaaten mit niedrigerer Bonität. Geht deren Staatsverschuldung nicht wie erhofft zurück, oder erlahmen die Sparbemühungen in den betroffenen Staaten angesichts der bedrückenden sozialen Folgen, erhöhen sich die Bilanzrisiken für die EZB.

Klare Rechtsbeugung

Solvenzsichernde und preisstabilisierende Maßnahmen geraten unter diesen Umständen zunehmend in Widerspruch. Je weiter die monetäre Staatsfinanzierung und damit die von der EZB bereits eingeleitete Liquiditätsschwemme fortschreiten, desto schwieriger wird der Ausstieg. Umso geringer wird auch die Fähigkeit der Notenbank, die Preisstabilität langfristig auch nur noch annähernd sichern zu können.“

Die EZB verweise zwar darauf, dass es sich doch hier nur um Geldpolitik handle, die der EZB als Notenbank nun einmal obliege, aber es sei offensichtlich, dass die EZB immer „dann Anleihen kaufe, wenn ein Staat aufgrund rasch steigender Kapitalmarktzinsen in Bedrängnis kam – und zwar stets nur die Anleihen der bedrängten Staaten“. Genau das sei aber die Definition monetärer Staatsfinanzierung, die laut EU-Vertrag eindeutig verboten sei.

Das Parthenon / Quelle: Wikipedia/Onkel Tuca!

Beck prognostiziert zwei wahrscheinliche Versionen eines Ausgangs der Klage (dass das Gericht den Klägern Recht gibt, hält er nach Lage der Dinge für unwahrscheinlich): 1. das BVerfG gibt die Klage an den Europäischen Gerichtshof weiter und drückt sich damit aus der Verantwortung; 2. das BVerfG winkt die Anleihekäufe mit einer typischen „Ja, aber …“-Formel durch, so dass alle weiter machen können wie bisher.

Im zweiten Falle würde das Gericht klar eine Rechtsbeugung gut heißen. Beck versucht in dem DWN-Artikel zu erklären, warum diese zwei Ausgänge der Klage am wahrscheinlichsten sind:

„Allzu leicht wird in diesem Zusammenhang übersehen, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht nur auf Grundlage ihrer juristischen Befähigung, sondern ausnahmslos auf Empfehlung der in Fragen der EU-Politik fast nicht zu unterscheidenden, etablierten Bundestagsparteien ernannt werden – also in der Mehrheit von SPD und CDU.

Insbesondere Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle, der selbst der SPD nahesteht, aber dennoch gute Zusammenarbeit mit der jetzigen Bundesregierung pflegt, scheint entschlossen, der EZB freie Hand zu lassen.“

Die Verflechtung zwischen Gericht und Politik ist inzwischen so eng, dass es zu keiner die Politik der Rettungsschirme stoppenden Entscheidung kommen wird. Und es spricht vieles leider dafür, dass Gunnar Beck Recht hat. Mit Peter Müller ist z. B. ein ehemaliger CDU-Ministerpräsident Verfassungsrichter geworden. Bisher wurden die Richter zwar nach Parteienproporz gewählt, aber immer noch der Anschein aufrecht erhalten, dass es auch personell eine Trennung zwischen den Sphären der Exekutive und der Judikative gibt. Diese vornehme Zurückhaltung gehört offensichtlich der Vergangenheit an.

Ist Voßkuhle befangen?

Erneut macht Gunnar Beck den doch ziemlich ungeheuren Vorwurf einer absichtlichen Verzögerung der Klage an Andreas Voßkuhle:

„Bereits anlässlich eines Empfangs deutscher Studenten an der Universität Oxford im vergangenen Oktober – eigentlich ein eher ungewöhnlicher Rahmen für das Erscheinen des fünfhöchsten Mannes der Bundesrepublik und womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gericht – gab der Sinnesfreuden sichtbar zugetane Voßkuhle die Tendenz des Gerichts preis: Trotz der offensichtlichen Mandatsverletzung durch die Notenbank und der Bedenken der Bundesbank werde sich das höchste deutsche Gericht der EZB nicht in den Weg stellen. Er werde das Urteil bis auf weiteres hinauszögern und im Ergebnis ein Verbot von Draghis Anleihekäufen geschickt umgehen.“

Das hat Gunnar Beck, wie gesagt, nicht zum ersten Mal geschrieben, der Widerhall in der deutschen Presse ist aber überschaubar, nämlich inexistent. Investigative Anstrengungen, um diese Behauptungen zu verifizieren oder zu falsifizieren, wurden bis jetzt wohl nicht unternommen. Niemanden in der Mainstreampresse scheint es zu interessieren, dass der höchste Richter im Staat eventuell befangen ist, dass er absichtlich ein Verfahren solange verzögert, bis so viele Fakten geschaffen wurden, dass sie auch ein Gericht nicht mehr rückgängig machen kann.

Zum Abschluss noch ein Zitat aus dem lesenswerten Artikel von Gunnar Beck:

„Es ist rechtsstaatliches Selbstverständnis, dass sowohl Regierung und Parlament nur innerhalb der Grenzen der Verfassung handeln dürfen, und dass im Rahmen der Gewaltenteilung ein unabhängiges höchstes Gericht über etwaige Verstöße zu wachen hat.

Das politisch willfährige Bundesverfassungsgericht indessen entwürdigt den Rechtsstaat als Schönwetterveranstaltung. Das wird sich mit der Entscheidung im bislang wichtigsten Verfahren zur Eurorettung ein weiteres, angesichts der Tragweite der EZB-Politik entscheidendes, Mal erweisen. Glücklich ist, wer noch hofft, aus einem solchem Meer des Irrsinns aufzutauchen.“

Viele GEOLITICO-Leser werden diese Hoffnung wohl nicht mehr haben.

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