Verfassungsrichter soll bei Euro-Klage befangen sein

Hier geht's zu Welt OnlineNicht viele Amtsträger genießen einen solchen Respekt wie ein Richter am höchsten deutschen Gericht, dem Verfassungsgericht. Sind sie doch im Letzten die Hüter der Demokratie. Weil dies so ist, überlassen Regierung und Bundestag dem Verfassungsgericht nur zu gern komplizierte Entscheidungen aus fast allen Bereichen der Politik auch dann, wenn diese durchaus ohne die Richter geklärt werden könnten. In den vergangenen Monaten urteilten die Richter in Karlsruhe etwa über die Vorratsdatenspeicherung, die Sicherungsverwahrung von Straftätern oder das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Am meisten Aufsehen aber erregt derzeit wohl ihr Verfahren über die Rechtmäßigkeit der finanziellen Hilfe für in Not geratene Euro-Staaten. Am 7. September will das Gericht in dieser Sache ein Urteil sprechen. Und schon bald darauf wollen Regierung und Bundestag auf der Grundlage der Karlsruher Entscheidung den umstrittenen Europäischen Stabilitätsmechanismus auf den Weg bringen, kurz ESM genannt. Dieses Verfahren ist also für die weiteren politischen Schritte in den Eurostaaten von größter Bedeutung.

Doch ausgerechnet in diesem Verfahren wird nun ein Verfassungsrichter von einer mehrheitlich aus Unternehmern bestehenden Klägergruppe der Befangenheit bezichtigt. Sie stellten den Antrag, den Richter von dem Verfahren zu entbinden. Was an sich schon ärgerlich genug wäre, wird noch durch den Umstand erschwert, dass der betroffene Richter Udo di Fabio der Berichterstatter in diesem Verfahren ist.

In dem für die „Europolis“-Gruppe  formulierten Befangenheitsantrag erhebt der Berliner Wirtschaftsjurist Markus C. Kerber schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsrichter. „An der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Verfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio bestehen sowohl in der Sache als auch in der Person Zweifel“, schreibt Kerber. Er begründet seine Vorhaltungen mit insgesamt elf öffentlichen Vorträgen, die di Fabio während des laufenden Verfahrens zum Griechenland-Hilfe und Euro-Rettungsschirm gehalten habe, sowie mit zwei Interviews des Verfassungsrichters. In allen Fällen habe sich di Fabio „thematisch einschlägig geäußert“.

Wer den großen Zusammenhang der Beschwerde verstehen will, muss wissen, dass Kerbers Klägergruppe zusammen mit 14 anderen zum Euro-Verfahren am Verfassungsgericht zugelassen, aber von der öffentlichen Anhörung ausgeschlossen wurde. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verhandelte am 5. Juli dieses Jahres nur die Beschwerden des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler sowie einiger Wirtschafts- und Juraprofessoren um den Ökonomen Joachim Starbatty und den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.

Außerdem hatte das Gericht eine Anfang April 2011 von „Europolis“ angestrebte einstweilige Anordnung gegen die zu diesem Zeitpunkt von der Bundesregierung beabsichtigte Milliardenhilfe für Portugal nach etwa dreimonatiger Bearbeitungsdauer abgelehnt. Die von Kerber ausdrücklich betonte Eilbedürftigkeit sahen die Karlsruher Richter nicht. Das entsprechende Schreiben hierzu war laut Kerber von Udo di Fabio unterzeichnet.

Zweifellos ist di Fabio eher einer der Bekannteren unter den Verfassungsrichtern. Regelmäßig äußert er sich zu gesellschaftspolitischen Fragen. Für seine Bücher „Die Kultur der Freiheit“, „Gewissen, Glaube, Religion“, „Am demografischen Abgrund. Der Schutz von Ehe und Familie: Eine Wertentscheidung für die vitale Gesellschaft“ und zuletzt „Wachsende Wirtschaft und steuernder Staat“ erhielt er viel Lob. Neben seiner Aufgabe als Verfassungsrichter lehrt er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und übernahm die diesjährige Mercator-Professur an der Universität Duisburg/Essen. Kurzum, Udo di Fabio ist ein gefragter Mann.

Markus C. Kerber sieht diese Vielzahl von Tätigkeiten, Verpflichtungen und öffentlichen Auftritte zumindest vor dem Hintergrund des laufenden Euro-Verfahrens kritisch. Unabhängig von der Frage, ob ein Richter am Bundesverfassungsgericht all dies leisten könne, ohne sein Amt zu vernachlässigen, „zeugen die öffentlichen Auftritte des Berichterstatters – bei Vorträgen und insbesondere politischen Salons – in mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Fragen von einem Wunsch permanenter Präsenz in der politischen Öffentlichkeit“, schreibt Kerber in seinem Befangenheitsantrag. „Die dadurch zum Ausdruck kommende mangelnde Zurückhaltung ist per se mit der Ausübung des Richteramtes am Bundesverfassungsgericht unvereinbar.“

Der Beschwerde beigefügt hat er eine Übersicht der Veranstaltungen, auf denen di Fabio Kerber zufolge im vergangenen Jahr referierte. Demnach sprach er im Juni 2010 bei der Oldenburgischen Landesbank AG über die „Grenzen der Wirksamkeit des Staates“. Im selben Monat referierte er den Angaben nach vor dem „Forum Frauenkirche“ über „Freiheit und Ordnung in Europa“. Im Juli dann soll er den Festvortrag „60. Jahr Noerr, Markt und Recht“ in Berlin gehalten haben. Ebenfalls in Berlin sei di Fabio im September 2010 auf dem 68. Deutschen Juristentag der Frage nachgegangen „Wie soll der Staat mit religiösen  Konflikten umgehen? Religion hat viele Facetten“.

Weiter geht’s in Kerbers Aufstellung im März 2011 im „Liberalen Salon“ in Berlin. Dort sei di Fabio mit dem Thema „Stabilität braucht Subsidiarität. Welche Perspektiven hat Europa?“ Gast der FDP gewesen. Wenige Tage später habe der Verfassungsrichter auf dem „49. Kolloquium der Walter-Raymond-Stiftung den Komplex „Schuldenkrise und Governance der Europäischen Union“ erläutert.

Im Mai dann drängen sich die Termine auf der genannten Liste. Erst soll di Fabio im Audimax der Universität Trier einen Bogen „Vom Krieg der Nationen zur Einheit des Kontinents“ gespannt und darauf vor der „Juristischen Gesellschaft Tübingen“ „Zur Ambivalenz des Sozialstaats“ gesprochen haben. Dann sei er wieder Gast im Audimax der Universität Trier gewesen, um den Zuhörern „Europa als Rechtsgemeinschaft“ zu erklären. Schließlich habe er an der Universität Mainz die „Stresemann-Rede“ zum Thema „Europa – Eine Wirklichkeit sucht ihre Idee“ gehalten und sei am 30. Mai mit dem Vortrag „Politische und ideelle Perspektiven – Was kommt nach Lissabon?“ erneut nach Trier zurückgekehrt.

Besonders kritisch betrachtet Kerber vor allem die Veranstaltungen im Frühjahr 2011. So habe sich di Fabio im „Liberalen Salon“, den er auf Einladung von FDP-Generalsekretär Christian Lindner besucht habe, zum Themenkomplex Hilfe für notleidende Eurostaaten mit folgenden Aussagen zu Wort gemeldet: „Die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten in Haushaltsfragen muss herrschendes Organisationsprinzip bleiben.“ Kerber schreibt dazu: „Bereits das Format des politischen Salons, bei dem zentrale Themen und Argumente für eine liberale Politik und sogar Allianzen geformt werden sollen, ist unvereinbar mit dem Amt eines Bundesverfassungsrichters.“ Die Pflicht zur politischen Zurückhaltung der Verfassungsrichter bei anhängigen Verfahren korreliere mit dem Umstand, dass sich das Bundesverfassungsgericht „im Gravitationsfeld des Politischen“ befinde und sich in seiner politischen Dimension als unabhängiges Organ der Rechtsprechung behaupten müsse.

Auf dem Kolloquium der Raymund-Stiftung soll di Fabio gesagt haben: „Erodieren aber die Legitimationsgrundlagen mitgliederstaatlicher Politik, dann wird in Brüssel davon nicht im Sinne eines Nullsummenspiels als Erbe profitieren, sondern im komplementären Herrschaftsverbund von der Schwäche der Hauptstädte in Mitleidenschaft gezogen und womöglich Opfer einer allgemeinen Politikverdrossenheit, die sich gleichermaßen aus falschen Erwartungen des Publikums und aus falschen Versprechungen der politischen Akteure speist.“

Bei seiner Recherche stieß Kerber auch auf Zitate di Fabios in Nachrichtenmagazinen. Diese gingen, so seine Einschätzung, in ihrer Deutlichkeit noch über das hinaus, was der Verfassungsrichter in seinen Vorträgen gesagt habe. So habe di Fabio im „Focus“ im Zusammenhang mit der Euro-Rettung von „konzeptionellen Grenzen“ gesprochen, „die eigentlich nur durch den beherzten Schritt in den Bundesstaat überschritten werden könnten.“ Ganz ähnlich liest sich ein angebliches Zitat aus dem Spiegel. „Die überaus erfolgreiche Entwicklung der Union ist in vielen Punkten aber konzeptionelle Grenzen gestoßen, die eigentlich nur durch einen beherzten Schritt in den Bundesstaat überschritten werden könnten.“ Dazu Kerber: „Derartige Äußerungen sind als aktive politische Einmischungen im Prozess der außergerichtlichen Willensbildung aus dem Richteramt heraus zu qualifizieren. Die Beschwerdeführer sehen Prof. Dr. Dr. di Fabio zum einen als befangen in der Sache an. Zum anderen werden sie ihm vor, bewusst sein Amt einzusetzen, um seine Autorität selbst vor der Deutschen Bischofskonferenz zu unterstreichen.“

In dieser Woche bereits hatte die Klägergruppe „Europolis“ das Bundesverfassungsgericht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingereicht. Vereinfacht gesagt, werfen die 55 Beschwerdeführer dem höchsten deutschen Gericht Demokratie schädigendes Verhalten vor, weil dieses ihnen relevante rechtsstaatliche Verfahrensgarantien im Streit um die Euro-Politik der Bundesregierung verweigere.

Günther Lachmann am 26. August 2011 für Welt Online

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Über Günther Lachmann

Der Publizist Günther Lachmann befasst sich in seinen Beiträgen unter anderem mit dem Wandel des demokratischen Kapitalismus. Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter gemeinsam mit Ralf Georg Reuth die Biografie über Angela Merkels Zeit in der DDR: "Das erste Leben der Angela M." Kontakt: Webseite | Twitter | Weitere Artikel

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